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www.nh24.de

Medizinskandal in Hessen!

Rechtswidrige unzulässige Begutachtung!

Seit Jahren bei der Hessischen Polizei!

 

 

Zentraler Polizeipsychologischer Dienst der Hessischen Polizei und seine Aufgaben!

 

 

 

Wie an den Aufgaben, Aufteilung zu lesen ist, befinden sich keine Mediziner im Bereich des ZPD!

 

Wie kann es möglich sein, dass sehr viele Kolleginnen und Kollegen von der Polizei in Hessen zur Begutachtung für die Polizeidiensttauglichkeit zum

ZPD geschickt werden, wenn es laut PDV 300 um ein Polizeiärztliches Gutachten handelt und der Polizeiarzt nur ärztliche Unterstützung ( externe ärztliche Gutachter ) zur Hilfe beauftragen kann?

 

Dadurch sind alle Gutachten die vom ZPD in Hessen gefertigt werden und wurde gemäß PDV 300 rechtswidrig!

 

Bei allen Diplom Psychologen werden

die Voraussetzungen gemäß PDV 300 nicht erfüllt da Sie keine Medizinische Ausbildung haben!

 

Tipp: Zu allen Untersuchungen mit Bezug auf Polizei, Begleitperson mit nehemen!!!

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

In kaum einem anderen Berufsbild spielen Verhalten und Erleben von Menschen, und damit psychologische Aspekte eine so bedeutende Rolle, wie im Polizeiberuf. Aus diesem Grund ist die Unterstützung durch Polizeipsychologen seit Jahrzehnten fester Bestandteil der Polizeiarbeit.

Die Polizeipsychologie in Hessen verfolgt hierbei folgende Hauptaufgaben: 

  • Psychologische Einsatz- und Ermittlungsunterstützung
  • Psychosoziale Betreuung von Polizeibediensteten
  • Sozialwissenschaftliche Beratung und Forschung
  • Konzeption, Durchführung und Evaluation von Eignungsauswahlverfahren
  •  Konzeption psychologischer Inhalte und Verhaltenstrainings

In Hessen werden diese Aufgaben vom Zentralen Polizeipsychologischen Dienst der Hessischen Polizei (ZPD) wahrgenommen.

Derzeit arbeiten beim ZPD vier Diplompsychologen, ein Sozialwissenschaftler, zwei Vollzugsbeamte und drei Verwaltungsfachangestellte mit unterschiedlichen Schwerpunkten in einem Team, um eine möglichst große Bandbreite von Aufgabenfeldern fachspezifisch abdecken zu können. Der ZPD bietet somit im Hinblick auf die unterschiedlichsten Fragestellungen Service- und Beratungsleistungen an. Durch die enge Verzahnung der verschiedenen Arbeitsbereiche untereinander sowie die enge Zusammenarbeit mit den psychologischen Diensten anderer Bundesländer wird ein ständiger Wissensaustausch ermöglicht, der qualitativ hochwertige Serviceleistungen gewährleisten soll.

 

Tonbandaufnahmen: Der Nachweis das Mobbing gedeckt wird!!!

Der Seite www.behoerdenstress.de wurden Tonbänder zugespielt auf denen Aussagen vom Innenministerium, Polizeipräsidenten, Gewerkschafter, Vorgesetzte, Staatsanwaltschaft aufgezeichnet sind!

Auf diesen Bändern wird nach gewiesen, dass alle oben aufgezählten Personengruppen, Mobbing usw. decken!!!

Diese Bänder werden in Schriftform ab nächste Woche veröffentlicht!!!

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Mobbing bei Polizei und Feuerwehr in Hessen!!!

System Mobbing made by Hessen!!!

Hessische Polizeibeamte erheben schwere Mobbing-Vorwürfe

28. August 2010 von harrygambler2009

System-Mobbing made by Hessen

 

 

 

 

Das System-Mobbing scheint in Hessen weiter verbreitet zu sein, als viele Wegschauer und Politiker das wahrhaben wollen.

 

„Schwere Vorwürfe erheben mehrere hessische Beamte gegen ihre Dienstherren: Von Mobbing, unnötigen Disziplinarverfahren, psychologischen Gefälligkeitsgutachten, Zwangsversetzungen und Versetzungen in den vorzeitigen Ruhestand ist die Rede. Und sogar dem Versuch, per Zwangseinweisung Konflikte zu beenden und Betroffene mundtot zu machen“. (1)

Nicht umsonst haben die Finanzbeamten von Frankfurt um Marco Wehner das  hessische System-Mobbing Archipel Gulag. Die erneueten  Vorwürfe insbesondere der „Zwangseinweisung“ kommen diesmal aus verschiedenen Quellen und wirft ein Schlaglicht auf die Zustände in den Verwaltungen des Bundeslandes Hessen.

 

 

 

 

Aufhören zu mobben

 

 

 

 

„Die Vorwürfe stammen von drei Beamten der Stadt Frankfurt und drei aktiven bzw. ehemaligen Bediensteten der hessischen Polizei. Auch in Frankfurt, so schilderten es die drei Beamten der Bankenmetropole, zwei davon Feuerwehrleute, seien Kritik, Widerspruch und das Engagement für den gewerkschaftlichen Feuerwehrverband mit dem Versetzen in den vorzeitigen Ruhestand geahndet worden. Sie berichteten von massivem Druck und Drohungen bei Gesprächen mit Vorgesetzten – auch dort wie bei der hessischen Polizei sei mit psychologischen Gutachten gearbeitet worden.(1)

Die Gefälligkeitsgutachten sind wohl eine besondere Spezilialität des hessischen Systems-Mobbing. Zeit dass diesen Methoden endlich durch die Politik ein Riegel vorgeschoben wird, gerade wenn man weiß, zu was Mobbing führen kann. Ein Ombudsbeauftragter für Mobbing mit Handlungsbefugnis wäre hier ein erster wichtiger Schritt?

 

 

 

 

 

 

1)http://www.wiesbadener-kurier.de/region/wiesbaden/meldungen/9318439.htm

http://www.fnp.de/fnp/region/lokales/mobbing-im-oeffentlichen-dienst-betroffene-setzen-sich-zur-wehr_rmn01.c.8117871.de.html

http://www.main-spitze.de/region/wiesbaden/meldungen/9318439.htm

http://www.rhein-main.net/t/v2_rmn_news_article/rmn01.c.8117871.de/mobbing-im-%C3%B6ffentlichen-dienst-betroffene-setzen-sich-zur-wehr.html

Wurde das

Schweigen des EX-

Cop

Michael Bußer im

Bezug auf Mobbing

bei der Polizei in

Hessen mit der

neuen Stelle durch

Volker Bouffier

erkauft?

 

 

 

Für Bouffier spricht

auch in der neuen

Funktion der

gelernte Polizist

Michael Bußer. Der

neue

Ministerpräsident

nimmt seinen 49-

jährigen Sprecher

vom

Innenministerium in

die Staatskanzlei

mit. Er rückt an die

Stelle des Koch -

Strippenziehers

Dirk Metz.

Alle Beamte, Angestellte, Arbeiter die angeblich Kommentare ins Gästebuch bzw. Diskussionsforum geschrieben haben, werden von Ihren Vorgesetzten unter Druck gesetzt!

Mobbing im öffentlichen Dienst: Betroffene setzen sich zur Wehr

 

 

 

Dirk Lauer aus Rüsselsheim ist ein ehemaliger Polizeibeamter. Er sieht sich als Opfer von Behördenwillkür und Mobbing. Mittlerweile hat er weitere Kollegen aus Polizei, Berufsfeuerwehr und öffentlichem Dienst gefunden, denen es ähnlich erging. Sie gehen mit ihren Fällen nun an die Öffentlichkeit.

Mobbing - Vorwürfe  können schriftlich bewiesen werden!!! Mobbing - Vorwürfe können schriftlich bewiesen werden!!!

Alle Mobbing - Vorwürfe können schriftlich bewiesen werden!!!

28.08.2010

Mobbing im öffentlichen Dienst?

Der ehemalige Polizist Dirk Lauer (rechts) ist ein Sprachrohr für gemobbte Beamte, wie Johannes Krützkamp von der Frankfurter Feuerwehr. Foto: khn Der ehemalige Polizist Dirk Lauer (rechts) ist ein Sprachrohr für gemobbte Beamte, wie Johannes Krützkamp von der Frankfurter Feuerwehr. Foto: khn

Von Karlheinz Niess

Beamte aus dem öffentlichen Dienst berichteten über ihre Schicksale am Arbeitsplatz. Einer davon ist nicht mehr im Dienst, andere werden unter ihrer Qualifikation beschäftigt.

Rüsselsheim. Das Restaurant Bootshaus in Rüsselsheim ist ein nettes Lokal mit zwei Kegelbahnen. Normalerweise wird dort eine ruhige Kugel geschoben, doch am Donnerstagabend herrschte angespannte Nervosität unter den Besuchern. Erst kurz vor dem Termin hatte Dirk Lauer, Polizeioberkommissar außer Dienst, den Ort für die Pressekonferenz kund getan. Grund der Einladung: Mobbing bei Beamten und Angestellten.

Dirk Lauer aus Rüsselsheim, der sich selbst als Mobbingopfer sieht, hat mittlerweile weitere aktive und ehemalige Beamte um sich gescharrt. An diesem Abend wollten einige von ihnen die Öffentlichkeit über ihre Schicksale informieren.

So wie die Kriminalhauptkommissarin Carmen Simon vom Polizeipräsidium Südhessen. Kurz geschnittenes, schwarzes Haar, sportliche Figur, sie wirkt kämpferisch, während sie erzählte, was in den vergangenen neun Jahren geschah. Damals wurde ein Disziplinarverfahren gegen sie eröffnet. Strafvereitelung im Amt lautete der Vorwurf.

800 Überstunden



«Ich hatte 800 Überstunden angesammelt und war alleinerziehende Mutter», schilderte die Kripobeamtin ihre damalige Situation. Elf Verfahren hatte sie damals nicht rechtzeitig bearbeitet. Allerdings, so Carmen Simon weiter, sei deswegen kein Verbrecher davon gekommen. Dort, wo Täter ermittelt wurden, seien die Strafverfahren noch rechtzeitig eingeleitet worden.

Rund 18 Monate hatte sie zur Bearbeitung ihrer Fälle gebraucht. Offensichtlich zu lange, daher die Diszi, wie das Verfahren umgangssprachlich heißt. Nach fünf Jahren war ihr Fall von der Staatsanwaltschaft, die strafrechtlich gegen sie vorging, immer noch nicht bearbeitet. Nachdem ihr Anwalt nachhakte, kam Bewegung in die Angelegenheit. Gegen Zahlung von 2000 Euro sollte das Verfahren eingestellt werden. «So viel bekommen selbst Straftäter nicht oft aufgebrummt», schimpfte die Kommissarin. Es folgte ein Angebot über 1000 Euro, das sie erneut ablehnte. Schließlich gab es einen Deal: 100 Euro und Einstellung des strafrechtlichen Verfahrens. Zu diesem Zeitpunkt sei sie gesundheitlich am Ende gewesen. Doch dann folgte noch der disziplinarrechtliche Teil. Diesmal ging sie nicht mehr auf das Angebot, 200 Euro zu zahlen, ein.

Auf dem Abstellgleis



Nach 24 Dienstjahren bei der Kriminalpolizei befinde sie sich nun auf dem Abstellgleis, schilderte Simon ihre Situation. Beförderungen, Versetzungen, eine Verwendung ihrer Berufserfahrung entsprechend - seit neun Jahren Fehlanzeige. «Ich muss jetzt erst mal schauen, was ich weiter mache», sagte sie am Schluss. Ruhig sein auf alle Fälle nicht. Nicht nur bei der Polizei scheint es Probleme mit der Fürsorgepflicht des Dienstherren zu geben.

Johannes Krützkamp ist Feuerwehrmann - noch bis Ende dieses Monats. Dann wird der 46-Jährige von der Berufsfeuerwehr Frankfurt in Pension geschickt. Auf den ersten Blick sieht die Angelegenheit so aus, als ob alles im gesetzlichen Rahmen passiere. Krützkamp hat eine Allergie und daraus resultierend Asthma. «Das Gutachten eines Professors der Frankfurter Uni sagt aber aus, dass dies ausheilen kann», erklärte der Feuerwehrmann. Nicht schnell genug für die Feuerwehr der Mainmetropole. Die internen Vorschriften lassen diese Entscheidung wohl auch zu. Was Johannes Krützkamp jedoch wundert, ist, dass ihm einige Male deutlich gemacht wurde, dass seine Gewerkschaftsarbeit nicht gewollt sei. «Es gibt genug Jobs bei der Feuerwehr, auch wenn man nicht mehr mit schwerem Atemgerät in den Einsatz kann», erklärte er. Während Kollegen von ihm solche Jobs bekamen, ist für ihn nun Schluss.

Für Krützkamp bedeutet das fast 40 Prozent weniger Einkommen. Für den Steuerzahler, dass hier jemand weiterhin Geld bekommt, ohne dass er eine Leistung erbringen darf.

Gedanke an Suizid



Ähnlich erging es seinem Kollegen bei der Berufsfeuerwehr Frankfurt, Stefan Stickler, nur dass dieser noch im Dienst ist. Allerdings wohl auch nicht mehr lange.

Reinhilde Ronecker, Angestellte des Polizeipräsidiums Osthessen, schilderte an diesem Abend ebenfalls ihre Odyssee - ausgelöst vom Mobbing eines Kollegen. Parallelen zum Fall Silvia Braun - die junge Polizeibeamtin erschoss sich 1999 mit ihrer Dienstwaffe wegen fortwährenden Mobbings - drängten sich auf. Der Gedanke an Suizid tauchte in dieser Zeit auch bei der Schreibkraft auf. Wohl auch deshalb engagiert sich die Mutter, Margit Braun, für Reinhild Ronecker.

Es blieben Fragen offen, an diesem Abend. Fragen, die nur die Vorgesetzten und Gutachter der Betroffenen beantworten können. Auf unsere Nachfrage verwies der Pressesprecher der Polizeidirektion Südhessen, Karl Kärchner, an das hessische Innenministerium. Das Ministerium war gestern jedoch für eine Stellungnahme nicht zu erreichen.

 


© 2010 Neu-Isenburger Neue Presse

Doch Mobing bei der Hessischen Polizei!!!

Der schrifliche Nachweis von Mobbing!!! Der schrifliche Nachweis von Mobbing!!!

Freitag, 27. August 2010 22:03 Uhr
URL: http://www.main-spitze.de/region/ruesselsheim/9318439.htm

Main-Spitze


Rüsselsheim 

Mobbing bei der hessischen Polizei? Beamten erheben schwere Vorwürfe ( diese können schriftlich bewiesen werden )

27.08.2010 - RÜSSELSHEIM

Von Dieter Ackermann-Girschik

Schwere Vorwürfe erheben mehrere hessische Beamte gegen ihre Dienstherren: Von Mobbing, unnötigen Disziplinarverfahren, psychologischen Gefälligkeitsgutachten, Zwangsversetzungen und Versetzungen in den vorzeitigen Ruhestand ist die Rede. Und sogar dem Versuch, per „Zwangseinweisung" Konflikte zu beenden und Betroffene mundtot zu machen. Die Vorwürfe stammen von drei Beamten der Stadt Frankfurt und drei aktiven bzw. ehemaligen Bediensteten der hessischen Polizei. Die Namen sind dieser Redaktion bekannt.

Eingeladen zu der Pressekonferenz hatte der in Rüsselsheim lebende Polizeioberkommissar a. D., Dirk Lauer. Er liegt selbst mit dem hessischen Innenministerium seit langem im Clinch, Hintergrund ist nach seinen Angaben ein Dienstunfall bei einer Festnahme vor rund 15 Jahren und seine Versetzung in den vorzeitigen Ruhestand. Mit seinem Dienstherrn streitet er um eine Dienstunfallrente. Im Internet betreibt Lauer einen Blog, in dem er seinen und ähnliche Fälle dokumentiert. Der Ex-Polizist ist im Innenministerium in Wiesbaden längst ein „guter Bekannter".

Konflikte schwelen seit Jahren

Mehr als siebzig Betroffene wären mittlerweile aufgrund seiner Internetaktivitäten an ihn heran getreten, erklärte der frühere Polizist. Die jetzt von den sechs Betroffenen geschilderten Geschichten sind sehr unterschiedlich, gemeinsam haben sie, dass die Konflikte seit Jahren schwelen. Und dass die Beamten erlebten, dass die eingeschalteten Vorgesetzten und Dienststellen bis hin zur höchsten Ebene zumeist nicht auf ihrer Seite standen.

Lauer widersprach entschieden Hessens Innenminister und designiertem Ministerpräsidenten Volker Bouffier, der Anfang des Jahres den Vorwurf, in der hessischen Polizei gebe es systematisches Mobbing, als „Unsinn" zurückgewiesen hatte.

Mit Gang zum polizeipsychologischem Dienst bedroht

Aktive und ehemalige Polizeibeamte bekräftigten jetzt, dass es bei der hessischen Polizei immer wieder vorkäme, dass Kollegen, die ihre Meinung sagten, mit dem Gang zum Polizeipsychologischen Dienst nach Wiesbaden bedroht würden.

Auch in Frankfurt, so schilderten es die drei Beamten der Bankenmetropole, zwei davon Feuerwehrleute, seien Kritik, Widerspruch und das Engagement für den gewerkschaftlichen Feuerwehrverband mit dem Versetzen in den vorzeitigen Ruhestand geahndet worden. Sie berichteten von massivem Druck und Drohungen bei Gesprächen mit Vorgesetzten - auch dort wie bei der hessischen Polizei sei mit psychologischen Gutachten gearbeitet worden.

Symbolfoto: dpa

Mobbing - auch bei der Polizei ein Thema? Symbolfoto: dpa

 

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http://wwwbehoerdenstressde.blogspot.com/

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Pressekonferenz Hessischer Beamte und Angestellte!

 

 

Am 26.07.2008 veranstaltete die Seite http://www.behoerdenstress.de/ ihre erste Pressekonferenz mit allen Betroffenen, Geschädigten Beamten, Angestellten wegen Mobbing, Med. Gefälligkeitsgutachten, unsinnige Disziplinarverfahren, Stalking, Erpressung, Nötigung, Bedrohung im Bereich des Innenministerium Hessen und der Stadt Frankfurt! Die Veranstaltung hatte einen angenehmen Verlauf, zeigte aber das wir als Geschädigte noch einiges lernen müssen bei solchen Veranstaltungen mit der Presse:
Insgesamt kann man die veranstaltung aber als gelungen bezeichnen, da deutlich dargestellt wurde, dass die Aussage des Innenminister Voloker Bouffier widerlegt wurde das die gravierende Vorwürfe keine Einzelfälle sind und waren. Der Hompage behoerdenstress liegen ca. 70 Fälle von Betroffenen vor, bei dem das Land Hessen versucht kritische Beamte aus dem Dienst zu trängen!
Das System der Angst durch die oben geschielderten vorgehensweisen konnte gestern belegt und die Tür zu einem Teil geöffnet werden, um anderen Kolleginnen und Kollegen die Möglichkeit eröffnen sich über Mißstände zu äußern!

Am 05.06.2010 erhielt die Homepage behoerdenstress von einer Frankfurter RA-Kanzlei eine Androhung einer gerichtlichen Unterlassungsklage wegen den Zwei Brandbriefen vom 1. Polizeirevier aus Frankfurt

Die beiden Brandbriefe und die dazu gehörenden Gästebucheinträge sollten sofort gelöscht werden.

Am 05.06.2010 erschien der Anwaltsbrief in der Post und behördenstress wurde Frist bis zum 07.06.2010 um 12:00 Uhr gegeben um eine unterschrieben Unterlassungsverfügung per Post zu übersenden!!!

Es haben genügend Betroffene und Geschädigte zugesagt, daher ist nur noch unter der Telefonnummer 0170-6580388 eine Anmeldung möglich!

Polizei - Situation in Hessen!

Beamter:

Nach nun 10 Jahren intensiven Mobbing unter Einbindung der Polizeiärzte, bin ich an einem Punkt angelangt, meinen Mund auf zu machen und in die Öffentlichkeit zu gehen!

Der beste Rechtschutz ist die Öffentlichkeit !!!

NEWS: Bearbeitungsstillstand bei allen Geschädigten und Betroffenen!

Seit bekannt werden, ( 25.05.2010 ) dass Roland Koch abtritt und Herr Bouffier Ministerpräsident werden soll, haben alle Geschädigten, Betroffenen keine Post mehr erhalten über den Stand ihrer Verfahren, Beschwerden, Anfragen.

 

Versucht das Innenministerium jegliches Störfeuer im Ansatz zu unterbinden, dass die Wahl des neuen Ministerpräsidenten nicht gefährdet werden soll?

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++ PRESSEKONFERENZ +++ PRESSEKONFERENZ ++

++ PRESSEKONFERENZ +++ PRESSEKONFERENZ ++

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Diese Pressekonferenz dient dazu, dass System der Angst in Hessen zu öffnen!

Am Donnerstag den 26.08.2010 um 18:30 Uhr soll eine Pressekonferenz mit allen Geschädigten von: Mobbing, Gefälligkeitsgutachten, unsinnigen Diszis, Zwangseinweisungen, usw. stattfinden !!!

Die Pressekonferenz wird in Rüsselsheim durchgeführt !!!

Hinweis:

 

 

Um eine Örtlichkeit zu bestimmen, aufgrund der Teilnehmerzahl benötigt, das Team von www.behoerdenstress.de eine schriftliche Bestätigung von allen Betroffenen und Geschädigten das Sie am 26.08.2010 um 18:00 Uhr in Rüsselsheim verbindlich erscheinen!

 

 

Ihr erscheinen bei dieser Veranstaltung, bitten wir Sie schriftlich mit Anschrift und Telefonnummer an dirklauer13@online.de per Mail zu schicken!

 

 

Der Ort der Pressekonferenz in Rüsselsheim wird 1 Stunde vor dem Beginn, per Mail, Sms, oder Telefon mittgeteilt!

 

 

Alle Personen die sich nicht angemeldet haben oder dem Team von Behoerdenstress nicht bekannt sind, erhalten keinen Einlass, da es sich hier um eine geschlossene Pressekonferenz handelt!

 

 

Bei dieser Veranstaltung soll es darum gehen, dem Innenministerium auf zu zeigen, wieviele Geschädigte und Betroffene es doch wirklich gibt, obwohl das Ministerium un deren Minister alles verschweigen!

Zitat: Es kann für alle Betroffene nicht schlechter werden, als es bei jedem einzelnen zur Zeit ist!

Kommentar der Woche:

Ein Mitarbeiter der den Mund hält und sich nicht wehrt, bekommt das was er verdient!

Alle Sponsoren und Co - Sponsoren sind recht Herzlich eingeladen!

Vertreter der Landesregierung bzw. des Innenministerium erhalten keinen Eintitt, da diese genügend Zeit hatten sich zu Äußern !!!

Wird die Politik doch noch wach???

SPD-Chef Thorsten Schäfer-Gümbel hat den designierten Ministerpräsidenten Volker Bouffier (CDU) scharf angegriffen. Der bisherige Innenminister sei der "Skandalminister Nr.1" gewesen, sagte er!

Bouffier verarscht seine Angestellten und Bediensteten und die schauen noch zu!

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Schweige - Gewerkschaft lebt noch und versucht beschlossene Sachverhalte zu verhindern!!!

Gewerkschaften zu neuem Beamtendienstrecht in Hessen

 

WIESBADEN
 

Die Gewerkschaften stellen heute ihre Kritik an Regierungsplänen für ein neues Beamtenrecht in Hessen vor. Auch der Vorsitzende des DGB in Hessen und Thüringen, Stefan Körzell, spricht bei der Pressekonferenz in Wiesbaden, dazu Vertreter von Lehrern, Polizei und Justizvollzug. Die Gewerkschafter kritisieren, dass die Regierung die Pensionsgrenze für Beamte auf 67 Jahre anheben will. Auch die Wochenarbeitszeit sei länger als in anderen Ländern. Hessen ist seit der Föderalismusreform für das Dienstrecht seiner knapp 100 000 Landesbeamten zuständig.

 


 

 

 

 

Volker Bouffier fühlt sich sicher und vergisst seine Taten!

Ohne großes Störfeuer !

Peinlichen Fragen zur Polizeichef-Affäre muss sich Innenminister Volker Bouffier vor seiner Inthronisierung als hessischer Ministerpräsident nicht mehr stellen. Der Untersuchungsausschuss findet keine Termine vor dem Amtswechsel Ende August.

Innenminister Volker Bouffier (CDU).
Innenminister Volker Bouffier (CDU).
Foto: dpa

Wenn Volker Bouffier in zehn Tagen zum Ministerpräsidenten von Hessen gewählt wird, stehen immer noch schwere Vorwürfe gegen ihn im Raum. Ein Untersuchungsausschuss beschäftigt sich mit der Frage, ob der bisherige Innenminister bei der Berufung eines Parteifreundes zum Chef der Bereitschaftspolizei gegen das Recht verstoßen hat.

Doch mit peinlichen Sitzungen zu dieser Frage muss der Minister vor seiner Inthronisierung nicht mehr rechnen. Die Obleute konnten sich am Donnerstag nicht auf einen Termin vor dem 31. August verständigen. FDP-Mann Wolfgang Greilich sagt: „Es gab keine Lücken im Kalender.“

Auch die Fragen zu Mobbing, Zwangseinweisungen, Med. Gefälligkeitsgutachten, unsinnige Disziplinarmassnahmen, Nötigung wurden bis heute nicht beantwortet bzw. widerlegt!

Für SPD und Grüne haben die Terminprobleme hingegen einen politischen Hintergrund. Die Koalition von CDU und FDP versuche, „auf Zeit zu spielen und Bouffier ins Amt kommen zu lassen – ohne großes Störfeuer“, sagt der Grünen-Innenpolitiker Jürgen Frömmrich. Seine SPD-Kollegin Nancy Faeser spricht von „Verzögerung“ und einem „starken Stück“.

Ursprünglich hatte die Koalition in dem Ausschuss aufs Tempo gedrückt und einen Abschluss bis Pfingsten angekündigt. Dann wäre die Sache schon beendet gewesen, bevor Kochs Rücktritt verkündet wurde. Doch daraus wurde nichts.

Bouffier hatte im vergangenen Jahr Hans Langecker zum Präsidenten der Bereitschaftspolizei ernannt. Sein Mitbewerber Wolfram Ritter, bisher Vizepräsident, fühlte sich zu Unrecht ausgebootet. Zwei Gerichte entschieden zu seinen Gunsten – eines vor der Berufung Langeckers und eines danach.

Rechtliche Klarheit wollen die Oppositionsfraktionen nun über die Frage erhalten, welche Schlüsse Bouffier zwingend aus dem ersten Urteil hätte ziehen müssen. SPD und Grüne beantragen deshalb, dass der Untersuchungsausschuss ein Gutachten bei einem Juristen in Auftrag geben solle.

Aussagen unter Eid umstritten

Ein erster Vorstoß der Linken war gescheitert, weil sie einen Wiesbadener Verwaltungsjuristen vorgeschlagen hatten, der bereits öffentlich zur Polizeichef-Affäre Stellung genommen hatte. SPD und Grüne schlagen nun den Bochumer Rechtswissenschaftler Helmut Schnellenbach als Gutachter vor, auf den sich auch der wissenschaftliche Mitarbeiter des Ausschussvorsitzenden Axel Wintermeyer (CDU) in seinen Einschätzungen beziehe.

Über den Antrag für ein Gutachten wurde in der Sitzung vom Donnerstag aber ebenso wenig entschieden wie über die Frage, ob zwei Zeuginnen erneut vernommen werden. Die Personalchefin und die Frauenbeauftragte im Innenministerium hatten gegensätzliche Aussagen zum Verfahren vor der Ernennung Langeckers gemacht. Die Frauenbeauftragte sagte aus, die Personalchefin habe Druck gemacht und vom ausdrücklichen Ministerwunsch gesprochen. Zugleich habe sie aber darauf hingewiesen, dass die Berufung rechtswidrig wäre. Die Personalchefin bestreitet eine solche Aussage.

Die Opposition schlägt nun vor, beide Frauen noch einmal unter Eid aussagen zu lassen, um die Wahrheit herauszufinden. Die Koalition will erwägen, ob sie diesen Weg für rechtlich zulässig hält.

FDP-Mann Greilich sagt, eine Vereidigung wäre nur erlaubt, „wenn sie der Wahrheitsfindung dient“. Das müsse noch geprüft werden.

FAZIT: WER SICH J E T Z T NICHT WEHRT, MACHT ETWAS VERKEHRT !!!

WAHRNUNG---VORSICHT---ACHTUNG !!!

Nach immer mehr Informationen von Betroffen, stellt sich heraus, dass viele Personalberater, Beauftragte, Gewerkschafter, Vertauenspersonen nur als Informanten der Führung dienen?

Obwohl all diese Personen der Schweigepflicht unterliegen, sollen Sie ihre Ämter Missbrauchen um der Führung Informationen zu übermitteln?

Deshalb Vorsicht bei solchen manchmal Kumpelhaften Gesprächen, da solche Gesprächsinhalte später falsch dargestellt werden!

Auch mir persönlich ging es so, als ich vor einer Abordnung von HPS zum 3. Polizeirevier dem damaligen Schulleiter A. K. mitteilte das ein längerer Krankenhausaufenthalt aufgrund des Dienstunfalls bevorsteht.

Der Schulleiter A. K. fertigte ein Vermerk der ohne meine Kenntnis in die Personalakte abgeheftet wurde.

 

1. Dieses Gespräch hat so nie stattgefunden!

2. Der anschliesende Krankenhausaufenthalt war fast sieben Monate!

3. Der falsch gefertigte Vermerk wurde ohne mein Einverständnis und

    Kenntnis abgelegt!

 

Das Vertrauen der Bediensteten ist weg und keinen interessiert es von der Führung!!!

Trauerspiel der STA Wiesbaden !!!

Trauerspiel der STA Wiesbaden !!!

Saatsanwaltschaft Wiesbaden und Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt reicht über 1 Jahr NICHT aus, um 35 Befunde, Gutachten, Bescheide zu bearbeiten um zu einem Ergebnis zu kommen!

Wenn man nur das Urteil der Steuerfahnder nimmt und mit gleichen Textbausteinen des Dr. G. aus Mainz vergleicht, muß man sich die Frage stellen, warum nicht ermittelt wird?

Zur Erinnerung: Die von Dr. G. verwendete Diagnose QUERULATORISCH gibt es in der Medizin als Diagnose nicht, wie auch im Urteil der Steuerfahnder zu sehen ist!

Am 31.07.2009 wurde Strafanzeige wegen Auststellen falscher Gesundheitzeugnisse, Gefälligkeitsgutachten gegen Dr. G. aus Mainz gestellt!

Auch nach einem Jahr ist die Staatsanwaltschaft nicht in der Lage eine Entscheidung zu Fällen wann oder ob Sie überhaupt gegen Dr. G. aus Mainz ermitteln. Auch die Beschwerde beim Generalstaatsanwalt in Frankfurt ist seit Februar 2010 unbeantwortet!

Auch die Klage gegen die Staatsanwältin aus Wiesbaden ist seit 5 Monaten ohne jegliche Mitteilung oder Kenntniss!

PROGNOSE: In den nächsten Wochen werde ich ein Schreiben erhalten das alle Ermittlungen eingestellt sind ODER es wird abgewartet bis alles verjährt ist !!!

Fristen beim Land Hessen!

F A K T E N:

 

Am 10.05.2010 übersendete der Sachverständigengutachter Prof. M. sein Ergänzungsgutachten aufgrund des Widerspruchs der Pensionsstelle in Kassel vom 29.01.2010 an das Verwaltungsgericht Darmstadt.

 

Das Verwaltungsgericht Darmstadt eröffenete am 04.06.2010 mit seinem Schreiben beiden Klageparteien die Möglichkeit binnen 3 Wochen eine Stellungsnahme zu fertigen!

 

Da beide Parteien das Schreiben des Verwaltungsgericht Darmstadt am 11.06.2010 erst erhalten haben, wäre die Frist am 02.07.2010 abgelaufen, wenn keine Begründung vorgelegen hat! Eine Begründung für einen Zeitaufschub liegt von beiden Parteien nicht vor!

 

Mit dem Schreiben vom 19.07.2010 reichte die Pensionsstelle in Kassel erst einen erneuten Widerspruch gegen das Ergänzungsgutachten des Prof. M. vom 10.05.2010 ein und ohne eine Begründung, warum die 3 Wochenfrist bis 02.07.2010  überzogen bzw. nicht beachtet wurde!

 

 

Die §§ 20 und 21 VwVfG sind wesentliche Bestandteile eines rechtsstaatlichen, dh fairen, objektiven, unparteiischen, allein an Recht und Gesetz orientiertem Verwaltungsverfahren.

Die §§ 20 und 21 VwVfG sind wesentliche Bestandteile eines rechtsstaatlichen, dh fairen, objektiven, unparteiischen, allein an Recht und Gesetz orientiertem Verwaltungsverfahren. ( Befangenheit )

 

Herr Dr. K. und die Juristin Frau H. von der Pensionsstelle in Kassel haben angeblich im Sinne von §§ 20 und 21 VwVfG gehandelt um das Verwaltungsverfahren Lauer ./. Land Hessen fair, objektiv, unparteiisch zu betreiben!

 

Hätten sich beide Personen wirklich so verhalten, dann müsste man sich nicht die Frage stellen, warum Sie nur gegen das Sachverständigengutachten des Prof. M. Widerspruch erheben?

Wenn beide Personen hier Dr. K und Frau H. wirklich fair, objektiv, unpateiisch handeln würden, müsste man nicht Fragen warum nicht gegen das externe Gutachten des Dr. G. aus Mainz widersprochen wurde?

 

1. Querulatorisch:

--- Diese medizinische Diagnose gibt es laut ICD-10 und

DSM-IV und den AWMF nicht.

Siehe Urteil der Steuerfahnder vom 16.11.2009 AZ 21

K 1220/09.Gi.B auf Blatt Nr. 1.

 

2. Narzisstische Kränkung, Persönlichkeitsstörung:

--- Wie in dem Leitsatz des Urteil LSG NRW vom 13.07.2004

- L 6 VH 52/00 MÜSSEN für die Anerkennung einer

narzisstischen Persönlichkeitsstörung mindestens 5

Diagnosenkriterien Voraussetzung gemäß ICD-10 und

DSM-IV bzw. AWMF zusehen auf Blatt Nr. 2.--- Eine narzisstische Kränkung wie durch Dr. G. ge-

schrieben gibt es nicht.

 

3. Akzentuierte Persönlichkeit:

--- Wie auf Blatt drei zu sehen ist, MÜSSEN 4 Kriterien

erfüllt sein um diese Diagnose zu begründen.

Auch bei dieser Diagnose wurde die Leitlinien

Im Sinne der ICD-10 ( F60.5 ) und DSM-IV

nicht angewendet.

 

 

4. Zwangshandlung:

--- Die Zwangshandlung alleine gibt es nach ICD-10

Nicht, wie von Dr. G. auf Blatt 4 zu sehen ist.

Es gibt nur eine Zwanghafte Persönlichkeitsstör-

ung nach DSM-IV (301.4) und dann müssen 4

Kriterien erfüllt sein um diese Diagnose zu stellen.

 

 

5) Auch die anankastische Persönlichkeitsstörung wurde nicht wie vorgeschrieben nach ICD-10 bzw. DSM-IV mit den notwendigen und vorgeschriebenen Kriterien begründet!

 

Anankastische Persönlichkeitsstörung:


ICD-10 (F60.5)
A.Die allgemeinen Kriterien für eine Persönlichkeitsstörung (F60) müssen erfüllt sein.
B.Mindestens vier der folgenden Eigenschaften oder Verhaltensweisen müssen vorliegen:
1.Gefühle von starkem Zweifel und übermäßiger Vorsicht,
2.ständige Beschäftigung mit Details, Regeln, Listen, Ordnung, Organisation oder Plänen,
3.Perfektionismus, der die Fertigstellung von Aufgaben behindert,
4.übermäßige Gewissenhaftigkeit und Skrupelhaftigkeit,
5.unverhältnismäßige Leistungsbezogenheit unter Vernachlässigung oder bis zum Verzicht auf Vergnügen und zwischenmenschliche Beziehungen,
6.übertriebene Pedanterie und Befolgung sozialer Konventionen,
7.Rigidität und Eigensinn,
8.unbegründetes Bestehen darauf, dass andere sich exakt den eigenen Gewohnheiten unterordnen oder unbegründete Abneigung dagegen, andere etwas machen zu lassen.
mit 4 Kriterien begründet.

 

6. Paranoide Persönlichkeitsstörung ( STREITSÜCHTIG )

 

STREITSÜCHTIG gibt es als Diagnose alleine nicht nach ICD-10 und DSM-IV, sondern es ist nur ein Kriterium der Paranoiden Persönlichkeitsstörung und somit nicht alleine als Diagnose anwendbar!

ICD-10

Mindestens vier der folgenden Eigenschaften oder Verhaltensweisen müssen vorliegen:

  1. Übertriebene Empfindlichkeit gegenüber Zurückweisung;
  2. Neigung, dauerhaft Groll zu hegen, das heißt Beleidigungen, Verletzungen oder Missachtungen werden nicht vergeben;
  3. Misstrauen und eine anhaltende Tendenz, Erlebtes zu verdrehen, indem neutrale oder freundliche Handlungen anderer als feindlich oder verächtlich missdeutet werden;
  4. Streitbarkeit und beharrliches, situationsunangemessenes Bestehen auf eigenen Rechten;
  5. häufiges ungerechtfertigtes Misstrauen gegenüber der sexuellen Treue des Ehe- oder Sexualpartners;
  6. ständige Selbstbezogenheit, besonders in Verbindung mit starker Überheblichkeit;
  7. häufige Beschäftigung mit unbegründeten Gedanken an Verschwörungen als Erklärungen für Ereignisse in der näheren oder weiteren Umgebung.

DSM-IV

A: Tief greifendes Misstrauen und Argwohn gegenüber anderen, so dass deren Motive als böswillig ausgelegt werden. Der Beginn liegt im frühen Erwachsenenalter und zeigt sich in verschiedenen Situationen. Mindestens vier der folgenden Kriterien müssen erfüllt sein:

  1. verdächtigt andere ohne ausreichenden Grund, ihn/sie auszunutzen, zu schädigen oder zu täuschen,
  2. ist stark eingenommen von ungerechtfertigten Zweifeln an der Loyalität und Vertrauenswürdigkeit von Freunden oder Partnern,
  3. vertraut sich nur zögernd anderen Menschen an aus ungerechtfertigter Angst, die Informationen könnten in böswilliger Weise gegen ihn/sie verwendet werden,
  4. liest in harmlosen Bemerkungen oder Vorkommnisse eine versteckte, abwertende oder bedrohliche Bedeutung hinein,
  5. ist lange nachtragend, d.h. z.B. verzeiht Kränkungen, Verletzungen oder Herabsetzungen nicht,
  6. nimmt Angriffe auf die eigene Person oder das Ansehen wahr, die anderen nicht so vorkommen, und reagiert schnell und zornig oder startet einen Gegenangriff,
  7. verdächtigt wiederholt ohne jede Berechtigung den Ehe- oder Sexualpartner der Untreue.

 

Fazit:

Aufgrund der unter Nr. 1 bis 6 aufgeführten begründeten Tatsachen ist derselbe Tatbestand wie in dem Urteil der Steuerfahnder, hier:

-- Bei den Nervenärztlichen Gutachten, wurden die Standarts ( ICD-10, DSM-IV, Leitsätze der AWMF ) für psychische Begutachtung nicht eingehalten.

Da die unter Nr. 1 bis 6 gestellten Diagnosen also nicht der Realität entsprechen und zur Bewertung aber heran gezogen wurden, verstößt Dr. G.

 

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fair, objektiv, unparteiisch sieht sicher anders aus???

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Mobbing-Experte wird Ministerpräsident in Hessen !!!

Mobbing-Experte wird Ministerpräsident in Hessen

System Mobbing in Hessen

Nun also ist die formale Ernennung des Innnenministers  Volker Bouffier(CDU) zum Ministerpräsidentenkandidaten in Hessen erfolgt. Bouffier hat das „System Mobbing„* in Hessen mitentwickelt und unterstüzt, kaum zu glauben, dass solch ein Mensch in eine Position kommen kann, die auch eine Vorbildwirkung hat. (1)

Ob die Polizeibeamten in Hessen Dirk Lauer und weitere Opfer oder die Finanzbeamten Marco Wehner und  Rudolf Schmenger, sowie deren Kolleginnen und Kollegen, Bouffier hat offenbar im Hintergrund immer mitgemischt oder das „Wasser “ auf die Mühlen der Mobber getragen.

Für Hessen ein schlechter Tag, man kann nur hoffen, dass die Wähler in Hessen nicht vergessen, für was ein Bouffier steht, genauso wie ein Roland Koch. Und man würde sich wünschen, die Medien würden genauso nachhaltig über die Mobbing-Opfer in Hessen berichten, wie sie das für die Täter tun.

WICHTIGE INFO HINWEIS------WICHTIGE INFO !!!

Ein Richter kann nur das verhandeln was ihm bekannt ist!

Leitet die Staatsanwaltschaft die Klage nicht weiter oder stellt die Ermittlungen ein, erfährt ein Richter nicht, das eine Klage vorgelegen hat !!!

Klageerzwingungsverfahren

Strafprozessuales Verfahren zum Erzwingen der Anklageerhebung durch die Staatsanwaltschaft.

Es steht dem Anzeigenerstatter einer Straftat zu, wenn er:

  • durch die behauptete Tat in einem Rechtsgut verletzt ist
    und
  • die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren mangels hinreichenden Tatverdachts (§ 170 Absatz 2 StPO) einstellt.

Zweck des Klageerzwingungsverfahrens ist sowohl der Schutz des Verletzten als auch die Durchsetzung des Legalitätsprinzips (Pflicht der Strafverfolgungsbehörden, von Amts wegen einzuschreiten).

Ausgeschlossen sind alle Fälle, in denen:

  • die Privatklage zulässig ist (§374 StPO)
  • die Staatsanwaltschaft aus Opportunitätsgründen von der Verfolgung der Strafe absieht (§§ 153 bis 154c StPO).

Dem Klageerzwingungsverfahren gehen zwei Verfahrensstufen voraus:

  • 1. Strafantrag:
    Der Verletzte muss zunächst eine Strafanzeige gestellt haben.
    Nur in diesem Fall darf er ein Klageerzwingungsverfahren betreiben.
    Handelt es sich um ein Antragsdelikt, muss ein förmlicher Strafantrag gestellt worden sein.

  • 2. Einstellungsbeschwerde:
    Gibt die Staatsanwaltschaft dem Strafantrag nicht statt, kann der Antragsteller binnen zwei Wochen nach der Bekanntgabe der Einstellung (§ 171 StPO) Beschwerde beim vorgesetzten Staatsanwalt einlegen.
    Die Zwei-Wochen-Frist gilt nur, wenn der Verletzte bei der Mitteilung der Einstellung über seine Rechte ordnungsgemäß belehrt wurde.
    Hilft die Staatsanwaltschaft der Beschwerde nicht ab, entscheidet der Generalstaatsanwalt.

  • 3. Antrag an das Oberlandesgericht (OLG):
    Nur wenn der Generalstaatsanwalt der Beschwerde nicht abhilft, besteht die Möglichkeit der Klageerzwingung.
    Der Beschwerdeführer kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des ablehnenden Bescheids des Generalstaatsanwalts einen Antrag auf gerichtliche Entscheidung an das OLG stellen.

Das OLG kann den Antrag durch Beschluss verwerfen, wenn kein genügender Anlass zur Klageerhebung besteht (§ 174 Absatz 1 StPO).

Andernfalls ordnet das OLG durch Beschluss die Klageerhebung an (§ 175 StPO), die dann durch die Staatsanwaltschaft vorzunehmen ist.
Dabei kann sich der Anntragsteller dem Verfahren auch dann als Nebenkläger anschließen, wenn das angeklagte Delikt eigentlich nicht zur Nebenklage berechtigt (§ 395 Absatz 1 Nr. 3 StPO).

Praxistipp:

Der Antrag an das Oberlandesgericht muss eine aus sich heraus verständliche Schilderung des strafrechtlich relevanten Sachverhalts mit Angabe der Beweismittel enthalten. Dabei müssen auch der bisherige Gang des Ermittlungsverfahrens, der Inhalt der bisherigen Bescheide und die Gründe für deren Unrichtigkeit mitgeteilt werden. In der Praxis stellen sich diese Inhaltsanforderungen als große Hürde dar: Die Rechtsprechung verlangt, dass alle relevanten Fakten zur Tat und zum bisherigen Verfahren im Antrag selbst enthalten sein müssen und auf den Akteninhalt kein Bezug genommen werden darf.
Der Antrag muss von einem Rechtsanwalt unterzeichnet sein

Abgang, der dritte

Minister geht, Schulden bleiben

Von Jutta Rippegather


Karlheinz Weimar (Bild: Boris Roessler/dpa)
Ein weiterer Ministerposten in Wiesbaden ist zu vergeben: Deutschlands dienstältester Finanzminister, Karlheinz Weimar (CDU), wechselt nach der Kabinettsumbildung auf die Abgeordnetenbank. Seinen am Freitag angekündigten Rückzug begründete der 60-Jährige damit, er wolle den Platz für "neue und jüngere Kräfte frei machen".

Damit braucht der künftige Ministerpräsident und Noch-Innenminister Volker Bouffier jetzt für drei CDU-Ressorts neue Chefs: für das Finanzministerium, sein eigenes Ressort und für das von Umweltministerin Silke Lautenschläger. Die hatte zeitgleich mit Ministerpräsident Roland Koch bereits im Mai ihren Rückzug aus der Politik zum 31. August angekündigt.

Weimar gehört zu den engen Vertrauten Kochs.

Koch, Lautenschläger und nun auch Finanzminister Weimar werfen hin!!!

Hessen

Finanzminister Weimar wirft hin


Karlheinz Weimar (Bild: dpa)
Wiesbaden. Mit dem hessischen Ministerpräsidenten Roland Koch (CDU) geht auch sein dienstältester Minister von Bord. Finanzminister Karlheinz Weimar (CDU) kündigte am Freitag in Wiesbaden seinen Rückzug an. "Nach insgesamt mehr als 15 Jahren Ministertätigkeit ist die anstehende Kabinettsbildung der richtige Zeitpunkt, den Platz neuen und jüngeren Kräften frei zu machen", sagte der 60-Jährige in einer Mitteilung. Koch verlässt Ende August die Politik, sein Nachfolger als Ministerpräsident soll Volker Bouffier (CDU) werden.

Weimar zählte zu Kochs engsten politischen Weggefährten. Der Jurist war schon zwischen 1987 und 1991 Umweltminister unter dem damaligen CDU-Ministerpräsidenten Walter Wallmann. Seit 1999 führte er in Hessen das Finanzressort. Wer sein Nachfolger wird, blieb zunächst unklar. Finanzstaatssekretär Thomas Schäfer (CDU) gilt CDU- intern als Ministerkandidat. Neben Weimar wird auch Umweltministerin Silke Lautenschläger (CDU) nicht für das neue Kabinett zur Verfügung stehen.

Weimar sagte, er habe noch mit "voller Autorität die Chefgespräche zum Haushalt und die öffentliche Präsentation" führen wollen. Er hatte Mitte vergangener Woche den Haushalt vorgestellt. Die Weichen für einen ausgeglichenen Etat bis spätestens zum Jahr 2019 seien somit gestellt, sagte der CDU-Politiker. Dies sei "ein guter Zeitpunkt für die Übergabe des Stabes an einen neuen Minister oder eine neue Ministerin". Weimar will Abgeordneter im hessischen Landtag bleiben. Er werde das neue Kabinett von Bouffier "mit aller Kraft" unterstützen, erklärte er.

Mehr dazu

Wechsel in Wiesbaden: Roland Koch tritt ab - Wie geht es weiter in Hessen? Berichte, Hintergründe, Reaktionen, Fotostrecken und mehr im Dossier.
Hessens CDU-Landtagsfraktionschef Christean Wagner würdigte die Verdienste Weimars und bedauerte seinen Rückzug. "Karlheinz Weimar hat die Geschicke des Landes Hessen als Finanzminister seit 1999 mit hohem Sachverstand, Innovationskraft und Herz mitgestaltet. Dank ihm kann Hessen im vernünftigen Ausgleich von Investitionen und Sparnotwendigkeiten in die Zukunft gehen. Die persönliche Entscheidung von Karlheinz Weimar bedauern wir sehr, können jedoch die Beweggründe des dienstältesten Finanzministers Deutschlands nachvollziehen", erklärte Wagner.

Weimar habe in seinen verschiedenen politischen Positionen, auch als Umweltminister, zum Wohle des Landes und mit Kreativität neue Wege beschritten und sich auch unbequemen Sachverhalten mutig gestellt. Die Fraktion freue sich, weiterhin auf Weimars Sachverstand bauen zu können. (dpa)

TOP AKTUELL------Top AKTUELL-----TOP AKTUELL----

Hotline: 0228 / 983730 für alle geschädigten Angestellte, Arbeiter, Beamte des öffentlichen Dienst !!!

KAMPAGNE: " TÄTER UNBEKANNT "

Amnesty-Polizei Amnesty-Polizei

www.behoerdenstress empfiehlt die Seite www.amnesty-polizei.de, weil diese auch gg. Gewalt gegenüber dem Bürger und gegen die Bediensteten des öffentlichen Dienstes vorgehen!

Eine Kampagne von Amnesty International

Täter unbekannt…
Rechtswidrige Gewalt, Misshandlung und Diskriminierung durch Staatsorgane sind Menschenrechtsverletzungen. Doch wenn die Täter Polizisten sind, gehen sie oft straffrei aus. In vielen Fällen. Auch in Deutschland.

Zu oft bleiben die Täter im Dunkeln und der Staat tatenlos.

Nichts zu verbergen?
Die Menschenrechte müssen geschützt werden. Der Staat muss handeln. Menschenrechtsverletzungen dürfen nicht ungesühnt bleiben, weil Täter nicht erkennbar sind oder weil nicht ordentlich ermittelt und die Aufklärung verhindert wird.

Die Polizeiarbeit in Deutschland braucht mehr Transparenz.

Transparenz schützt Menschenrechte.
Wir brauchen Erkennbarkeit durch eine individuelle Kennzeichnungspflicht für Polizisten. Wir brauchen Aufklärung durch unabhängige Untersuchungen. Wir brauchen Schutz durch Dokumentation. Und Prävention durch Menschenrechtsbildung. Wie in anderen Ländern auch.

Damit die deutsche Polizei die Menschenrechte achtet.

Zur Kampagnenseite “Täter unbekannt” …

www.amnesty-polizei.de

Wie wird diese Entscheidung begründet ???

Amtsenthebung zieht sich

Noch Geld für Porno-Richter

Seit 2006 ist er suspendiert, im Januar 2007 wurde er wegen mehr als 1000 kinderpornografischer Bilder auf seinem Computer zu einer neunmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt. Und doch bekommt der Ex-Präsident des Verwaltungsgerichts Kassel weiterhin 80 Prozent seiner Bezüge. Das kritisierten am Donnerstag die Grünen im hessischen Landtag.

Die Amtsenthebung des Richters ginge durch die Instanzen und sei immer noch nicht rechtskräftig entschieden, sagte der rechtspolitische Sprecher der Fraktion, Andreas Jürgens. "Bei einer solchen Verfahrensdauer ist die Grenze des Erträglichen bei Weitem überschritten, zumal er noch immer aus Steuergeld besoldet wird."

Jürgens forderte, bei der anstehenden Reform des hessischen Dienstrechts diese Erfahrungen zu berücksichtigen und damit den Steuerzahler zu entlasten. Sein Vorschlag: "Nach einer erstinstanzlichen Entscheidung muss eine Kürzung um die Hälfte möglich sein, nach der zweiten Instanz eine völlige Streichung der Besoldung, selbst wenn die jeweiligen Entscheidungen noch nicht rechtskräftig sind." (jur)

### WIR DECKEN SKANDALE AUF UND NICHT ZU ! ###

Nach der ersten Mobbing-Klage bei der Hessischen Polizei werden weitere folgen!

Die erste Mobbing-Klage bei der Polizei in Hessen wurde eingereicht und wird morgen verhandelt!

Mobbing-Vorwurf: Polizist verlangt Schmerzensgeld

 

FRANKFURT. 

Ein Kriminalbeamter wirft der Spitze der Frankfurter Polizei Mobbing vor und verlangt dafür mindestens 30.000 Euro Schmerzensgeld. Über die Klage des 53-Jährigen gegen das Land Hessen verhandelt morgen eine Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt.

 

Gegen den mittlerweile in Offenbach tätigen Polizisten wurde seit 2006 wegen angeblicher Straftaten wie privater Fahrten mit dem Dienstwagen ermittelt. Nach seiner Ansicht wurde er deshalb bei Kollegen und in den Medien ,,öffentlich demontiert" sowie zu Unrecht vom Dienst suspendiert.

 

Die Ermittlungsverfahren gegen den 53-Jährigen wurden nach Angaben der Staatsanwaltschaft im vergangenen Jahr eingestellt, weil es keinen hinreichenden Tatverdacht gab. Trotzdem sei er mit Zustimmung des Frankfurter Polizeipräsidenten und seiner damaligen Stellvertreterin ,,ins Abseits" geschoben worden, argumentiert der Anwalt des Klägers. Damit begründet er seinen Anspruch auf Zahlung des Schmerzensgeldes.

23. Juni 2010 | dpa

 

Mobbing im Präsidium:

 

Polizist verklagt Land FRANKFURT.

 

 

Wegen Mobbings verlangt ein ehemaliger Frankfurter Polizist vom Land Hessen 30.000 Euro Schmerzensgeld. Zu Beginn des Prozesses vor dem Landgericht Frankfurt am Mittwoch las der Richter die Anklageschrift vor. Danach haben mehrere Kollegen in Abwesenheit des Klägers dessen Schreibtisch durchsucht und Papiere kopiert. Die Polizeispitze habe den Kripobeamten später wegen angeblicher Vergehen vom Dienst suspendiert und ihm Hausverbot erteilt. Ein anschließendes Ermittlungsverfahren habe den Verdacht aber nicht bestärkt.

Der erste Mobbing-Prozess ist der Anfang einer großen Klagewelle?

Mobbing-Prozess

Richter hat Fragen an Polizei

Frankfurter Polizeipräsidium (Bild: picture-alliance/dpa)
Frankfurter Polizeipräsidium

Unbestätigte Vorwürfe und eine anschließende Versetzung: Ein Frankfurter Polizist hat das Land wegen Mobbings verklagt. Auch der Richter hatte am Mittwoch kritische Fragen.

 
Der Polizist klagt vor dem Landgericht Frankfurt auf 30.000 Euro Schmerzensgeld vom Land Hessen. Die Vorgeschichte liegt bereits vier Jahre zurück: Der heute 53-Jährige wurde 2006 als Leiter der Fahndung im Frankfurter Polizeipräsidium vom Dienst suspendiert.

Der Vorwurf: Er habe unter anderem Dienstwagen privat genutzt und bei Abrechnungen gemauschelt. Die Staatsanwaltschaft nahm daraufhin die Ermittlungen auf, stellte das Verfahren aber im vergangenen Jahr wieder ein.
 

Richter: "Ungewöhnliche Vorgehensweise"

Doch für den Polizisten war die Geschichte damit nicht vorbei: Er wurde nach Offenbach versetzt, wo er heute als Hauptkommissar arbeitet. Deshalb wirft er dem Land als Arbeitgeber Mobbing vor.

Der Vorsitzende Richter Christoph Hefter nannte die Suspendierung beim Prozessauftakt am Mittwoch eine "ungewöhnliche Vorgehensweise". Auch zu den Durchsuchungen habe er noch einige Fragen, sagte er. Der Richter bat deshalb den Rechtsanwalt des Landes um eine weitere Stellungnahme.
 

Muss die LKA-Chefin in den Zeugenstand?

Der klagende Beamte sieht sich zu Unrecht vom Dienst suspendiert und fühlt sich öffentlich demontiert. Obwohl es gegen ihn keinen hinreichenden Tatverdacht gegeben habe, sei er mit Zustimmung des Frankfurter Polizeipräsidenten Achim Thiel und seiner damaligen Stellvertreterin, der heutigen LKA-Chefin Sabine Thurau, ins Abseits geschoben worden.

Hefter sagte, mobbende Vorgesetzte könnten grundsätzlich Schmerzensgeld rechtfertigen. Sein Appell an die Prozessbeteiligten, sich auf einen Vergleich zu einigen, blieb erfolglos. Für den 11. August wurde ein weiterer Termin festgesetzt. Bis dahin soll unter anderem geklärt werden, ob auch Polizeipräsident Thiel und seine ehemalige Stellvertreterin Thurau als Zeugen gehört werden.

 

Brandbrief aus dem Polizeirevier

Zuletzt war im April ein Brandbrief aus dem ersten Revier in Frankfurt der Presse zugespielt worden. Polizisten berichteten darin anonym von "Beurteilungen, Denunziantentum auf der Grundlage von Dienstvorschriften, Mobbing vom Feinsten". Es werde auf die Beamten "ein nie da gewesener Druck ausgeübt".

Die SPD-Fraktion im Landtag hatte deshalb die Einsetzung eines Landespolizeibeauftragten gefordert. Dieser solle Ansprechpartner für die Bediensteten der Polizei sein, an den sie sich vertrauensvoll wenden können - etwa nach dem Vorbild des Wehrbeauftragten für die Soldaten der Bundeswehr.
 

 

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Redaktion: anbu / lian
Bild: © picture-alliance/dpa
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Diskriminierung bei der Hessischen Polizei?

Transsexualität und Polizei

Mindestens ein Hoden

Was es braucht, um in Hessen Polizist zu werden: Der Fall des Bewerbers Thomas Dahner*, der an einer eigentümlichen Vorschrift scheiterte. Jetzt soll das Bundesverfassungsgericht klären: Machen erst die richtigen Hormone einen Mann diensttauglich?
Von Matthias Thieme

Was braucht es, um in Hessen Polizist zu werden?
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Was braucht es, um in Hessen Polizist zu werden? (Bild: iStock)
Jedes Mal wenn Thomas Dahner (Name von der Redaktion geändert) eine Polizeistreife vorbeifahren sieht, zuckt er innerlich kurz zusammen. Nicht weil er sich vor Polizisten so fürchtet, sondern weil er brennend gern selbst einer wäre. Weil er es fast geschafft hätte. Weil er auf dem besten Wege war, ein hessischer Polizist zu werden. Wenn nicht ein Polizeiarzt plötzlich die Leistungsfähigkeit von Dahners Hoden zur Schicksalsfrage gemacht hätte, an der sein ganzer Berufstraum scheitern sollte. Eine absurde Geschichte aus der hessischen Realität, für Dahner eine bis heute nicht wieder gut gemachte Ungerechtigkeit und bald vielleicht sogar ein ernsthafter Streitfall für das Bundesverfassungsgericht.

Dahner kann es bis heute nicht begreifen. Wenn er irgendwo Polizisten sieht, regt er sich auf. Längst könnte er in diesem Auto sitzen, könnte er diese Uniform tragen, könnte er in Hessen für Recht und Ordnung sorgen. "Mich könnte man sofort losschicken", sagt Dahner. "Wahrscheinlich wäre ich sogar besser als die anderen." Die Voraussetzungen hat er längst erfüllt und an der Polizeischule Wiesbaden unter Beweis gestellt: Er kann sehr lange tauchen und behände klettern, ausdauernd schwimmen und schnell rennen, er kann präzise schießen, beherrscht mehrere Kampfsportarten, weiß, wie man Personen beschützt, Gebäude bewacht und kennt viele einschlägige Rechtsvorschriften auswendig.

Als Dahner 2005 Polizist werden will, hat er sich bereits intensiv auf die Prüfungen vorbereitet. Er weiß: Das Auswahlverfahren für Polizeianwärter zieht sich tagelang hin. Dahner muss im Wendelauf hin und her rennen, die Ausbilder stoppen die Zeit. Beweglichkeit und Kraft werden getestet, er muss Rollenspiele und Intelligenztests absolvieren. Er legt Bescheinigungen der DLRG vor, wie lange er die Luft anhalten kann, Atteste von Augenärzten über seine Sehschärfe, er stemmt Gewichte und besteht im Weitsprung. Das Land Hessen will nur die Leistungsfähigsten im Polizeidienst haben. 1000 Punkte kann man erreichen, Dahner gibt alles, bekommt mehr als 900, gehört damit zu den Besten des Jahrgangs.

Seit langen Jahren der Normalzustand


Die Auswahlkommission gratuliert ihm, seine Einstellung in den Polizeidienst sei damit sicher. Nur eine Formalität fehle noch, die Untersuchung beim Polizeiarzt. Dahner geht wohlgemut zu dem Termin. Doch Polizeimediziner L. entgleisen nach der Untersuchung die Gesichtszüge, wie sich Dahner erinnert. "Er sagte, das ginge nicht, das hätte ich ihm gleich sagen müssen."

15 Jahre vor seiner Polizeibewerbung hatte Dahner eine operative Geschlechtsangleichung machen lassen, war körperlich und auch rechtlich von einer Frau zu einem Mann geworden. Er nimmt seitdem Hormone, hat eine tiefe Stimme, eine Glatze und einen künstlichen Penis. Für Dahner seit langen Jahren der Normalzustand.

Doch als der Polizeiarzt realisiert, dass er es mit einem transsexuellen Bewerber zu tun hat, beginnt er hektisch in seinem Vorschriftenbuch zu blättern. Dahner erinnert sich noch genau an die befremdliche Szene: Der Arzt erklärt ihm, ein männlicher Polizist in Deutschland müsse funktionstüchtige Hoden haben. Dahner antwortet: "Das habe ich aber noch nie gehabt." Wie das denn mit den Hormonen sei, will der Arzt wissen.

Er spritze sich Testosteron und habe seit 15 Jahren keine gesundheitlichen Probleme, antwortet Dahner. Doch der Arzt lässt nicht locker. Da könne es doch zu Schwankungen kommen, da könne man doch aggressiv werden, oder? Nein, er lebe seit vielen Jahren ohne Beschwerden, sagt Dahner. "Aber Sie können doch nicht ohne funktionsfähige Hoden als Polizist nach Afghanistan", spekuliert der Mediziner. "Stellen Sie sich vor, Sie liegen da in Afghanistan und ihr Testosteron geht ihnen aus, da werden Sie doch aggressiv!" Bislang habe er sein Hormon immer bekommen, sagt Dahner und erinnert den Arzt daran, dass auch Frauen zu Verhütungszwecken dauerhaft Hormone nehmen, zeigt ihm endokrinologische Gutachten seines Facharztes - doch es hilft alles nichts."Er hatte Angst", sagt Dahner heute im Rückblick. "Ich wollte sie ihm nehmen, aber er blätterte hilflos in seinem Buch." Schließlich habe Polizeimediziner L. in seinem Buch eine Stelle gefunden und aus den Vorschriften zur ärztlichen Beurteilung der Polizeidiensttauglichkeit doziert: "Wenigstens ein Hoden soll hormonell funktionsfähig sei." Und weiter: Der "Verlust oder diesem gleichzusetzender Schwund beider Hoden" gehöre zu den "Fehlern, die eine Einstellung ausschließen." So steht es in der "Polizeidienstverordnung 300", gültig seit 1998 für Bund und Länder.

Dahner wird als untauglich für den Polizeidienst abgelehnt, ist sich aber keines Fehlers bewusst. Weder hat er seine Hoden verloren, noch sind sie ihm durch Schwund abhanden gekommen - er hatte nie welche. 15 Jahre nach seiner Geschlechtsanpassung hat er sich korrekt als männlicher Polizist beworben. Nun wird ihm zum Vorwurf gemacht, was er nie beeinflussen konnte: Dass er keine Hoden hat, die Hormon produzieren. Selbst die Auswahlkommission der Polizeischule versteht nach der Entscheidung des Arztes die Welt nicht mehr. Ob Dahner etwa ein Hakenkreuz auf sein Gesäß tätowiert habe, das bei der Untersuchung aufgefallen sei, fragt einer. So etwas komme manchmal vor, da könne man natürlich nicht zur Polizei. Nein, sagt Dahner, es geht um die Hoden. Deshalb darf er nicht Polizist werden. Deshalb verklagt Dahner das Land Hessen.

"Das ist eine Diskriminierung wegen des Geschlechts", sagt Dahners Anwalt Oliver Tolmein. "Wenn er eine Frau geblieben wäre, hätte er Polizistin werden können." Falls die absurde Hoden-Vorschrift Bestand haben sollte, könnten Transsexuelle in Hessen nie Polizisten werden, so der Anwalt, der den Streitfall jetzt vor das Bundesverfassungsgericht gebracht hat. "Dieser Fall zeigt, dass die Polizei weit davon entfernt ist, Verschiedenheit anzuerkennen", sagt Tolmein. "Es gibt dort ein sehr enges Spektrum davon, was als normal akzeptiert wird". Dabei gebe es in vielen Bundesländern bereits transsexuelle Polizisten - allerdings hätten diese ihre Geschlechtsangleichung gemacht als sie bereits Beamte waren. In diesem Fall beschäftigen die Länder die Polizisten lieber weiter als sie kostspielig in den Ruhestand zu versetzen.

"Keine negativen Auswirkungen festzustellen"


Dahner sucht nach der Ablehnung die juristische Auseinandersetzung mit dem Land Hessen. Er legt dem Gericht ärztliche Gutachten vor, die beweisen, dass sein Hormonspiegel normal ist. Es seien "keine negativen Auswirkungen der Hormontherapie festzustellen", bescheinigt ein Gutachter. Der endokrinologische Verlauf sei "komplikationslos". Deshalb sei hier eine "Polizeidienstfähigkeit im Alltag gegeben". Doch die Polizei hält dagegen.

Die Behörde lässt andere Gutachter vor Gericht ausführlich über die potenzielle Gefährlichkeit oder Verletzlichkeit von Dahners Penisprothese räsonieren - allerdings am Beispiel eines völlig anderen Falles, eines "hydraulisch penilen Prothesensystems", das Dahner nie hatte. "Ich wusste gar nicht, was das mit mir zu tun hatte", sagt Dahner. Das ganze Gerede über seine angeblich labile Gesundheit. "Ich war nie krank", sagt er. Hilft in Hessen aber nichts.

Vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt geht es ausufernd um die angeblich "erhöhte Verletzlichkeit" von Dahners Penis im Gegensatz zu "den natürlichen Verhältnissen im männlichen Penis". Zeichnungen und Pumpenmodelle werden den Richtern vorgeführt - für Dahner ist es ein Alptraum. Es komme ihm so vor als ob "das Vorhandensein eines nicht-operativ hergestellten Penis" in Hessen "schon eine entscheidende berufliche Anforderung" an Polizisten sei, sagt Dahner. Seine Klage wird abgewiesen.Es liege im Ermessensspielraum des Landes, den Bewerber abzulehnen, begründeten die Richter. Dies sei zwar eine Diskriminierung wegen des Geschlechts, diese sei jedoch "gerechtfertigt", weil sie folgendem übergeordnetem Ziel diene: "Der Sicherstellung eines funktionierenden Polizeivollzugsdienstes durch den Ausschluss von solchen Bewerbern, die durch eine künstliche Hormonversorgung Stimmungsschwankungen unterliegen und dadurch Gefahr liefen, den besonderen Anforderungen dieses Dienstes nicht gerecht zu werden."

Die Berufung gegen dieses Urteil wurde nicht zugelassen. Für die Polizei sei der Fall damit abgeschlossen, sagt der Sprecher der Hessischen Bereitschaftspolizei, Peter Freier. Bewerber Dahner sei "aus gesundheitlichen Gründen abgelehnt" worden. "Das ist wie bei jedem anderen körperlichen Gebrechen", so Freier, etwa "bei Bänderrissen im Knie". Wer Polizist werden wolle, müsse eben eine Verlässlichkeit vorweisen, "auch eine hormonelle Verlässlichkeit".

Eine Diskriminierung Transsexueller erkennt der Polizeisprecher nicht. Die Polizeidienstverordnung werde "laufend fortgeschrieben nach den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen." Polizeiarzt L. wollte zu dem Fall keine Stellungnahme abgeben.

Der Diskriminierung Grenzen setzen


Dahners Anwalt Tolmein hat nun Verfassungsbeschwerde eingelegt. Aus seiner Sicht hat das Land nicht ernsthaft geprüft, ob sein Mandant "polizeidiensttauglich" ist, sondern nur Gründe gesucht, um einen transsexuellen Menschen nicht in den Dienst aufzunehmen. Es geht ihm aber auch um Grundsätzliches. Er will der Diskriminierung Grenzen setzen, will Grundrechte durchsetzen. Tolmein will mit seinem bis heute gesunden und sportlichen Mandanten die deutsche Polizeivorschrift "wer keine Hoden hat, darf kein Polizist werden" kippen.

Und Dahner will immer noch zur Polizei. Er gibt den Traum nicht auf. "In meinem Freundeskreis kann keiner meine Polizei-Begeisterung verstehen", sagt er. "Ich bin damit völlig alleine." Ihn fasziniert die mentale Wachsamkeit, die man als Polizist benötigt, die Körperspannung, das Beherrschen von Waffen, die Disziplin. "Die Menschen verstehen es einfach nicht, wenn man sich umorientieren möchte" sagt Dahner. Und wenn eine Polizeistreife vorbeifährt, dann schmerzt es ihn.

 

 

FÜR FOLGENDE THEMEN LAUFEN ZUR ZEIT ERMITTLUNGEN:

 

1.  Digitalfunk / EADS

2.  Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Wiesbaden

3.  Untersuchungsverweigerung der Polizeiärzte

4.  SAP in HESSEN

5.  Zwangseinweisung durch das HMDI

6.  Beweise im Fall Langecker

7.  Informationen aus dem HMDI

 

 

 

Gruss

Dirk Lauer und Team!

Frankfurter Rundschau vom 29.05.2010

Skandale dürfen nicht unter den Teppich gekehrt werden Skandale dürfen nicht unter den Teppich gekehrt werden

DER LETZTE AUFRUF:

Meldet euch, wenn Nicht jetzt wann dann? Ab 31.08.2010 wird die Chance der Aufklärung alle Fälle nahe Null sein?

An alle Betroffene im Polizeidienst in Hessen!

 

Wir das Team von www.behoerdenstress.de nehmen die politische Entscheidung hin, das Roland Koch zurück tritt und Volker Bouffier neuer Ministerpräsident wird!

 

Wir kommentieren diese Entscheidung weder positiv noch negativ, da dieser Prozeß von der CDU getragen werden muss!

 

Wir sind auch nicht mit der Homepage www.behoerdenstress.de hier

angetreten um die Politik zu beeinflussen bzw. Politik zu machen!

 

W A R N U N G:

 

Wir empfehlen aber alle Bedienste dazu, das Sie sich bis zum 31.08.2010 bei uns dem Team Behoerdenstress melden sollen mit Ihren Fällen!

 

Es ist davon aus zu gehen, das wenn Herr Volker Bouffier als Ministerpräsident ernannt wurde, das  alle Skandale durch Mobbing, med. Gefälligkeitsgutachten, unsinnige Disziplinarverfahren usw. der Vergangenheit gehören!

 

Somit kann man an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit 

behaupten, das alle Fälle keine Berücksichtigung mehr finden und das damit das System Koch gewonnen hat, in dem Herr Volker Bouffier sich der Verantwortung entziehen kann!

 

Bisher sieht jeder das Aufklärung nicht die Stärke des Herrn Bouffier sind und nach dem 31.08.2010 wird er sich nicht mehr um die Dinge als ehemaliger Innenminister kümmern!

 

 

TIPP:

Meldet euch bei www.behoerdenstress.de, oder bei den Oppositionparteien die Linke, die Grünen, SPD, oder bei der Presse!

Die letzten beißen die Hunde!

www.behoerdenstress.de wird bei Beurteilung einer Körperschaft des öffentlichen Rechts heran gezogen!

BEZIRKSÄRZTEKAMMER RHEINHESSEN

Körperschaft des öffentlichen Rechts

Bezirksärztekammer Rheinhessen 55000 Mainz

 

 

Herrn

Dirk Lauer

Goethestraße 18

65428 Rüsselsheim

 

 

 

Geschäftsadresse:

5118 Mainz

Homepage:

Telefon: 06131 /

Telefax: 06131 /

17. Mai 2010

 

 

Ihre Beschwerde über Herrn Dr. G vom 05.03.2010

 

 

Sehr geehrter Herr Lauer,

 

 

 

für die Übersendung der Unterlagen bedanke ich mich.

Da mir der Fall der hessischen Steuerfahnder nur aus der Presse bekannt ist, vermag ich nicht zu beurteilen, ob hier eine Parallelitä t zu Ihrem Fall besteht.

 

In der Sache selbst habe ich aus Ihren Unterlagen sowie aus Ihrer Homepage entnommen, dass sowohl Ihr Klageverfahren vor dem Verwaltungsgericht läuft als auch, dass Sie Strafanzeige gegen Herrn Dr. G gestellt haben.

 

Offensichtlich ist das Ermittlungsverfahren von der zuständigen Staatsanwaltschaft eingestellt worden wie Ihr Schreiben an die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt vermuten lässt. Leider

findet sich das Ergebnis der staatsanwaltschaftlichen Ermittlung weder bei den von Ihnen übersandten Unterlagen noch auf Ihrer Homepage.

 

Die Bezirksärztekammer Rheinhessen nimmt in laufenden Klageverfahren grundsätzlich keine Stellung. Da bereits weitere Gutachten über Sie vorliegen, wird es Aufgabe des Gerichtes sein, zu einer endgültigen Entscheidung zu gelangen.

 

Was die Person von Herrn Kollegen G betrifft, ist er uns als zuverlässiger und objektiver Gutachter bekannt. Ich kann es nicht akzeptieren, dass versucht wird bei einem für den Probanden aus dessen Sicht ungünstigen Begutachtungsergebnis, den Gutachter mit dem Gutachter im Falle der Steuerfahnder gleichzusetzen.

 

 

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

 

Herr X

 

Das Objektive und Zuverlässige Gutachten des Dr. G. aus Mainz?

Hier wird jeden Tag ein neuer Teil des Gutachters Dr. G. aus seinem Gutachten vom 31.01.2008 veröffentlicht, in dem nachgewiesen wird welche falschen Aussagen in dem Gutachten steht!

 

1. Herr Dr. G. schreibt wörtlich in seinem Gutachten auf Seite 34:

 

    " Deshalb wird schon heute prognostiziert, dass es zu weiteren

       Widersprüchen , Klageverfahren in dieser Angelegenheit

       kommen dürfte."

 

 

A) Dr. G. hatte vom Land Hessen den Auftrag zur Begutachtungbekom

     -men, ob zwischen Dienstunfall und Gesundheitsschäden Kausalität

     besteht!

 

B) Von Dr. G. wurde keine Juristische Stellungsnahme verlangt, da er

     kein Jurist ist!

 

C) Zum Zeitpunkt der Untersuchung bestand kein Klageverfahren gg.

    die Ruhestandsversetzung, da diese Klage erst am 10.10.2008 beim

    VG Darmstadt eingereicht wurde!

2. Dr. G. schreibt in seinem Gutachten auf Seite 34 mit Bezug auf Nr. 1 ( siehe oben ) wörtlich im Zusammenhang:

 

 

" Dies ist eine Persönlichkeit im Sinne einer Michael Kohlhaas Facette zu  schulden."

 

 

 

A) Die Michael Kohlhaas Facette gibt es in der Medizin nicht als alleinige Diagnose, sondern ist in der paranoiden Persön- lichkeitsstörung verschmolzen!

 

B) Außerdem bedarf es laut ICD und DSM Richtlinien mind. 4 Kriterien die erfüllt und begründet sein MÜSSEN um eine paranoide Persönlichkeitsstörung zu diagnostizieren!

 

C) Dr. G. verstösst genau wie der Gutachter der Steuerfahnder in Hessen gegen die Berufsordnung und Heilberufsgesetze. D) Siehe Urteil der Stuerfahnder!

 

 

D) In keinem Befund, Bescheid, Gutachten aus den letzten 15 Jahren wurde dokumentiert bzw. festgehalten das der Beamte paranoide ist oder war!

 

E) Herr Dr. G. ist der einzige der dies in einem Gespräch festgestellt haben will, aber 32 Gutachten, Befunde, Bescheide erwähnen dies nicht, obwohl der Beamte auf insgesamt über 365 Tage Krankenhausaufenthalte kommt?

 

 

F) Jegliche Begründung für eine paranoide Persönlichkeitsstörung fehlt und eine Kennziffer nach ICD und DSM fehlen in dem Gutachten komplett!

 

 

 

 

 

DSM-IV [Bearbeiten]

 

A: Tief greifendes Misstrauen und Argwohn gegenüber anderen, so dass deren Motive als böswillig ausgelegt werden.

 

Der Beginn liegt im frühen Erwachsenenalter und zeigt sich in verschiedenen Situationen. Mindestens vier der folgenden Kriterien müssen erfüllt sein:

 

verdächtigt andere ohne ausreichenden Grund, ihn/sie auszunutzen, zu schädigen oder zu täuschen, ist stark eingenommen von ungerechtfertigten

 

Zweifeln an der Loyalität und Vertrauenswürdigkeit von Freunden oder Partnern, vertraut sich nur zögernd anderen Menschen an aus ungerechtfertigter Angst, die Informationen könnten in böswilliger Weise gegen ihn/sie verwendet werden, liest in harmlosen Bemerkungen oder Vorkommnisse eine versteckte, abwertende oder bedrohliche Bedeutung hinein, ist lange nachtragend, d.h. z.B. verzeiht Kränkungen, Verletzungen oder Herabsetzungen nicht, nimmt Angriffe auf die eigene Person oder das Ansehen wahr, die anderen nicht so vorkommen, und reagiert schnell und zornig oder startet einen Gegenangriff, verdächtigt wiederholt ohne jede Berechtigung den Ehe- oder Sexualpartner der Untreue.

 

B: Tritt nicht ausschließlich im Verlauf einer Schizophrenie, einer Affektiven Störung mit Psychotischen Eigenarten oder einer anderen psychotischen Störung auf und geht nicht auf direkte Wirkung eines medizinischen Krankheitsfaktors zurück. Beachte: Wenn die Kriterien vor dem Auftreten einer Schizophrenie erfüllt waren, ist „prämorbid“ hinzuzufügen. Beispiel: „Paranoide Persönlichkeitsstörung (Prämorbid)“.

Dr. G. aus Mainz bekommt die Frage gestellt, welche Gesundheitsschäden sind festzustellen?

 

 

Diese Frage bezieht sich auf die Gegenwart. Diese Frage hätte nur Ende 1996 bzw. Anfang 1997 beantwortbar gewesen, da sich die Frage auf den Dienstunfall bezieht!

Auf Seite 7 schreibt Dr. G. aus Mainz im dritten Absatz:

 

Dort wurde die Verdachtsdiagnose einer Kontamination mit HIV und Hepatitis positiv im Blut festgestellt. Der Satz ist unverständlich und stimmt auch nicht, da eine Blutuntersuchung in der Regel keinen verdacht gibt, sondern immer eine Gewissheit.

 

Diese Blutentnahme ist aber um Mitternacht in der Regel kaum durchführbar und wurde auch nicht durchgeführt!

 

1) Beide Krankenhäuser in denen Herr Lauer direkt nach dem Dienstunfall war, bestätigen das keine Blutentnahme durchgeführt wurde, auch dies lag Dr. G. schriftlich vor am Tag der Begutachtung!

 

2) Obwohl beide Krankenhäuser als Therapie die HIV und Hepatitis Blutentnahmen angegeben haben, wurden diese nicht durch den Polizeiärztlichen Dienst durchgeführt was anhand der vorliegenden

Karteikarten genau zu ersehen ist!

 

3) Dadurch wird offen gelegt, das der externe Gutachter Dr. G. sein Gutachten nicht objektiv gefertigt habrn kann, den Ihm hätte müssen Aufgrund der Angaben des Probanten auffallen müssen, das weder die beiden Notfall-Krankenhäuser, noch der Polizeiärztlich Dienst die HIV und Hepatitis üblichen Blutentnahmen durchgeführt haben.

 

4) Nur nach 13 Monate  am 06.01.1997 zur Lebzeituntersuchung, nahm der Ärztliche Dienst aus Mainz-Kastel dem Probanten Lauer Blut ab ohne dessen Untersuchungskenntnis! Dort wurde eine HIV-Untersuchung ohne die Kenntnis und Einwilligung des Probanten durch geführt!

 

 

5) Das Ergebnis der HIV-Untersuchung wurde Herr Lauer nicht mitgeteilt und bis heute erfolgte bei Herr Lauer keine Hepatitis-Untersuchung obwohl in beiden Arztbriefen der Notfallkrankenhäuser in ihren Berichten daraufhin gewiesen haben!

 

 

Fazit:

 

Wenn der externe Gutachter Dr. G. aus Mainz in seinem Gutachten alle zur Verfügung stehenden Dokumente, Berichte und Arztbriefe die Ihm gegen Unterschrift ausgehändigt wurden und die Aussagen des Probanten Lauer objektiv und zuverlässig ausgewertet hätte, wurde das Ergebnis seines Gutachten anders geschrieben werden müssen.

 

Dr. G. ignoriert die 2 Arztbriefe der Notfallkrankenhäuser aus Frankfurt, die Krankenkarteikarte des Probanden, die Dienstunfallanzeige des Probanten, bzw. er bezieht keine Stellung das er Sie überhaupt erhalten hatte!

 

Auch der Sachverständigengutachter der vom Verwaltungsgericht Darmstadt bestellt wurde, Prof. Dr. M. hat festgestellt, das weder am Unfalltag noch unmittelbar danach Blutentnahmen zur Überprüfung zwecks Hiv und Hepatitis Kontamination durch geführt wurden!

 

 

Hat Dr. G. aus Mainz absichtlich mit wissen und wollen diese Tatsachen verschwiegen bzw. falsch dargestellt?

 

Wo sind die ICD-10 und DSM-IV vorgeschriebenen Ziffern und vorgeschriebenen 17 Kriterien die begrümdet werden müssen, wie im Schreiben vom 18.05.2010 erklärt sind?

Laut Urteil VG Gießen Berufsgericht Heilberufe v. 16.11.2009, AZ: 21 K 1220/09.GI.B wurde eindeutig festgestellt das das Fehlen der Begründung für die Kriterien nach ICD und DSM strafbar ist!

Sieht so immer zuverlässig und objektiv bei Dr. G. aus?

Hätte Dr. G. die äußerste Akribie die er dem Probanden negativ vorwirft, nur zum Teil an den Tag gelegt, wäre dieses Gutachten objektiv verlaufen! Ordnung und Vollzähligkeit wird bestraft!

 

 

 

Lauer, Dirk, geb. 13.05.1966

 

 

 

 

 

 

suchung. Diese Störung hat sich manifestiert auf dem Boden einer  akzentuierten Persönlichkeit.

im Vordergrund dieser Störung stehen bei dem Proband Anteile einer narzisstischen Kränkung, die er seiner Meinung nach durch

die Polizeiärzte erfährt. Herr Lauer geht davon aus, dass diese Ärzte ihn (absichtlich) falsch beurteilen. Außerdem zeigt er anankastische Verhaltensweisen, in dem mit äußerster Akribie alle Vorgänge, die mit seinem Unfallereignis vom 21.12.1996 in Beziehung stehen, auf das ausführlichste bearbeitet.

Femer verfasst er zu verschiedenen im Zusammenhang damit stehender Vorgänge ausführliche Schriftstücke. Zudem zeigt er

ein sthenisches, fast streitsüchtig bis querulatorisch zu nennendes

Bestehen auf eigenen Rechten. Auß erdem neigt er dazu, andere Menschen, beispielsweise die Polizeiärzte, zu beschuldigen, ihn

falsch zu beurteilen und zwar mit Absicht.

Sobald das Gespräch auf das Unfallereignis vom 21.12.1996 und die Folgen kommt, zeigt er eine durchgängig beständige Reizbarkeit, die bei dem Ansprechen anderer Themen nicht zu beobachten ist.

Außerdem zeigt er Züge von Zwangshandlungen, die sich in einem häufigen Reinigungsbedürfnis darstellen, so vor allen Dingen

dann, wenn er Menschen begegnet ist, die unangenehme Körperdüfte ausstrahlen, bzw. die es an Körperhygiene fehlen lassen.

 

 

3

. Falls Sie dienstunfallbedingte Körperschäden feststellen, wie schätzen  Sie die durch diese bedingte MdE auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt seit

Dirk Lauer                                                       18 .05.2010

Goethestrasse 18

65428 Rüsselsheim

Tel.: 0170-6580388

 

Bezirksärztekammer

Rheinhessen

 

55118 Mainz

 

Betr.: Beschwerde gegen Dr. G. , 55116Mainz, wegen Verstoß gegen HeilBerG, die ärztlichen Berufspflichten, die Standards für psychische Begutachtung.

 

 

Sehr geehrter Herr X!

Betr.: Leitsatz: Bei den Nervenfachärztlichen Gutachten, wurden die Standards für psychische Begutachtung nicht eingehalten. ( Urteil vom 16.11.2009 AZ 21 K 1220/09.Gi.B ).

Dieses Urteil stammt von den Steuerfahnder, die Klage beim Verwaltungsgericht eingereicht und gewonnen haben ( siehe Anlage Nr 1)

Wie auf Seite 32 des externen Gutachters Dr. Gerken zu lesen ist, hat dieser folgende Äußerungen über den Probanten Dirk Lauer geschrieben:

1. Querulatorisch:

--- Diese medizinische Diagnose gibt es laut ICD-10 und

--- Eine narzisstische Kränkung wie durch Dr. Gerken ge-

schrieben gibt es nicht.

 

3. Akzentuierte Persönlichkeit:

--- Wie auf Blatt drei zu sehen ist, MÜSSEN 4 Kriterien

5. Anankastische Persönlichkeitsstörung:


ICD-10 (F60.5)

erfüllt sein um diese Diagnose zu begründen.

Auch bei dieser Diagnose wurde die Leitlinien

Im Sinne der ICD-10 ( F60.5 ) und DSM-IV

nicht angewendet.

 

 

4. Zwangshandlung:

--- Die Zwangshandlung alleine gibt es nach ICD-10

Nicht, wie von Dr. Gerken auf Blatt 4 zu sehen ist.

Es gibt nur eine Zwanghafte Persönlichkeitsstör-

ung nach DSM-IV (301.4) und dann müssen 4

Kriterien erfüllt sein um diese Diagnose zu stellen.

 

DSM-IV und den AWMF nicht.

Siehe Urteil der Steuerfahnder vom 16.11.2009 AZ 21

K 1220/09.Gi.B auf Blatt Nr. 1.

 

2. Narzisstische Kränkung, Persönlichkeitsstörung:

--- Wie in dem Leitsatz des Urteil LSG NRW vom 13.07.2004

- L 6 VH 52/00 MÜSSEN für die Anerkennung einer

narzisstischen Persönlichkeitsstörung mindestens 5

Diagnosenkriterien Voraussetzung gemäß ICD-10 und

DSM-IV bzw. AWMF zusehen auf Blatt Nr. 2.

 

Die allgemeinen Kriterien für eine Persönlichkeitsstörung (F60) MÜSSEN erfüllt sein.

Mindestens 4 der folgenden Eigenschaften oder Verhaltensweisen müssen vorliegen:

Gefühle von starkem Zweifel und übermäßiger Vorsicht,

ständige Beschäftigung mit Details, Regeln, Listen, Ordnung, Organisation oder Plänen,

Perfektionismus, der die Fertigstellung von Aufgaben behindert,

übermäßige Gewissenhaftigkeit und Skrupelhaftigkeit,

unverhältnismäßige Leistungsbezogenheit unter Vernachlässigung oder bis zum Verzicht auf Vergnügen und zwischenmenschliche Beziehungen,

übertriebene Pedanterie und Befolgung sozialer Konventionen,

Rigidität und Eigensinn,

unbegründetes Bestehen darauf, dass andere sich exakt den eigenen Gewohnheiten unterordnen oder unbegründete Abneigung dagegen, andere etwas machen zu lassen.

 

 

Es fehlen insgesamt 17 notwendige Kriterien nach ICD-10 und DSM- 10 Richtlinien in dem Gutachten des Dr. G.

 

 

Fazit:

Aufgrund der unter Nr. 1 bis 5 aufgeführten begründeten Tatsachen ist derselbe Tatbestand wie in dem Urteil der Steuerfahnder, hier:

-- Bei den Nervenärztlichen Gutachten, wurden die Standarts ( ICD-10, DSM-IV, Leitsätze der AWMF )

für psychische Begutachtung nicht eingehalten.

Da die unter Nr. 1 bis 5 gestellten Diagnosen also nicht der Realität entsprechen und zur Bewertung aber heran gezogen wurden, verstößt Dr. G. gegen den Leitsatz aus dem Urteil vom 16.11.2009 AZ 21 K 1220/09.Gi.B.

Außerdem ist Herr Dr. G. der einzige aller vorliegenden Befunde, Gutachten und Bescheide der diese Diagnose erstellte.

Des Weiteren begründete Dr. G. die unter Nr. 1 bis 5 gestellten Diagnosen, aber er benutzt nicht die geforderten Kriterien als Begründung, die in dem ganzen Gutachten nicht zu finden sind.

Aus diesem und in der Beschwerde vom 22.02.2010, 15.04.2008 05.03.2010 gegen das Gutachten des Dr. G. aufgeführten Beweise ist hier von einem Gefälligkeitsgutachten aus zu gehen.

 

Dadurch ist von Befangenheit und Gefälligkeitsgutachten aus zu gehen, durch Dr. G. verursacht.

 

Durch die nicht Einhaltung von den geforderten Leitlinien und den fragwürdigen, bis falschen Äußerung in dem Gutachten des Dr. G., bitte ich Sie die Berufsordnung der Heilberufe zu überprüfen und Klage beim Berufsgericht für Heilberufe ein zu reichen.

 

Es wurden auch keine Juristischen Auskünfte in dem Gutachten des Dr. G. wie der letzten Seite zu lesen ist, vom Auftraggeber verlangt.

 

Auch die negative Äußerung über das Hinterlassen von Befunden gegen Unterschrift zeigt die negative Einstellung des Gutachters.

 

Auch der Widerspruch vom 15.04.2010 beinhaltet einen Hinweis

auf grobe Fehler in dem Gutachten und wurde bis heute nicht

von Dr. G. beantwortet. ( siehe Anlage Nr. 2 )

 

Auch die in Anlage Nr. 3 aufgezählten Fehler zeigen das dass Gutachten des Dr. G. nicht tragbar ist und Inhaltlich wie

Sachlich falsch ist.

 

Ausserdem ist auf meiner Homepage klar und deutlich zu lesen,

das dass Strafermittlungsverfahren gegen Dr. G. aufgrund

§ 170 Abs. 2 Strafprozessordnung eingestellt ist und da das Land Hessen nicht gegen Dr. G. ermittelt weil er aus Rheinland-

Pfalz kommt.

 

Das Verwaltungsgerichtsverfahren in Darmstadt entscheidet über

das Beamtenrechtliche Verfahren wie in der Homepage zu sehen ist

und nicht über die Heilberufsordnung und das Heilberufsgesetz.

 

Dadurch liegt aktuell kein Ermittlungsverfahren gegen Dr. G.

vor und Sie können ohne Vorbehalte gegen den zuverlässigen und

objektiven Gutachter Dr. G. ermitteln.

Wenn Sie die Anlage Nr. 1 durch gelesen haben ( Urteil der Steuer-

Fahnder ( Urteil vom 16.11.2009 AZ 21 K 1220/09.Gi.B )

werden Sie verstehen warum ich mich darauf beziehe.

 

Sollte es Ihnen gelingen mir die fehlenden Kriterien nach ICD-10

und DSM-IV Richtlinien und die dazu gehörenden Ziffern in dem Gutachten objektiv nach zu weisen bzw. die in der Anlage Nr. 2 und 3 aufgeführten Mängel zu widerlegen, werde ich von weiteren recht-

lichen Maßnahmen sofort absehen.

 

 

Mit freundlichen Grüssen

 

 

 

 

Dirk Lauer

 

 

 

 

Anlage: Nr. 1 Urteil Gefälligkeitsgutachten vom 16.11.2009

Nr. 2 Widerspruch gegen das Gutachten des Dr. Gerken

vom 15.04.2008

Nr. 3 Analyse des Gutachten des Dr. Gerken

 

 

 

 

 

-- Neue medizinische Gutachterskandale in Hessen --

 

 

 

 

Dem Team behoerdenstress wurden folgende Fakten mitgeteilt!

 

 

 

 

 

Gutachten - Skandale in Hessen!

 

 

 

 

 

 

Der externe Gutachter Dr. G. aus Mainz hat in den letzten 5 Jahren 17 Beamtinnen und Beamte aus Hessen begutachtet und unglaubliche 14 Kolleginnen und Kollegen haben gegen diese Gutachten geklagt?

 

Das entspricht einer Quote von über 80 % der Untersuchten die mit

den Gutachten des Dr. G. aus Mainz nicht einverstanden waren.

 

Auch der ZPD der Hessischen Polizei hat eine grosse Anzahl von Kolleg-innen und Kollegen begutachtet, obwohl es sich bei den Bediensteten des ZPD nicht um Mediziner handelt.

 

Dr. L. und Dr. N. haben des öfteren sich  an die Weisung die zur Begutachtung vorgeschrieben Untersuchungen, nicht gehalten, was Dienstrechtlich bis heute nicht belangt wurde?

 

Die Polizeiärzte verweigern die Herausgabe der gefertigten Gutachten, es fehlen die Krankheitsziffern nach der PDV 300, Sie verweigern Untersuchungen wenn Begleitpersonen mit gebracht werden, Sie verweigern Untersuchungungen gleichgültig ob man Unterlagen vorlegt oder nicht!

 

 

Aufgrund weiterer Meldungen sollen auch andere Gutachter die vom Land Hessen beauftragt wurden keine Ordnungsgemäße Gutachten ausgestellt haben?

 

Nun kann man bzw. muss man davon ausgehen, dass nicht nur vier Steuerfahnder falsch begutachtet wurden, sondern das die Zahl der falschen Begutachtungen noch grösser ist.

 

 

 

 

Fraglich sind auch die Zeiten in denen die Polizeiärzte ihre Gutachten erstellen, diese werden von 5 Minuten bis 20 Minuten gefertigt, was für ein ordentliches und sachliches Gutachten nicht ausreicht.

Auch das Ergebnis eines Gutachten besteht meistens nur aus 1 bis 2 Seiten, was aber nicht den Gutachterrichtlinien entspricht.

Man bedenke am 19.12.2007 wurde ich vom Leitenden Polizeiarzt Dr. L. begutachtet und am 20.12.2007 wurde das Gutachten mit Einschreiben versendet.

Das Gutachten hatte gerade mal 33 Zeilen gehabt und weder die Ziffern der PDV 300 bzw. nach ICD-10 und DSM-IV waren in diesem Gutachten aufgeführt?

 

 

Auch sein Kollege  der Polizeiarzt Dr. N. aus Mühlheim schaffte es sein Gutachten in 22 Zeilen zu fertigen, aber auch Ihm sind die Ziffern der PDV 300, ICD-10 und DSM-IV nicht bekannt?

 

 

 

Zum Vergleich was ein Gutachten der Polizeiärzte in 22 bzw. 33 Zeilen erledigen, brauchen andere Gutachter 22 bis 33 Seiten?

 

 

 

 

Ein Beispiel von Dr. N. Aus Mühleim, der sollte am 30.11.2007 mein rechtes Knie begutachten und tat dieses in knapp 20 Minuten, obwohl er sich dieses sich noch nicht einmal anschaute, außer Fragen die er mir stellte die mit dem Knie nichts zu tun hatten wurde nichts gemacht.

 

 

 

Daraus resultierten dann drei Gutachten wobei ein Gutachten am 19.12.2007 erstellt wurde, obwohl ich an diesem Tag bei Dr. L. in Mainz-Kastel war.

 

Anschließend erklärte Dr. N. ein Gutachten vom 30.11.2007 für ungültig, obwohl dieses für die Ruhestandsversetzung heran gezogen wurde.

 

Das Gutachten vom 19.12.2007 das er ohne meine Anwesenheit gefertigt hat steht bis heute noch und ist gültig.

 

LPP N. und der Leitende Polizeiarzt Dr. L. aus Mainz-Kastel decken und unterstützen diese vorgehensweise!

 

 

 

=================================================== 

 

Welche Koleginnen und Kollegen wurden auch von den Polizeiärzten Dr. L. und Dr. N und ZPD bzw. externen Gutachter Dr. G in Mainz oder anderen Gutachter eventuell falsch begutachtet?

 

*****************************************

 

 

 

 

 

BITTE MELDET EUCH UNTER TEL.: 0170-6580388 bei mir, um einen persönlichen Termin zu machen, es besteht die Möglichkeit bei Verdacht das Gutachten prüfen zu lassen!

 

 

 

 

BITTE NICHT ÜBER MAIL KONTAKT AUFNEHMEN!

 

+++++++++++++++++++++++++++++++++++

Zweiter Brandbrief aus Frankfurt, zeigt das kein Vertrauen mehr zur Führung der Hessischen Polizei mehr besteht!

STA vernimmt Polizeibediensteten ohne offizielle Einladung?

Angestellter findet 31 Schriftsätze in seiner Personalakte, von denen er keine Kenntnis hatte.

Polizeibeamtin aus dem PP Südhessen muss Außendienst ohne Waffe versehen!

Noch mehr Brandbriefe bei der Hessischen Polizei!

Laut Innenminister Bouffier handelt es sich ja hier nur um EINZELFÄLLE!

Das Team behoerdenstress bietet dem 1. Pol. Revier die Möglichkeit an, die von Herr Münch versuchte Befragung über die Anschrift der Homepage durch zu führen, um eine faire Auswertung zu erhalten!

Ein weiterer Brandbrief aus Hessen aus dem Innenministerium?

So werden Schwerbehinderte Missbraucht und mit ihnen Politik gemacht!

 

An den Hessischen Minister des
Innern und für Sport
Herrn Volker Bouffier
Postfach 3176

65021 Wiesbaden



Ausbeutung und Versicherungsbetrug?

Hochverehrter Herr Staatsminister Volker Bouffier,

vor geraumer Zeit erwähnten Sie vor der Presse zum Thema "Mobbing bei der
Polizei", dass es in der Behörde hervorragende Mechanismen gäbe. Ich erlaube mir
Ihnen in zwei, von vielen, nicht sehr schöne Begebenheiten Einblick zu gewähren,
welche im Polizeipräsidium Osthessen unter den Tisch gekehrt wurden (versagen
der Mechanismen)?

Vor einigen Jahren wurde ein schwer behinderter Mann im Rahmen eines
Sonderprogramms als Pförtner bei der Kripo in Alsfeld eingestellt. Dieser Mann war
bei seinen Kollegen sehr beliebt und brachte hohen Einsatz. Seine Leistung wahr
vergebens. Anstatt diesen Menschen zu integrieren, was das Ziel einer Förderung
sein sollte, flog der Pförtner nach Ablauf der Förderung wieder auf die Straße und die
Polizei lies sich einen anderen behinderten Menschen vom Arbeitsamt sponsern.
Der Pförtner, der noch besonders unter dem Verlust seines Sohnes litt (Tödlicher
Unfall im Straßenverkehr), und dessen Frau wegen körperlicher Einschränkung auch
arbeitsunfähig ist, endet im sozialen Elend. Psychisch und Physisch am Boden
zerstört verkaufte er nach dem Ende der Arbeitslosengeldzahlung sein Erbe (keine
Hartz vier Leistung bei Eigentum). Zu erst drei kl. Wiesen und Äcker, dann sein
Elternhaus. Dies alles nur, weil ihm zwei Jahre bis zur Frührente fehlten. Ein
Arbeitsvertrag über zwei Jahre bei der Polizei hätte diesen Eheleuten den sozialen
Abstieg erspart. Statt dessen hat die Polizei ihn ausgebeutet und wieder
rausgeworfen.
Sonderprogramme für behinderte sind für die Polizei oftmals ein lukratives Geschäft.
Versagen der Mechanismen? Ist hier der Schwerbehindertenvertreter seitens der
Behörde seiner Pflicht nicht nachgekommen oder hat der Präsident diese
menschenverachtende Vorgehensweise angeordnet? Insider behaupten, dass trotz
Einstellungsstopp eine Übernahme in solchen Ausnahmefällen möglich gewesen wären.

2. Vor ca. 2-2 1/2 Jahren wurde in Fulda eine junge Rollstuhlfahrerin über ein
Sonderprogramm eingestellt. Dazu lies der Präsident die Personalaktenhaltung auf
das Modernste umbauen. Zig-tausende von Euro wurden auf Kosten einer
Versicherung in die Modernisierung u. somit in den neuen Arbeitsplatz der jungen
Frau investiert. Einige Monate später verlies die Frau den teuren Arbeitsplatz und
wechselte in ein normales Büro ohne große Umbauten und Sonderausstattung. Hier
liegt der Verdacht nahe, dass sich die Polizei die Renovierung ihrer Aktenhaltung auf
Versicherungskosten erschlichen hat. Dies wäre zu Prüfen. Sollte sich dies
bewahrheiten, sollte der Polizist der dies zu verantworten hat, um seine Entlassung
bitten. Als CDU-Wähler bedauere ich sehr, dass Sie für die Verfehlungen anderer,
immer den Kopf hinhalten müssen.


 

So sieht ein Schwerbehindertenprogramm der CDU Hessen vor der Landtagswahl 2008 aus?

Schwerbehindertenprogramm der CDU in
Hessen, vor der Landtagswahl in Hessen 2008

 


Drei Schwerbehinderte Angestellte werden eingstellt und drei
Schwerbehinderte Beamte werden in Ruhestand geschickt:

 

 

Wie aus dem ganzen Verfahren Lauer/Land Hessen hervorgeht
wurde der Beamte Lauer aufgrund seines Gesundheitszustandes
rechtlich Tätig. Es liegen einige Verstöße gegen Herr Lauer vor
was seine Gesundheit, Mobbing, Auslastung bei F 6, kein
leidensgerechter Arbeitsplatz, keine weitere Verwendung bei
seinem Arbeitsplatz F 6 vor.
Es ist aber erstaunlich das mittlerweile 3 Mitarbeiter mit
Schwerbehinderung zum Fachbereich 6 hinzu gekommen
sind. Es handelt sich dabei um 3 Angestellte , die im
Bereich Service bei F6 tätig sind sind. Diese wurden über
das Landes Schwerbehindertprogramm zur Landtagswahl über
Pressewirksame Fotos befristet eingestellt.
Die zukünftigen Angestellten (zurzeit im unbezahlten Praktikum )
A. R.befindet sich im Bereich Service F6 und
E. K., V. D. im Bereich Druckerei.
Alle drei sind Schwerbehindert und wurden dem selben
Fachbereich F 6 von Herr L. zugeteilt was auf Wunsch von
EKHK K. und Schulleiter M. T. geschehen ist.
Herr L. teilte man im Februar 2007 mit das seine Einsatzfähigkeit
aufgrund seiner Schwerbehinderung bzw. Knieverletzung zu
überprüfen ist und im Gegenzug hat man einen Beamten mit
dem Ziel der Versetzung zu F6 abgeordnet bzw. drei Praktikanten mit
dem Ziel der endgültigen Einstellung zum 13.12.2007
Fachbereich 6 zugeordnet.
Hier muss man sich die Frage stellen, auf der einen Seite legt
man einem Schwerbehinderten Beamten lauter Steine in den weg
und im Gegenzug werden Schwerbehinderte gefördert in dem
man Ihnen einen leidensgerechten Arbeitsplatz zur Verfügung
stellt. Somit wird die Willkür im Land Hessen immer
deutlicher. Auf der einen Seite entsorgt man 3
Schwerbehinderte Beamte und auf der anderen Seite verteilt man
Sahnestücke für 3 Schwerbehinderte Angestellte.

D.L.

Eine weitere Zeitbombe der CDU in Hessen!

"Zeitbombe Irmer"

Verbände und Opposition fordern Rücktritt

 

Hans-Jürgen Irmer (Bild: dpa)

In der CDU wächst der Druck auf den Landtags-Fraktionsvize Hans-Jürgen Irmer. CDU-Abgeordnete zeigten sich auch nach Irmers Entschuldigung vom Mittwoch noch "stinksauer" über dessen Ausfälle gegen Muslime. "Der war schon auf Bewährung", sagte ein Parlamentarier. Es werde noch darüber zu reden sein, ob Irmer stellvertretender Fraktionsvorsitzender und bildungspolitischer Sprecher bleiben könne. CDU und FDP hatten im Parlament Irmers Aussagen "missbilligt", zugleich aber seine "unverzüglich ausgesprochene Entschuldigung" begrüßt.

Mobbing-Aufstand in Hessen!

 

Wann kommt es zur Mobbing-Revolution?

5 Brandbriefe existieren bisher bei der Hessischen Polizei!!!

ES GIBT DOCH KEIN MOBBING IN HESSEN LAUT VOLKER BOUFFIER?

Mobbing im Hessischen Landtag Die SPD-Fraktion im Landtag hat die CDU-Fraktion aufgefordert, den Landtagsabgeordneten Peter Beuth als Obmann im Untersuchungsausschuss zur Steuerfahnder-Affäre zurückzuziehen. Von Matthias Thieme Peter Beuth (Bild: ddp) "Nach der gestrigen Beleidigung der vier zwangspensionierten Steuerfahnder als 'querulatorische' sich selbst überschätzende Durchschnittsbeamte durch Herrn Beuth, wäre der Rückzug des Obmanns die angemessene Konsequenz", sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Günter Rudolph, am Freitag in Wiesbaden. "Die Beleidigung der Mobbing-Opfer und damit die Fortsetzung des Mobbings ist schlicht nicht akzeptabel", sagte Rudolph weiter. Beuth mache sich den Sprachgebrauch des Psychiaters Dr. H. zu eigen, der den vier Ex-Fahndern eine "paranoid-querulatorische Störung" bescheinigt habe. "Dieses Gutachten ist vom zuständigen Gericht als vorsätzlich falsch bewertet worden", sagte Rudolph, "der Gutachter wurde rechtskräftig verurteilt." Wenn Beuth auf diese Formulierung zurückgreife, habe er sich als Obmann im Ausschuss disqualifiziert. Beuth hatte auch von einem "verschwörerischen Zusammenwirken der Frankfurter Rundschau mit Oppositionsparteien und den Fahndern" sowie einer "üblen Mobbingkampagne gegen den hessischen Finanzminister" gesprochen.

Bouffier unter großem Druck?

Bouffier-Ausschuss Irrsinn oder Legende Der Untersuchungsausschuss des Landtags zur Polizeichef-Affäre beginnt: Er soll klären, ob Innenminister Bouffier und Staatssekretär Rhein bei der Besetzung eines Polizeichef-Postens gemauschelt wurde.

Mobbingvorwürfe verstärken sich immer weiter!!!

Kommentar: Das Anonyme Brandbriefe geschickt werden zeigt das das Thema Mobbing vom Innenminister nicht ernst genommen wird!!!

Nach Mobbing-Vorwürfen

SPD fordert Polizeibeauftragten

 (Bild: picture-alliance/dpa - Archiv) Nach hr-Informationen setzt sich die SPD-Fraktion dafür ein, in Hessen einen Landespolizeibeauftragten einzusetzen. In den vergangenen Wochen war es innerhalb der Polizei immer wieder zu Beschwerden gekommen.
 

Der Polizeibeauftragte soll Ansprechpartner für die Bediensteten der Polizei sein, an den sie sich vertrauensvoll wenden können - etwa nach dem Vorbild des Wehrbeauftragten für die Soldaten der Bundeswehr. Das sagte die innenpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Nancy Faeser, der hessenschau.

Die Stelle soll beim Landtag angesiedelt und damit unabhängig vom Innenministerium und den hierarchischen Strukturen der Polizei sein. Laut Faeser wäre es bundesweit der erste Beauftragte dieser Art.
 

Brandbrief von Frankfurter Polizisten

Hintergrund der SPD-Forderung sind wiederholte Berichte über Mobbing-Vorwürfe bei der hessischen Polizei. Derzeit kursiert ein Brandbrief aus dem ersten Revier in Frankfurt, der auch der hessenschau zugespielt wurde. Anonyme Polizisten berichten darin von "Beurteilungen, Denunziantentum auf der Grundlage von Dienstvorschriften, Mobbing vom Feinsten". Es werde auf die Beamten "ein nie da gewesener Druck ausgeübt."

Die Hinweise von Betroffenen seien "alarmierend", so Faeser. Es gebe grundsätzliche Probleme bei der Polizei. Die Ursache liege oft im Führungsstil oder in den Strukturen der Behörden. Auch der Hessische Rundfunk hat mehrfach über Beschwerden von Polizisten berichtet.
 

Streit im Ausschuss zur Polizeichef-Affäre

Um den hessischen Polizeiapparat ging es am Freitag auch bei einem Untersuchungsausschuss im Landtag. Der Ausschuss zur Polizeichef-Affäre ist zwar noch gar nicht richtig losgegangen, dennoch gibt es schon Streit. Es geht darum, inwiefern die Aufarbeitung des Falls öffentlich geschehen soll.

Der Ausschussvorsitzende Axel Wintermeyer (CDU) will die Akten mit personenbezogenen Daten als Verschlusssache vertraulich einstufen. Die Opposition sieht darin den Versuch, die Öffentlichkeit auszuschließen. SPD-Verteterin Faeser sagte, Innenminister Volker Bouffier (CDU) habe offenbar etwas zu verbergen. "Die Akteninhalte rechtfertigen den Ausschluss von Presse und Öffentlichkeit nicht."

Das Gremium soll klären, ob Bouffier bei der Vergabe des Chefpostens der Bereitschaftspolizei gegen ein Gerichtsurteil und das Beamtenrecht verstoßen hat.
 

Mehr zum Thema

  • Neue Fragen an Bouffier (20.3.2010):
    http://www.hr-online.de/website/rubriken/nachrichten/indexhessen34938
    

Kommentar: Einen weiteren Beauftragten ins Leben zu rufen ist absolut unnötig, da die bisherigen Beauftragten auf der ganzen Linie in allen Bereichen beim Land Hessen versagt haben!!!

### REPORT MAINZ VOM 15.04.2010 Med. Gefälligkeitsgutachten, somit liegt der Nachweis auf der Hand, das es keine Einzelfälle sind!

Druckversion 3,5 von 5 Sternen gewählt. Willfährige Gutachter Wie Behörden unbequeme Entscheidungen mit Gefälligkeitsgutachten durchsetzen Wenn Sie als Bürger gegen eine Behörde vor Gericht ziehen, dann ist das ein bisschen wie ein Kampf David gegen Goliath. Aber Sie haben ja die Hoffnung, dass alles mit rechten Dingen zugeht. Dass also zum Beispiel Gutachten, die erstellt werden, unabhängig und objektiv sind. Eine Hoffnung, die wir jetzt leider zerstören müssen. Monika Anthes und Sebastian Bösel zeigen, wie mit Gefälligkeitsgutachten Menschen zugrunde gerichtet werden können. Bericht: Fast zehn Jahre lang kämpfte Delgesh Ali für seine Anerkennung als politischer Flüchtling. Zunächst wird sein Asylantrag abgelehnt, er soll abgeschoben werden. Die Behörden glauben dem Kurden lange Zeit nicht, dass er in seiner Heimat Syrien politisch verfolgt wurde, obwohl er immer wieder von schrecklichen Misshandlungen berichtet. O-Ton, Delgesh Ali, Politischer Flüchtling: »Ich bin verhaftet worden und gefoltert worden. Ich weiß es nicht, was das für eine Straftat ist, wenn man für sein Recht kämpft. Wenn man seine freie Meinung sagen möchte.« Im Sommer 2009 dann: Festnahme. Abschiebehaft. Hier im Gefängnis Hannover beginnt Delgesh Ali aus Verzweiflung einen Hungerstreik. Drei Ärzte bestätigen ihm, dass er durch die Folter in Syrien psychisch krank wurde. Eine Abschiebung halten sie für unmöglich. Doch dann bestellt die zuständige Ausländerbehörde einen weiteren Gutachter: Den Nervenarzt Prof. V. aus Lüneburg. Nach einem kurzen Gespräch steht für den Arzt fest: Herr Ali sei ein Simulant. O-Ton, Delgesh Ali, Politischer Flüchtling: »Er meint, ich soll aufgepäppelt werden, um abgeschoben zu werden. Und eine posttraumatische Belastungsstörung liegt bei mir nicht vor und das nach zehn Minuten Gespräch.« Nur zehn Minuten für eine Beurteilung, die lebensentscheidend sein kann? Ist das seriös? Das Landgericht Hannover meint: Nein. Durch ein Urteil stoppt es die Abschiebung von Delgesch Ali und kritisiert den Gutachter Willfährige Gutachter - REPORT MAINZ | SWR.de http://www.swr.de/report/-/id=233454/vv=print/pv=print/nid=233454/... 1 von 3 21.04.2010 13:16 Bild vergrößern Bild vergrößern scharf, weil der „ohne eingehende Begründung das Vorliegen einer psychischen Störung ausschließt“ und sich „in wertender Weise zu nicht medizinischen Fragen äußert“. Vor wenigen Wochen wurde Delgesh Ali als Flüchtling anerkannt. Er hat Glück gehabt, dass ihm der Gutachter aus Lüneburg nicht zum Verhängnis wurde. Gefälligkeitsgutachten gibt es immer wieder – bundesweit, meint Dr. Wolfgang Gierlichs. Er entwickelte anerkannte Gutachterfortbildungen. Prof. V. ist für Gierlichs kein Unbekannter. Er hat mehrere Gutachten von Ihm geprüft. Sein Urteil: Alle methodisch mangelhaft. O-Ton, Dr. Wolfgang Gierlichs, Obergutachter Psychotraumatologie: »Die Gutachten sind insgesamt oberflächlich, sie sind nicht von gutachterlicher Neutralität geprägt. Der Gutachter überschreitet seine gutachterlichen Kompetenzen wiederholt. Identifiziert sich rasch mit Behördenmeinung und stellt Diagnosen, die in der medizinischen Literatur so nicht vorkommen.« Wer ist der Mann, der solche Gutachten für Behörden erstellt? Wir fahren nach Lüneburg. In diesem Haus hat er Privatwohnung und Praxis. Schriftlich hatten wir Ihn um ein Interview gebeten. Doch keine Reaktion, auch nicht als wir klingeln. Prof. V. ist bereits Mitte siebzig. Dennoch wird der umstrittene Gutachter immer wieder von den Behörden engagiert. Und das nicht nur in Asylverfahren. REPORT MAINZ liegen mehr als zehn Gutachten von Prof. V vor. Sie wurden von ganz unterschiedlichen Behörden in Niedersachsen in Auftrag gegeben. Vor allem Gesundheitsämter und Ausländerbehörden in verschiedenen Städten und Landkreisen setzen ihn immer wieder ein. Zum Beispiel zur Begutachtung von Lehrern, wenn es um die Dienstunfähigkeit geht. So wie im Fall von Ernst-Joachim Kelch und einer Kollegin, die nicht erkannt werden will. Auch Sie empfanden die Begutachtung als dubios. O-Ton, Ernst-Joachim Kelch, Ehemaliger Lehrer: »Er wirkt wie ein alter, vertrottelter Professor, der gar nicht mehr genau die Leute auf den Punkt fragen kann.« O-Ton: »Während der ganzen Begutachtung guckte er aus dem Fenster, war nicht in der Lage mich anzugucken. Das war so unstrukturiert und so planlos.« Ihr Vorwurf: Die Behörden wollten durch den Gutachter Pensionsansprüche vermeiden. Qualitätsstandards spielten bei der Auswahl des Gutachters, eine untergeordnete Rolle. Ein Fehler im System, meint der Experte. O-Ton, Dr. Wolfgang Gierlichs, Obergutachter Psychotraumatologie: »Die Behörden sind im Moment völlig frei in der Auswahl ihrer Gutachter und wählen in der Regel diejenigen aus, die ihnen am wenigsten Schwierigkeiten machen.« Ist es also bundesweite Praxis, dass Behörden bewusst gefällige Gutachter einsetzen? Ja, sagt Dr. Ernst Girt. Der Herzspezialist ist seit vielen Jahren Menschenrechtsbeauftragter der Landesärztekammer Hessen. Immer wieder bekommt er aus ganz Deutschland Hinweise auf Gefälligkeitsgutachten. Erst vor wenigen Wochen gelang es ihm, einen Gutachter aus Frankfurt durch ein Berufsgericht zu stoppen. O-Ton, Dr. Ernst Girt, Menschenrechtsbeauftragter Landesärztekammer Hessen: Willfährige Gutachter - REPORT MAINZ | SWR.de http://www.swr.de/report/-/id=233454/vv=print/pv=print/nid=233454/... 2 von 3 21.04.2010 13:16 Bild vergrößern Der SWR ist Mitglied der ARD Sitemap | Impressum | Datenschutz | © SWR 2010 »Diese Fälle gibt es immer wieder, wir haben seit Jahren in der Kammer versucht, indem wir entsprechend die Leute weiterbilden, Listen zu machen, damit auch die Regierenden sich an solche Listen halten können und hochqualifizierte Gutachter wählen können. Die Regierungsstellen gehen grundsätzlich daran vorbei, die machen was sie wollen. Die suchen sich die Gutachter, sei es, wenn es nicht im eigenen Bundesland ist, dann in einem anderen aus, lassen die einfliegen und lassen dann hier die Gutachten machen. Ich finde das ganz schlimm und finde auch, dass die Regierenden da auch unter einen ganz anderen öffentlichen Druck gesetzt werden müssten, dass hier sozusagen neutral Gutachten angefordert werden und nicht Gefälligkeitsgutachten.« Der öffentliche Druck ist wohl noch nicht groß genug, wie der Fall von Delgesh Ali zeigt. Noch immer können umstrittene Gutachter im Auftrag von Behörden über Schicksale entscheiden. Abmoderation Birgitta Weber: Natürlich hätten wir gerne von den Ämtern, Behörden und dem zuständigen Innenministerium gehört, warum der fragwürdige Gutachter immer wieder beauftragt wird. Doch alle haben ein Interview abgelehnt. Und das ist ja dann auch irgendwie eine Antwort. Alle Sendetermine: 19.04.2010, 21.45 Uhr, REPORT MAINZ, Das Erste Letzte Änderung am: 15.04.2010, 18.24 Uhr URL: http://www.swr.de/report/-/id=233454/nid=233454/did=6118508/jxnc40/index.html

TOP AKTUELLER HINWEIS:

+++ An alle Leser, aufgrund Ermittlungen, Recherchen, Interviews, Fernsehaufzeichnungen, können sich die angekündigten Skandale und deren Veröffentlichungung um einige Tage verschieben!!!

VERSPROCHEN, DAS WARTEN LOHNT SICH!

+++ Medizin - Skandal +++

Immer mehr Kolleginnen und Kollegen berichten das Sie sich ab dem 1. Tag einer Krankmeldung beim Amtsarzt ( Polizeiarzt ) vorstellen müssen.

Diese Verfügungen bzw. Anordnungen werden von Vorgesetzten Polizeibeamten und Verwaltungsbeamten gefertigt und an die Patienten geschickt.

Hier stellt sich die Frage, sind die Vorgesetzten Beamten Mediziner?

Ist die freie Arztwahl bei der Polizei und Verwaltung nicht mehr vorhanden?

Übernehmen die Vorgesetzte nun auch Ärztliche Funktionen?

Diese Meldepflicht am 1. Krankheitstag kann nur von einem Amtsarzt angeordnet werden und es muss eine Begründung erfolgen.

Desweiteren werden die Betroffenen dadurch unter Druck gesetzt, da somit ein bestehendes Vertrauen in die Vorgesetzten verloren geht.

+ Die Skandale mit Sexuellendelikte breiten sich aus?

+ Sexueller Nötigung, Belästigung, Missbrauch, Stalking auch bei der Polizei?

+ Werden unbequeme Mitarbeiter versucht durch Zwangseinweisung zu entsorgen?

+ Werden Skandale von der Führung verschwiegen und gedeckt?

+ Gab es in der Zeit als LKA-Chef des heutigen LPP N. zwei Suizide mit Abschiedsbriefen und wurden diese verschwiegen, da sie zum Nachteil des LKA-Chefs waren?

## Aufklärung gehört nicht zu einer Stärke dieser Landesregierung, ob Sterfahnder-Skandale, Polizei-Skandale, Feuerwehr-Skandale und Innenministerium, Justizministerium, Finanzministerium ?

## Steuerfahnderaffäre: Aufklärung kommt nicht voran, da die Landesregierung die Unterlagen für den Untersuchungsausschuss nicht heraus gibt?

Steuerfahnder-Affäre Aufklärung kommt nicht voran Von Matthias Thieme Steuerrecht (Bild: dpa) Rund zwei Monate hat es seit der Einsetzung des Untersuchungsausschusses zur Steuerfahnder-Affäre gedauert, bis die hessische Landesregierung den Fraktionen nun die angeforderten Akten bereitstellen will - Verzögerungstaktik oder normal schwerfällige Regierungsbürokratie? Fest steht: Die parlamentarische Aufklärung der Affäre ist noch keinen Schritt vorangekommen. Die vier Steuerfahnder waren mit vorsätzlich falschen Gutachten zwangspensioniert worden, nachdem sie gegen Großsteuerhinterzieher und im CDU-Schwarzgeldskandal ermittelt hatten. "Bis zum heutigen Tage haben wir noch kein einziges Blatt Akten in der Hand", sagte SPD-Landtagspolitiker Norbert Schmitt der FR am Freitag. "Es ist jetzt allerhöchste Eisenbahn, dass wir die Akten bekommen." Mehrfach habe man die Landesregierung angemahnt, so Schmitt. "Doch die Regierung hat sich in Schweigen gehüllt." Rund 80 Ordner mit Papieren Verfolgen Sie die Recherchen von FR-Redakteur Matthias Thieme im Dossier zur hessischen Steuerfahnder-Affäre. Über die Frage der Aktenherausgabe habe im Ausschuss "gewaltiger Ärger gedroht", sagt Schmitt. Am Montag kommt das Gremium wieder zusammen und soll sich auf das weitere Vorgehen und die zu befragenden Zeugen einigen. Vor dem drohenden Eklat kam am Freitag dann aber doch ein Signal des Ausschussvorsitzenden Leif Blum (FDP). Per Pressemitteilung ließ er die Parlamentarier wissen, inzwischen seien alle angeforderten Unterlagen da. Es seien rund 80 Aktenordner, die nun zum Teil kopiert und an die Abgeordneten verteilt werden müssten - darunter auch Dokumente aus dem Versorgungsamt und der Oberfinanzdirektion. Erst wenn die Abgeordneten sich durch diese Aktenberge gelesen haben, können Beweisanträge gestellt und Zeugen vorgeladen werden. Bis dahin werden viele Wochen vergehen. Mit Spannung erwartet wird etwa der Auftritt des Finanzministers Karlheinz Weimar (CDU) sowie Zeugenaussagen der geschassten Fahnder. Doch davor deuten sich neue Probleme im Ausschuss an: Weil in den Akten viele persönliche Daten und ärztliche Atteste enthalten sind, wollen Politiker der Regierungsparteien von den Steuerfahndern eine Erklärung, dass die Daten genutzt werden dürfen. Doch die Geschassten stellen eigene Bedingungen. "Ich gehe davon aus, dass ich als Zeuge geladen werde und werde zunächst Einsicht in meine Akte nehmen", sagte Fahnder Rudolf Schmenger. "Ich verlange eine schriftliche Erklärung, dass meine Akte vollständig ist." Dies sei notwendig, "weil in der Vergangenheit schon einmal eine zusätzliche Akte mit manipuliertem Inhalt über mich aufgetaucht ist". Erst wenn diese Dinge geklärt seien, werde er vor dem Ausschuss aussagen. "Falls ich nicht geladen werden sollte, werde ich über meine Anwälte dem Untersuchungsausschuss eine Erklärung zuleiten", kündigte Schmenger an. Empfehlen via: Twitter Facebook StudiVZ MySpace [ document info ] Copyright © FR-online.de 2010 Dokument erstellt am 09.04.2010 um 16:24:13 Uhr Letzte Änderung am 10.04.2010 um 17:23:19 Uhr Erscheinungsdatum 10.04.2010 | Ausgabe: d URL: http://www.fr-online.de/top_news/?em_cnt=2523870&em_loc=2091

Der nächste Skandal im Justizministerium Hessen durch Jörg - Uwe Hahn?

URL: http://www.tagesspiegel.de/politik/Missbrauch-Odenwaldschule-Hessen;art771,3078278 [Kommentare: 34] Odenwaldschule Hessen-FDP: Rot-Grün schuf Klima für MissbrauchDie SPD trägt Mitschuld an den Missbrauchsfällen in der hessischen Odenwaldschule - behauptet Hessens FDP-Chef Hahn. Der damalige Kultusminister will die Vorwürfe nicht auf sich sitzen lassen. Anzeige Von Antje Sirleschtov 8.4.2010 0:00 Uhr Von Antje Sirleschtov 8.4.2010 0:00 Uhr Berlin - Der Missbrauchskandal an der südhessischen Odenwaldschule wird nun auch zu einem Politikum. Nach immer neuen Vorwürfen gegen die für ihre Reformpädagogik bundesweit bekannten Privatschule macht Hessens FDP-Vorsitzender und stellvertretender Ministerpräsident Jörg Uwe Hahn die SPD und Grüne dafür verantwortlich, dass es zu den Misshandlungen an Schülern hat kommen können und dass die Übergriffe nicht geahndet wurden. Sozialdemokraten und Grüne hätten in den 80er und 90er Jahren in der Gesellschaft „ein Klima geschaffen, das erst den Boden für solche Vorkommnisse bereitet hat“, sagte Hahn dem Tagesspiegel. Hahn, der Justizminister im Kabinett von Regierungschef Roland Koch (CDU) ist, forderte von den politisch Verantwortlichen dieser Jahre, sich zu den Vorwürfen, sie seien über sexuellen Missbrauch durch Lehrer informiert gewesen und hätten dies gedeckt, zu äußern. Der ehemalige Kultusminister Hartmut Holzapfel (SPD) bestritt, in seiner Amtszeit von 1991 bis 1999 über Missbrauchsfälle an der Schule informiert worden zu sein. „Das ist schlicht unzutreffend“, sagte Holzapfel der „Frankfurter Rundschau“. Das Wiesbadener Kultusministerium teilte dazu mit, es lägen keine Hinweise auf eine Information des früheren Ministers vor. An der Odenwaldschule hat es offenbar nicht nur bis Ende der 90er Jahre Übergriffe von Pädagogen an Schülern gegeben, sondern auch Gewalt von Schülern an Schülern. (Erschienen im gedruckten Tagesspiegel vom 08.04.2010) Sie interessieren sich für dieses Thema und wollen keinen Artikel im Tagesspiegel dazu verpassen? » Informieren | » Login

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== J U S T I Z S K A N D A L ? ==

R E C H T S S Y S T E M -- H E S S E N ?

Die STAATSANWALTSCHAFT WIESBADEN, in Person STA´in Frau S. ermittelt gegen die eigene STAATSANWÄLTIN, Sch. - J. wegen STRAVEREITLUNG IM AMT ?

Dirk Lauer                                                                                22.02.2010

Goethestrasse 18

65428 Rüsselsheim

Tel.: 0170-6580388

dirklauer13@online.de

 

 

 

Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt a. M.

z. Hd. Generalstaatsanwalt

Zeil 42

60313 Frankfurt a. M.

verwaltung@gsta-frankfurt.justiz.hessen.de

 

 

Betrifft: Strafanzeige durch Dirk Lauer, geb. 13.05.1966 Birkenfeld/Nahe, Wohnhaft in der Goethestrasse 18, 65428 Rüsselsheim gegen Staatsanwältin Sch. – J. und STA Wiesbaden wegen Strafvereitlung gemäß 258 STGB und Strafvereitlung im Amt 258a STGB und aus allen Rechtlichen Gründen.

 

(1) Ist in den Fällen des § 258 Abs. 1 der Täter als Amtsträger zur Mitwirkung bei dem Strafverfahren oder dem Verfahren zur Anordnung der Maßnahme (§ 11 Abs. 1 Nr. 8) oder ist er in den Fällen des § 258 Abs. 2 als Amtsträger zur Mitwirkung bei der Vollstreckung der Strafe oder Maßnahme berufen, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.

(2)Der Versuch ist strafbar

 

Sachverhalt:

 

1.Wurden nicht alle zur Verfügung gestellten Beweise durch die Staatsanwältin geprüft und bewertet. Siehe Strafanzeige und Gegendarstellung vom 22.01.2010.

2.Auch die in der Verwaltungsklage vom 10.10.2008 erhoben und bewiesenen Form-, Verfahrens- und Verwaltungsfehler sind nicht nur Verwaltungs- sondern auch Strafrechtlich zu beurteilen.

3.Aufgrund der Schreiben der Staatsanwältin vom 09.09.2009, 12.10.2009, 30.11.2009 und 04.02.2010verweigerte Sie eine Ermitlung bzw. Ermittlungsaufnahme. Die Gründe Vorgreiflichkeit vom 09.09.2009, wie auch das Fehlen der Ermittlungsrelevanten Unterlagen vom 12.10.2009 und das Versenden der Unterlagen ohne Angaben wohin die Unterlagen vom 30.11.2009 geschickt wurden und die erneute Einstellung des Ermittlungsverfahrens vom 04.02.2010 deuten aufgrund der einseitigen Darlegung des rechtlich zu bewerteten Sachverhalte darauf hin, das eine Strafvereitung bzw. Strafvereitlung im Amt vorliegt.

4.Die unter Punkt 3 aufgeführten Punkte wurden vom Anzeigeerstatter in Gegendarstellungen eindeutig Juristisch belegt, was dadurch deutlich wird, das die Ermittlungen am 20.01.2010 wieder aufgenommen wurden. Wären die Gegendarstellungen durch den Anzeigeerstatter falsch gewesen, wie unter Punkt drei Erläutert, hätte die Staatsanwältin die Ermittlungen ja nicht doch aufgenommen.

5.Bei der Einstellung des Verfahrens nach § 170 Abs.2 STPO und der dazu aufgeführten Schilderung ist zweifellos fest zu stellen das die Ermittlungsführer nicht alle Unterlagen zur Bewertung herangezogen hat. Aufgrund der zur Verfügung gestellten Beweise, Befunde, Bescheide, Gutachten, Strafanzeige, Verwaltungsklage ist es nicht nachvollziehbar warum diese Dokumente nicht berücksichtigt und angesprochen bzw. erläutert wurden in dem Schreiben vom 04.02.2010.

6.Da im Vorlauf in der Zeit von Anzeigeerstattung vom 31.07.2009 bis zur ersten Ermittlungen vom 20.01.2010 fast ein halbes Jahr vergangen ist, besteht hier auch der dringende Tatverdacht das Beweismittel nicht mehr vorhanden bzw. verändert wurden können.

7.In dem Ermittlungseinstellungsschreiben vom 04.02.2010 ist auch nichts von Zeugen bzw. Beschuldigten Vernehmungen geschrieben bzw. zu erkennen.

8.Die 14 Tägige Ermittlungszeit kann aufgrund der In großer Zahl zur Verfügung gestellten Dokumente unmöglich abgeschlossen sein, bei der Unmenge an Zeugen. Hier liegt der Verdacht nahe, das eine Oberflächliche Beurteilung nach Aktenlage erfolgte und keine Ermittlungen im Sinne der STPO.

 9.In dem Ganzen Einstellungsschreiben vom 04.02.2010 werden keine Beweise des Anzeigertatter wie in der Gegendarstellung zu lesen ist aufgeführt, im Gegenteil die Staatsanwältin stellt den sachverhalt mit den zwei Befunden: Krankenhausaufenthalt 04.05. - 12.05.2004 und den daraus resultierenden Befund vom 12.07.2004 mit Bezug auf den auf den Krankenhausaufenthalt vom 04.05. -12.05.2004 bezieht, genau so falsch dar, wie der externe Gutachter Dr. G.

10.Eine Rechtfertigung das das Verwaltungsgerichtsverfahren geklärt ist, ist absolut kein Rechtfertigungsgrund eine Straftat nicht zu Verfolgen. Außerdem entscheidet ein Verwaltungsgericht nach und über Verwaltungsdinge und nicht über Straftaten auch wenn diese bei einem Verwaltungsgerichtsverfahren vorliegen.

 

Beweismittel: Befunde, Gutachten, Bescheide, Verwaltungsklage vom 10.10.2009 Strafanzeige vom 31.07.2009 und die eingereichten Unterlagen, Gegendarstellung vom 22.02.2010, und Gegendarstellungen vom mit Bezug auf die Schreiben der Staatsanwältin vom 09.09.2009, 12.10.2009 und das Schreiben vom 30.11.2009.

Geschlossen, Rüsselsheim den 22.02.2010

 

 

 

 

 

 

Dirk Lauer

(im Original unterschrieben )

___________________________________________________________

StaatsanwaltschaftWiesbaden                                         15.03.2010

Postanschrift: Staatsanwaltschaft, 

Postfach 55 69

65045 Wiesbaden

Herrn Dirk Lauer

Goethestraße 18

65428 Rüsselsheim

Geschäftszeichen: 2250 Js 16155/10

Bearbeiter/in:

Durchwahl:

Fax:

E-Mail:

Ihr Zeichen Ihre Nachricht 22.02.2010 Datum 15.03.2010

AKTENZEICHENMITTEILUNG:

 

Die dortigen Vorgänge mit dem u.a. Herkunftsaktenzeichen: Anzeige vom 22.02.2010

haben hier folgende(s) Aktenzeichen erhalten: 2250 Js 16155/10 Sch. - J. § 258 a STGB

Staatsanwaltschaft Wiesbaden

Mainzer Straße 124

65189 Wiesbaden

Telefon

Bearbeiterin:

Telefax:

Herkunftsaktenzeichen AktenzeichendesVerfahrens Anz.v.22.02.2010. 2250Js16155/10 gegen Staatsanwältin Sch. - J. ,§ 258aStGB

 

 

 

Unterschrift fehlt!

Haushaltsmissbrauch im Innenministerium Hessen warum werden klare Sachverhalte angezweifelt?

Der Prof. Dr. M: aus Frankfurt, der mit seinen Gutachten im Fall der Steuerfahnder den Dr. Thomas H. als Gefälligkeitsgutachter aufgedeckt hat, wird versucht als ungläubig hinzustellen?

Versucht das Innenministerium die Aufdeckung eines weiteren Fall von med. Gefälligkeitsgutachten zu verhindern

Dem Begutachter Dr. K. des RP Kassel liegt keine Schweigepflichtentbindung des Patienten Lauer vor!

Der Dr. K. ist Mitarbeiter des RP Kassel, gehoert aber nicht zur Abteilung 14.1 Beamtenversorgung!

Wer haftet für diesen Haushaltsmißbrauch?

Wer hat diesen Schritt für den Haushaltsmissbrauch angeordnet?

 

Pressemitteilung vom 25.03.2010


 

Dirk LAUER

Goethestrasse 18

65428 Rüsselsheim

dirklauer13@online.de

0170-6589388

 

 

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Haushaltsmissbrauch im Innenministerium Hessen warum werden klare Sachverhalte angezweifelt?


Der Prof. Dr. M. aus Frankfurt, der mit seinen Gutachten im Fall der Steuerfahnder den Dr. Thomas H. als Gefälligkeitsgutachter aufgedeckt hat, wird versucht als ungläubig hinzustellen?( siehe Scan 139 bis 144)


Versucht das Innenministerium die Aufdeckung eines weiteren Fall von med. Gefälligkeitsgutachten zu verhindern?


Wer haftet für diesen Haushaltsmissbrauch? Wer hat diesen Schritt für den Haushaltsmissbrauch angeordnet?

 

 

 

Dem Dr. K. Des RP Kassel liegt keine Schweigepflichtentbindung vor, dadurch durfte er das Gutachten des Prof. M. aus Frankfurt überhaupt nicht vorgelegt werden.


Obwohl der renommierte Prof. Dr. M. aus Frankfurt bereits durch sein Gutachten im Fall der Steuerfahnder die med. Geflligkeitsgutachten des Dr. Thomas H. aufgedeckt hat, wird der Prof. Dr. M im Fall Lauer vom Land Hessen versucht als unglaubwürdig darzustellen.

Der Prof. Dr. M stellte fest, dass zwischen dem Dienstunfall und den Gesundheitsschäden des Herr Lauer Kausalität besteht.

Dadurch würde bestätigt, das das Land Hessen durch Polizeiärzte und den externen Gutachter Dr. G. aus Mainz im Fall Lauer ebenfalls med. Gefälligkeitsgutachten ausgestellt haben.

Man bedenke, das einzige was das Land Hessen im Rahmen des Dienstunfall unternommen hat, ist das Gutachten des externen Gutachter Dr. G. aus Mainz ein externes Gutachten erstellt hat.

Herr Lauer reichte 29 Befunde, Bescheide, Gutachten bei beiden Begutachtungen vor und das Ergebnis des Prof. M. aus Frankfurt wurde nach seiner Bearbeitung nach ICD und DSM Richtlinien bewertet und begutachtet.

Der externe Gutachter Dr. G. stellte seine Begutachtung nicht nach den ICD und DSM Richtlinien die dringend erforderlich sind für ein med. Gutachten.

Außerdem sind die 29 Schriftstücke des Herr Lauer nicht berücksichtigt worden durch Dr. G. obwohl er den Empfang schriftlich bestätigt hat.

Das der Sachbearbeitende Arzt Dr. K. Vom RP Kassel das Gutachten angreift dem jegliche Praxis fehlt, ist nicht nach zu vollziehen. (siehe

 

 

Scan 139 bis 144)

 

 

Bei Dr. K. vom RP Kassel handelt sich um einen Mitarbeiter des RP, aber

er gehört nicht zum Dezernat 14.1 Beamtenversorgung sondern für

Soziales.

 

Der Dr. K. Hat keine Schweigepflichtentbindung vorliegen was Ihn zu der med. Stellungsnahme berechtigt.

 

Warum wurde das externe Gutachten des Dr. G. Aus Mainz nicht,da der

Sachverhalt deutlich nachzuvollziehen ist.

 

Nur weil Prof. Maurer nicht die unten falsch aufgeführten und

nicht an ICD-10 und DSM-IV Diagnosen kommt, ist dessen

Gutachten nicht falsch.

 

 

 

 

Lauer, Dirk, geb. 13.05.1966

suchung. Diese Störung hat sich manifestiert auf dem Boden einer

akzentuierten Persönlichkeit.

Im Vordergrund dieser Stö rung stehen bei dem Proband Anteile

einer narzisstischen Kränkung, die er seiner Meinung nach durch

die Polizeiärzte erfährt. Herr Lauer geht davon aus, dass diese

Ärzte ihn (absichtlich) fafsch beurteilen. Auß erdem zeigt er anan-

kastisehe Verhaltensweisen, in dem mit äußerster Akribie alle

Vorgänge, die mit seinem Unfallereignis vom 21.12.1996 in Bezie-

hung stehen, auf das ausführiichste bearbeitet.

Femer verfasst er zu verschiedenen im Zusammenhang damit

stehender Vorgänge ausführiiche Schriftstücke. Zudem zeigt er

zeigt sthenisches, fast streitsüchtig bis quenriatorisch zu nennendes

Bestehen auf eigenen Rechten Außerdem neigt er dazu, andere

Menschen, beispielsweise die Polizeiärzte, zu beschuldigen, ihn

falsch zu beurteilen und zwar mit Absicht.

 

Sobald das Gespräch auf das Unfallereignis vom 21.12.1996 und

die Folgen kommt, zeigt er eine durchgängig beständige Reizbar-

keit, die bei dem Ansprechen anderer Themen nicht zu beobach-

ten ist.

Auß erdem zeigt er Züge von Zwangshandlungen die sich in ei-

nem häufigen Reinigungsbedü rfnis darsteilen, so vor alten Dingen

dann, wenn er Menschen begegnet ist, die unangenehme Körper-

düfte ausstrahlen, bzw. die es an Körperhygiene fehlen lassen.

3 Falls Sie dienstunfailbedtngte Körperschäden feststellen, wie

schätzen Sie die durch diese bedingte MdE auf dem allgemei-

 

 

Dirk Lauer                             08.03.2010

Goethestrasse 18

65428 Rüsselsheim

Tel.: 0170-6580388

dirklauer13@online.de









Betr.:

Medizinische Gefälligkeitsgutachten /nicht ordnungsgemäße Begutachtung/ Standesrechtliche Verstöße des Arztes Dr. G., Am Dom/Höfchen , 55116 Mainz.

Des weiteren bleiben die Fragen der Menschenwürde, Menschenrecht und dem Grundgesetz in diesem Verfahren unbeantwortet.

Leitsatz: Bei dem Nervenfachärztlichen Gutachten, wurden die Standards für psychische Begutachtung nicht eingehalten. ( Urteil vom 16.11.2009 AZ 21 K 1220/09.Gi.B ).

Eine leidensgerechte Umgestaltung des Arbeitsplatzes wurde nach vorliegen der Gesundheitsstörung nicht geprüft, obwohl der Proband 70 % Schwerbehinderung hat.

Dr. G. hat somit gegen den § 22 Heilberufsgesetz verstossen.

 

 

 

 

Anlass:

Qurulatorisch und Streitsüchtig gibt es Laut ICD-10 und DSM-IV nicht als alleinige Diagnose!

Narzisstisch-, Zwangshandlung-, Akzentuierte-, Anankastische Persönlichkeitsstörung benötigen zur Darlegung bzw. Begründung nach dem ICD-10 und DSM-IV (4 bis 5) Eigenschaften bzw. Kriterien!

 

 

Betr.: Leitsatz: Bei dem Nervenfachärztlichen Gutachten, wurden die Standards für psychische Begutachtung nicht eingehalten. ( Urteil vom 16.11.2009 AZ 21 K 1220/09.Gi.B ).

 

Mit dieser Anschuldigung wirft der Proband dem Beschuldigten Dr. Gerken vor, seine ärztlichen Berufspflichten verletzt zu haben durch das Gutachten vom 31.01.2007, seinen Beruf nicht gewissenhaft und nicht entsprechend dem Vertrauen ausgeübt habe, das dem Arztberuf entgegengebracht wird, indem er bei der Begutachtung von Herr Lauer nicht die sorgfältige Verfahrensweisen ein hielt und was nicht dem ärztlichen Wissen entsprach, sondern billigend in Kauf genommen hat, das das Ergebnis hinter dem Standard psychiatrischer Begutachtung zurückbleibt und unrichtig ist Urteil vom 16.11.2009 AZ 21 K 1220/09.Gi.B ).

 

 

Dieses Urteil stammt von den Steuerfahnder, die Klage beim Verwaltungsgericht eingereicht und gewonnen haben.

 

 

Wie auf Seite 32 ( Scan 138 PDF ) des externen Gutachters Dr. G. zu lesen ist, hat dieser folgende Äußerungen über den Probanden Dirk Lauer geschrieben:

 

 

 

 

1. Querulatorisch:

--- Diese medizinische Diagnose gibt es laut ICD-10 und

DSM-IV und den AWMF nicht.

Siehe Urteil der Steuerfahnder vom 16.11.2009 AZ 21

K 1220/09.Gi.B auf Blatt Nr. 1.

 

2. Narzisstische Kränkung, Persönlichkeitsstörung:

--- Wie in dem Leitsatz des Urteil LSG NRW vom 13.07.2004

- L 6 VH 52/00 MÜSSEN für die Anerkennung einer

narzisstischen Persönlichkeitsstörung mindestens 5

Diagnosenkriterien Voraussetzung gemäß ICD-10 und

DSM-IV bzw. AWMF zusehen auf Blatt Nr. 2.--- Eine narzisstische Kränkung wie durch Dr. G. ge-

schrieben gibt es nicht.

 

3. Akzentuierte Persönlichkeit:

--- Wie auf Blatt drei zu sehen ist, MÜSSEN 4 Kriterien

erfüllt sein um diese Diagnose zu begründen.

Auch bei dieser Diagnose wurde die Leitlinien

Im Sinne der ICD-10 ( F60.5 ) und DSM-IV

nicht angewendet.

 

 

4. Zwangshandlung:

--- Die Zwangshandlung alleine gibt es nach ICD-10

Nicht, wie von Dr. G. auf Blatt 4 zu sehen ist.

Es gibt nur eine Zwanghafte Persönlichkeitsstör-

ung nach DSM-IV (301.4) und dann müssen 4

Kriterien erfüllt sein um diese Diagnose zu stellen.

 

 

5) Auch die anankastische Persönlichkeitsstörung wurde nicht wie vorgeschrieben mit den nach ICD-10 bzw. DSM-IV Kriterien begründet!

 

Anankastische Persönlichkeitsstörung:


ICD-10 (F60.5)
A.Die allgemeinen Kriterien für eine Persönlichkeitsstörung (F60) müssen erfüllt sein.
B.Mindestens vier der folgenden Eigenschaften oder Verhaltensweisen müssen vorliegen:
1.Gefühle von starkem Zweifel und übermäßiger Vorsicht,
2.ständige Beschäftigung mit Details, Regeln, Listen, Ordnung, Organisation oder Plänen,
3.Perfektionismus, der die Fertigstellung von Aufgaben behindert,
4.übermäßige Gewissenhaftigkeit und Skrupelhaftigkeit,
5.unverhältnismäßige Leistungsbezogenheit unter Vernachlässigung oder bis zum Verzicht auf Vergnügen und zwischenmenschliche Beziehungen,
6.übertriebene Pedanterie und Befolgung sozialer Konventionen,
7.Rigidität und Eigensinn,
8.unbegründetes Bestehen darauf, dass andere sich exakt den eigenen Gewohnheiten unterordnen oder unbegründete Abneigung dagegen, andere etwas machen zu lassen.
mit 4 Kriterien begründet.

 

6. Paranoide Persönlichkeitsstörung ( STREITSÜCHTIG )

STREITSÜCHTIG gibt es als Diagnose alleine nicht nach ICD-10 und DSM-IV, sondern es ist nur ein Kriterium der Paranoiden Persönlichkeitsstörung und somit nicht alleine als Diagnose anwendbar!

ICD-10

Mindestens vier der folgenden Eigenschaften oder Verhaltensweisen müssen vorliegen:

  1. Übertriebene Empfindlichkeit gegenüber Zurückweisung;

  2. Neigung, dauerhaft Groll zu hegen, das heißt Beleidigungen, Verletzungen oder Missachtungen werden nicht vergeben;

  3. Misstrauen und eine anhaltende Tendenz, Erlebtes zu verdrehen, indem neutrale oder freundliche Handlungen anderer als feindlich oder verächtlich missdeutet werden;

  4. Streitbarkeit und beharrliches, situationsunangemessenes Bestehen auf eigenen Rechten;

  5. häufiges ungerechtfertigtes Misstrauen gegenüber der sexuellen Treue des Ehe- oder Sexualpartners;

  6. ständige Selbstbezogenheit, besonders in Verbindung mit starker Überheblichkeit;

  7. häufige Beschäftigung mit unbegründeten Gedanken an Verschwörungen als Erklärungen für Ereignisse in der näheren oder weiteren Umgebung.

DSM-IV

A: Tief greifendes Misstrauen und Argwohn gegenüber anderen, so dass deren Motive als böswillig ausgelegt werden. Der Beginn liegt im frühen Erwachsenenalter und zeigt sich in verschiedenen Situationen. Mindestens vier der folgenden Kriterien müssen erfüllt sein:

  1. verdächtigt andere ohne ausreichenden Grund, ihn/sie auszunutzen, zu schädigen oder zu täuschen,

  2. ist stark eingenommen von ungerechtfertigten Zweifeln an der Loyalität und Vertrauenswürdigkeit von Freunden oder Partnern,

  3. vertraut sich nur zögernd anderen Menschen an aus ungerechtfertigter Angst, die Informationen könnten in böswilliger Weise gegen ihn/sie verwendet werden,

  4. liest in harmlosen Bemerkungen oder Vorkommnisse eine versteckte, abwertende oder bedrohliche Bedeutung hinein,

  5. ist lange nachtragend, d.h. z.B. verzeiht Kränkungen, Verletzungen oder Herabsetzungen nicht,

  6. nimmt Angriffe auf die eigene Person oder das Ansehen wahr, die anderen nicht so vorkommen, und reagiert schnell und zornig oder startet einen Gegenangriff,

  7. verdächtigt wiederholt ohne jede Berechtigung den Ehe- oder Sexualpartner der Untreue.

 

Fazit:

Aufgrund der unter Nr. 1 bis 6 aufgeführten begründeten Tatsachen ist derselbe Tatbestand wie in dem Urteil der Steuerfahnder, hier:

-- Bei den Nervenärztlichen Gutachten, wurden die Standarts ( ICD-10, DSM-IV, Leitsätze der AWMF ) für psychische Begutachtung nicht eingehalten.

Da die unter Nr. 1 bis 6 gestellten Diagnosen also nicht der Realität entsprechen und zur Bewertung aber heran gezogen wurden, verstößt Dr. G.

gegen den Leitsatz aus dem Urteil vom 16.11.2009 AZ 21 K 1220/09.Gi.B.

Des weiteren begründete Dr. G. die unter Nr. 1gestellten Diagnosen  bis 6 durch die geforderten Kriterien nicht wie vorgeschrieben.

Aus diesem und in der Beschwerde vom 22.02.2010, 15.04.2008 gegen das Gutachten des Dr. G. aufgeführten Beweise ist hier von Befangenheit und Gefälligkeitsgutachten aus zu gehen, was den Tatbestand wegen ausstellen falscher Gesundheitszeugnisse erkennen und belegen lässt.

 

 

Scan 139 – 144 in der Anlage, ist die Gegendarstellung

des Dr. Kreusch vom RP Kassel!

 

 

 

SUPERSKANDAL:

+++ LPP N. N., PP S., PP K., wollten einen unbequemen Mitarbeiter durch Unterbringungsgesetz zwangseinweisen lassen? +++

Die Macht in Person: LPP N. hat immer noch nicht das Rauchverbot in öffentlichen Gebäuden verstanden, sogar bei Dienstbesprechungen und Infoveranstaltungen, kann er nicht auf seine Pfeife verzichten

Untersuchungsausschuss gegen Bouffier!

Polizeichef-Affäre Untersuchungsausschuss gegen Bouffier Innenminister Bouffier muss sich bald vor einem Untersuchungsausschuss rechtfertigen.Die Polizeichef-Affäre hat ein Nachspiel im Landtag. SPD und Grüne haben sich auf einen Untersuchungsausschuss geeinigt. Er soll klären, ob Innenminister Volker Bouffier (CDU) Rechtsbruch begangen hat. Die Fraktionen von SPD und Grünen beschlossen am Dienstagmittag die Einrichtung des parlamentarischen Gremiums. Das teilten Vertreter beider Parteien mit. "Kochs Schweigen zum Rechtsbruch seines Innenministers hat uns darin bestärkt, jetzt diesen Schritt zu gehen", erklärten der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD, Günter Rudolph, und der innenpolitische Sprecher der Grünen, Jürgen Frömmrich. Auch die Linkspartei ist für die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses. Damit findet die so genannte Polizeichef-Affäre eine Fortsetzung im Landtag. Die Opposition wirft Innenminister Bouffier vor, sich bei der Ernennung des neuen Präsidenten der hessischen Bereitschaftspolizei gegen ein Urteil des hessischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) durchgesetzt zu haben. Bouffier bestreitet dies. Parteifreund wird Polizeichef Der Innenminister hatte im Juli 2009 Hans Langecker, einen CDU-Parteifreund aus seinem Wahlkreis, zum Präsidenten der Bereitschaftspolizei ernannt – obwohl der VGH dies zuvor untersagt hatte. Das Gericht hatte nach der Klage eines im Auswahlverfahren unterlegenen Kandidaten entschieden, Bouffier dürfe das Amt bis zum Abschluss eines zweiten Auswahlverfahrens nicht besetzen. Gab es ein solches zweites Verfahren? Die Opposition bezweifelt das. Bouffier erkärte dagegen im Innenausschuss des Landtags, das zweite Verfahren habe stattgefunden, es habe dafür nur keine Ausschreibung gegeben. CDU sieht "Skandalisierungssucht" Der innenpolitische CDU-Sprecher Holger Bellino nannte den Ausschuss am Montag einen Beweis der "Skandalisierungssucht einer themenarmen Opposition". Bei dem zweiten Auswahlverfahren sei alles korrekt verlaufen. Nach Ansicht des Koalitionspartners FDP liegen alle Tatsachen in dem Fall bereits auf dem Tisch. "Einen Erkenntnisgewinn verspreche ich mir durch den Untersuchungsausschuss nicht", sagte Wolfgang Greilich, innenpolitischer Sprecher der FDP-Fraktion. Das Gremium soll nach dem Willen der Opposition auch klären, welche Rolle die Landesregierung in dem Vorgang gespielt hat. Ministerpräsident Roland Koch (CDU) hat sich noch nicht öffentlich zu dem Fall geäußert. Nachdem ihn die Opposition dazu aufgefordert hatte, bis Montag Stellung zu nehmen, ließ Koch seinen Kanzleichef allerdings per Brief antworten. Darin hieß es, für die Vorwürfe gegen Bouffier gebe es keine sachliche Begründung. Untersuchungsausschuss Um das Gremium einzusetzen, muss ein Fünftel der Abgeordneten im Landtag dafür stimmen. SPD, Grüne und Linkspartei, die alle dafür sind, haben zusammen 52 der 118 Stimmen im Parlament.

Kann Herr Koch nicht mehr selber antworten oder hat er seine Helfer nicht mehr unter Kontrolle?

Die Opposition wollte von Herr Koch eine Antwort!

Bei allen Skandalen im Hause Bouffier, kann selbst Herr Koch nicht selber antworten?

Hat es dem Ministerpräsidenten Roland Koch die Sprache verschlagen?

Fragen in Polizeichef-Affäre Koch lässt Kanzleichef antworten Der Ministerpräsident und sein Kanzleichef Stefan Grüttner (l.)Die Opposition hatte von Ministerpräsident Roland Koch (CDU) bis heute verlangt, Licht in die "Polizeichef-Affäre" zu bringen. Doch Koch ließ seinen Kanzleichef antworten. Der wies alle Vorwürfe zurück. Für die Vorwürfe von SPD und Grünen gegen Innenminister Volker Bouffier (CDU) wegen der Vergabe eines Polizei-Chefpostens gebe es keine sachliche Begründung, erklärte Staatskanzlei-Chef Stefan Grüttner (CDU) in einem am Montag veröffentlichten Schreiben. "Beratung im Kabinett war sachgerecht" Der Minister reagierte damit auf die Forderung von SPD und Grünen an Ministerpräsident Koch, bis zum Montagmorgen zu erklären, was er über das Auswahlverfahren für den Chefposten der Bereitschaftspolizei wusste. Die Opposition betrachtet Bouffiers Vorgehen bei der Stellenbesetzung als "kalkulierten Rechtsbruch". Bouffier habe seinen Favoriten und Parteifreund Hans Langecker gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofes (VGH) durchgesetzt. SPD und Grüne wollten von Koch nun wissen, ob das Kabinett von Bouffier über den Rechtsstreit um die Stellenbesetzung informiert worden war. Der VGH hatte ein neues Auswahlverfahren verlangt. Dazu erklärte Grüttner am Montag lediglich, dass das Kabinett zwei Mal über die Personalie beraten habe. "Die Beratung war sachgerecht", so Kochs Kanzleichef. Aus "grundsätzlichen verfassungsrechtlichen Erwägungen" würden weitere Auskünfte über die Kabinettsberatung nicht bekannt gegeben - auch nicht in einem möglichen Untersuchungsausschuss, fügte Grüttner hinzu. Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hatte Bouffiers Vorgehen als "grob rechtswidrig" eingestuft. Diese Bewertung sei "ohne vollständige Kenntnis des Sachverhaltes" erfolgt, betonte Grüttner. Erst Aktuelle Stunde, dann Untersuchungsausschuss? SPD-Innenexperte Günter Rudolph erklärte, seine Partei habe eine Aktuelle Stunde im Landtag beantragt. "Ministerpräsident Koch kann sich nicht ständig wegducken", so Rudolph. "Er macht sich zum Gehilfen von Bouffiers Rechtsbruch, wenn er zu den schweren Vorwürfen schweigt." Auch die Grünen wollen eine Aktuelle Stunde beantragen. Der Brief von Grüttner sei "den Vorwürfen gegenüber völlig unangemessen" gewesen, sagte der grüne Innenexperte Jürgen Frömmrich. Immerhin werde dem Innenminister Rechts- und Verfassungsbruch vorgeworfen. "Es ist unglaublich, mit welcher Chuzpe sich der Leiter der Staatskanzlei über die Vorwürfe hinwegsetzt." Dazu, ob die Opposition einen Untersuchungsausschuss einberufen will, machten Rudolph und Frömmrich zunächst keine Angaben. Die Fraktionen würden am Dienstag über das Thema beraten, erklärten beide.

Opposition erwartet Kochs Antwort zu Bouffier

 

WIESBADEN Die Opposition wirft Bouffier vor, seinen Favoriten und Parteifreund für den Posten gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofes (VGH) durchgesetzt zu haben. Der Innenminister ...
 

In der Polizei-Affäre um Innenminister Volker Bouffier (CDU) erwarten SPD und Grüne für heute eine Antwort von Ministerpräsident Roland Koch. Die Oppositionsparteien haben den CDU-Regierungschef aufgefordert, bis 10 Uhr Auskunft zu geben, was er über das Auswahlverfahren für den Chefposten bei der hessischen Bereitschaftspolizei wusste.

Die Opposition wirft Bouffier vor, seinen Favoriten und Parteifreund für den Posten gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofes (VGH) durchgesetzt zu haben. Der Innenminister soll dabei eine Reihe rechtlicher Fehler begangen haben. SPD, Grüne und Linke könnten deshalb einen Untersuchungsausschuss einsetzen. Koch hatte am Freitag mitteilen lassen, dass Bouffier sein volles Vertrauen genieße.

Immer mehr Mobbingvorwürfe bei der Hessischen Polizei?

Wirbel um LKA-Chefin Neue Fragen an Bouffier Innenminister Volker Bouffier (CDU)Der neuen Präsidentin des Landeskriminalamtes wird laut einem Zeitungsbericht von ehemaligen Kollegen Mobbing vorgeworfen. Die SPD fordert nun von Innenminister Volker Bouffier (CDU) Aufklärung. Bouffier habe den Innenausschuss des Landtags nicht über einen Brief mit Mobbing-Vorwürfen gegen Sabine Thurau informiert, warf der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Landtagsfraktion, Günter Rudolph, dem Minister am Samstag in einer Erklärung vor. Ein Ministeriumssprecher erklärte dazu, es gehe um Jahre zurückliegende Vorwürfe. Bouffier sei jedoch bereit, darüber im nächsten Innenausschuss zu berichten. Rudolph bezog sich auf einen Bericht der "Frankfurter Rundschau" (Donnerstag), nach dem ehemalige Führungskräfte der hessischen Polizei in einem Schreiben schwere Anschuldigungen gegen Thurau erhoben haben sollen. In Thuraus Zeit als Vize-Polizeipräsidentin in Frankfurt habe sich ein "System des Denunziantentums" herausgebildet, so der Vorwurf. In diesem hätten auch Rechtsradikale und Holocaustleugner Posten erhalten. Erste Frau an Spitze des LKA Seit Anfang März im Amt: LKA-Chefin Sabine Thurau"Wir können nicht beurteilen, ob die Anschuldigungen berechtigt sind oder nicht", erklärte Rudolph. Sie gehörten aber umgehend aufgeklärt. "Indem man sie unter den Teppich kehrt, wird man dem Thema nicht gerecht." Die 54-jährige Thurau hatte ihre Ernennungsurkunde am 8. März aus den Händen Bouffiers erhalten. Sie ist die erste Frau an der Spitze eines Landeskriminalamtes. Die SPD sieht in den Vorwürfen gegen Thurau einen weiteren "sehr kritischen Vorgang" nach der Affäre um die Besetzung des Chefpostens der hessischen Bereitschaftspolizei. Hier haben Sozialdemokraten und Grüne Ministerpräsident Roland Koch (CDU) aufgefordert, bis Montagvormittag Auskunft darüber zu geben, was er über das Auswahlverfahren wusste. Die Opposition wirft Bouffier vor, seinen Favoriten und Parteifreund für den Posten gegen ein Urteil durchgesetzt zu haben. Koch hatte bereits mitteilen lassen, Bouffier genieße sein volles Vertrauen.

Ultimatum für Roland Koch!

Polizeiaffäre

Grüne und SPD stellen Koch ein Ultimatum

Von Frank Schuster

Roland Koch
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Roland Koch (Bild: dpa)
Im Zusammenhang mit der strittigen Besetzung des Chefpostens der hessischen Bereitschaftspolizei mit einem Parteifreund von Innenminister Volker Bouffier (CDU) haben SPD und Grüne Ministerpräsident Roland Koch ein Ultimatum gestellt. Koch solle bis Montag um zehn Uhr Auskunft geben, was er über das vom Verwaltungsgerichtshof (VGH) verlangte zweite Auswahlverfahren gewusst habe. Günter Rudolph (SPD) und Jürgen Frömmrich (Grüne) schrieben an Koch, dass sie sich "weitere parlamentarische Schritte vorbehalten". Das könnte ein Untersuchungsausschuss sein. Die Linke forderte Bouffier zum Rücktritt auf.

Koch ließ am Donnerstag über seinen Regierungssprecher Dirk Metz mitteilen, Bouffier genieße sein volles Vertrauen. Metz sprach von "Klamauk" und "einem Beleg für die Skandalisierungssucht einer inhaltlich mäßig aufgestellten Opposition". Es habe keinen "Rechtsbruch" gegeben, "auch wenn das noch so oft ohne jeden Beleg behauptet wird".

SPD und Grüne beharren jedoch auch nach der Akteneinsicht vom Mittwoch darauf, dass sich in den Unterlagen des Innenministeriums kaum Hinweise auf das gerichtlich geforderte zweite Auswahlverfahren fänden. "Es wurden so viele Fehler und Unterlassungen im Ministerium begangen, dass man von einem ordentlichen, rechtsstaatlichen zweiten Verfahren nicht sprechen kann", sagte der SPD-Abgeordnete Rudolph. Bouffier habe die VGH-Auflage nach einem erneuten Auswahlverfahren "ignoriert und eiskalt seinen Kandidaten und Parteifreund durchgesetzt".

SPD und Grüne halten sich noch offen, ob sie einen Untersuchungsausschuss verlangen werden. Man wolle erst die Reaktion von Koch abwarten und dann in den Fraktionen beraten, sagte der Grünen-Abgeordnete Frömmrich. Die drei Oppositionsparteien kämen auf die nötige Zahl von Abgeordneten, um einen Untersuchungsausschuss einzusetzen.

Es soll doch laut Bouffier kein Mobbing, med. Gefälligkeitsgutachten, unsinnige Disziplinarverfahren geben?

Bouffier unter Druck Neuer Ärger bei der Polizei Von Matthias Thieme Die Probleme bei der hessischen Polizei spitzen sich offenbar zu: Erst berichteten Beamte über Mobbing-Fälle bei der Polizei, jetzt wenden sich ehemalige Führungskräfte der Polizei an Innenminister Volker Bouffier und erheben schwere Vorwürfe gegen die neue Chefin des Landeskriminalamtes (LKA) und frühere Frankfurter Polizeivizepräsidentin Sabine Thurau. Unter Thurau habe sich innerhalb der Polizei ein System des Denunziantentums herausgebildet, schreiben die ehemals leitenden Beamten am 19. Januar in ihrem Brief an Bouffier, der der FR vorliegt. Bestimmte Beamte würden bei Thurau vorstellig, um andere Polizisten anzuschwärzen. "Viele dieser Anschuldigungen beruhen auf Gerüchten, Hörensagen, Flurfunk und bewussten Lügen", schreiben die Polizeibeamten. Dennoch seien oft ohne ausreichende Beweise Straf- und Disziplinarmaßnahmen gegen die denunzierten Beamten eingeleitet worden. Behauptungen würden ungeprüft zu den Akten genommen, Akteneinsicht werde den Beschuldigten verweigert. Die Betroffenen würden ausgegrenzt und im Kollegenkreis diffamiert, so die Schilderungen der Beamten, die selbst von Disziplinarmaßnahmen betroffen sind. "Bei den Denunzianten handelt es sich erwiesenermaßen um Holocaustleugner und Rechtsradikale", heißt es in dem Brief. Manche dieser Rechtsradikalen seien später "zunächst zum Hessischen Landeskriminalamt und dort pikanterweise zum Staatsschutz versetzt" worden. Ein rechrsradikaler Beamter sei später "als Ausbilder zur Hessischen Polizeischule versetzt" und auch noch befördert worden . Dieser Beamte sei "momentan dazu ausersehen, im Namen des Landes Hessen Polizisten in Afghanistan auszubilden", heißt es in dem Schreiben an Minister Bouffier. Vom Innenministerium war bis Redaktionsschluss keine Stellungnahme zu dem Brief der Polizeibeamten zu erhalten. Auch vom Polizeipräsidium Frankfurt gab es am Mittwoch keine Erklärung zu den Vorwürfen. Einer der Unterzeichner des Briefs an Bouffier ist der ehemalige Leiter der Fahndung beim Polizeipräsidium Frankfurt am Main. Er sieht sich als Opfer des Denunziantensystems bei der Polizei. Der Beamte im Rang eines Ersten Kriminalhauptkommissars wurde in der Vergangenheit verdächtigt, diverse dienstrechtliche wie strafrechtliche Verstöße begangen zu haben und war deshalb im März 2006 plötzlich vom Dienst suspendiert worden. Doch die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft haben keinen einzigen Nachweis strafrechtlich relevanter Verfehlungen ergeben. Alle Ermittlungen gegen den Beamten wurden eingestellt - trotzdem wurde er jahrelang vom Dienst suspendiert und bis heute nicht rehabilitiert, obwohl die Staatsanwaltschaft alle Vorwürfe geprüft hatte. So wurde dem Beamten zur Last gelegt, ohne dienstliche Begründung Dienstfahrzeuge für private Zwecke benutzt zu haben. Die Staatsanwaltschaft überprüfte 118 Fälle - immer gab es einen dienstlichen Zweck. Ferner soll der Beamte sich tatsächlich nicht geleistete Überstunden gutgeschrieben haben. Die Staatsanwaltschaft überprüfte einen Zeitraum von zwei Jahren, ohne dass ein Tatnachweis gefunden wurde. Außerdem soll der Polizeibeamte dienstliche Zugangsberechtigungen benutzt haben, um damit privat Fußballspiele in der Commerzbank-Arena zu besuchen. Die Ermittlungen haben jedoch ergeben, dass der Beamte von seinen Vorgesetzten den Auftrag erhalten hatte, sich mit den Gegebenheiten vertraut zu machen. Er hielt sich dienstlich im Stadion auf. Warum die Polizei weiter disziplinarisch gegen den Mann vorgeht, wird Innenminister Bouffier beantworten müssen. Empfehlen via: Twitter Facebook StudiVZ MySpace [ document info ] Copyright © FR-online.de 2010 Dokument erstellt am 17.03.2010 um 19:24:12 Uhr Letzte Änderung am 17.03.2010 um 21:29:29 Uhr Erscheinungsdatum 18.03.2010 | Ausgabe: r2no

Akteneinsicht durch die Opposition! Der Skandal ist perfekt?

Bouffier unter Druck Opposition sieht Vorwürfe bestätigt Innenminister Volker Bouffier (CDU) gewährt Akteneinsicht zu der umstrittenen Personalie.SPD und Grüne sehen die Vorwürfe gegen Innenminister Volker Bouffier (CDU) wegen der Besetzung eines hohen Polizeipostens bestätigt. Zuvor hatten sie in die betreffenden Akten des Ministeriums geblickt. Es habe kein ordnungsgemäßes Verfahren bei der Besetzung des Chefpostens der Bereitschaftspolizei gegeben, sagten die Abgeordneten Günter Rudolph (SPD) und Jürgen Frömmrich (Grüne), nachdem sie am Mittwoch die Akten zur "Polizeichef-Affäre" eingesehen hatten. "Rechtsbruch mit Ansage" Es gebe zwei nachträglich erstellte Vermerke, sagte Rudolph. "Das, was uns vorgelegt wurde, hat meine schlimmsten Erwartungen übertroffen." Frömmrich sagte: "Hier hat offensichtlich Innenminister Bouffier Rechtsbruch mit Ansage begangen." Nun gehe es auch um die Frage, ob Bouffier im Innenausschuss des Landtags die Unwahrheit gesagt habe. SPD und Grüne wollen über Konsequenzen beraten, im Raum steht ein Untersuchungsausschuss. Am Donnerstag wollen die Parteien in einer Pressekonferenz darüber informieren. Innenminister Bouffier wird vorgeworfen, seinen Parteifreund Hans Langecker rechtswidrig zum Präsidenten der Bereitschaftspolizei befördert zu haben. Nachdem der unterlegene Kandidat, Wolfram Ritter, geklagt hatte, entschied der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH), dass der Posten bis zum Abschluss eines zweiten Auswahlverfahrens nicht besetzt werden darf. Der Linken-Abgeordnete Hermann Schaus sieht Lücken in diesem zweiten Auswahlverfahren, bei dem "gar nichts" dokumentiert worden sei. Das Verfahren sei "ein erschütternder Beleg Bouffierscher Vetternwirtschaft", so Schaus. In diesem Zusammenhang sei auch das Verhalten von Staatsekretär Boris Rhein (CDU) zu hinterfragen. Greilich: "Nachträgliche Vermerke zulässig" Bouffier betonte dagegen, dass ein zweites Auswahlverfahren stattgefunden habe. "Es gab weder einen Rechtsbruch noch ein rechtswidriges Handeln", sagte der Minister. Er habe sich nicht über das Urteil des hessischen Verwaltungsgerichtshofs hinweggesetzt. Der FDP-Abgeordnete Wolfgang Greilich gab Bouffier Rückendeckung. "Die Dokumentation gibt das wieder, was wir im Ausschuss schon gehört haben", erklärte er. Dass Erinnerungsvermerke über Gespräche des Staatssekretärs Rhein und eines ranghohen Polizeibeamten mit dem unterlegenen Beamten nachträglich eingefügt wurden, sei beamtenrechtlich zulässig. "Der Vorwurf der Aktenmanipulation ist völlig aus der Luft gegriffen.

Der Skandal von Mobbing bei der Polizei in Hessen wird verschwiegen?

Polizeiführung in Hessen bestreitet " Mobbing bei der Polizei " !

Polizeiführung hält sich bedeckt Landtag: SPD und Grüne fordern Klarheit und schnelles Handeln des Innenministers | | Nancy Faeser (SPD) kämpft gegen Mobbing bei der hessischen Polizei. Foto: Hans Dieter Erlenbach ,,Mir sind keine aktuellen Fälle von Mobbing im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Südhessen bekannt", betont der Leiter der Präsidialbüros, Karlheinz Treusch. Sollte es dennoch mal zu Mobbing kommen, stünden den Betroffenen verschiedene Instrumentarien wie eine eigene Personalberatungsstelle und eine Frauenbeauftragte zur Verfügung. Zur in Darmstadt ansässigen Polizeidirektion Südhessen gehören rund 2000 Polizeibeamte. Auch das Landespolizeipräsidium sieht keinen konkreten Handlungsbedarf oder eine besondere Zunahme der Fälle. Ganz anders sieht es die innenpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, die Landtagsabgeordnete Nancy Faeser, die dem Schattenkabinett von Andrea Ypsilanti angehörte und für das Amt der Justizministerin vorgesehen war. Der Innenminister dürfe das Problem nicht länger verleugnen und müsse in den betroffenen Dienststellen durchgreifen. Nancy Faeser erwartet heute vom Innenminister eine Antwort auf drei Mobbingfälle aus dem Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Frankfurt, die sie ihm schriftlich schilderte. Dutzende solcher Fälle seien an sie herangetragen worden, sagte sie im Gespräch mit dem ECHO. Die meisten anonym, weil die Bediensteten Angst um ihre berufliche Zukunft hätten. Erbost zeigte sie Faeser, weil Beamte aus Nordhessen, die ihr öffentlich einige Fälle schilderten, später mit Disziplinarmaßnahmen überzogen wurden. Deshalb geht sie heute nur noch mit Beamten vor die Presse, die Mitglieder im Personalrat sind. ,,Die genießen wenigstens einen gewissen Schutz." Faeser betont jedoch, sie wolle nicht von einem Mobbingsystem in den Dienststellen sprechen. Für sie stehe inzwischen aber fest, dass Vorgesetzte mit Kritik aus den eigenen Reihen teilweise sehr harsch umgehen. Das sei ihr bei ihren Besuchen in verschiedenen Polizeidienststellen immer wieder berichtet worden. Mobbing beobachtete sie auch gegenüber Frauen, die im Polizeidienst schwanger werden und dann in einer Polizeidienststelle nahe ihres Wohnortes auf Teilzeitstellen eingesetzt werden. Damit nähmen sie Polizisten, die im Ballungsraum Frankfurt ihren Dienst tun und ebenfalls gerne zurück in eine heimatnahe Polizeistation wollten, die Stellen weg. Dieses System sei aber kaum zu ändern. Faeser fordert eine bessere personelle Ausstattung der Polizei, denn viele Vorkommnisse seien auf die zu geringe Personalausstattung zurückzuführen.

Wir gedenken unserem Kollegen aus Frankfurt!

Und es ist wieder passiert, ein Kollege hat sich das Leben genommen. Warum und weshalb es dies tat ist zum jetzigen Zeitpunkt noch unbekannt.
Das er sich aber in seinem Büro im PP-Frankfurt sein Leben nahm ,ist für mich und andere die ihn kannten völlig unverständlich. Wollte er vielleicht damit ein Zeichen setzen? Wir werden es wie so oft nie erfahren.
Ich habe ihn gekannt, ein ganz ganz toller Mensch, kam er doch aus meiner Heimat.
Seinen Angehörigen spreche ich mein aufrichtiges Beileid aus.

Warum wurde der Fall erst durch das Gästebuch der Seite www.behoerdenstress bekannt und öffentlich!

Leitender Polizeibeamter erschießt sich im Präsidium

 

FRANKFURT
 

Der Beamte, der sich am Wochenende in seinem Büro im Frankfurter Polizeipräsidium erschoss, war leitender Kriminaldirektor in der Polizeiverwaltung. Er wurde erst heute Morgen von Kollegen gefunden. Eine Sprecherin der Frankfurter Staatsanwaltschaft wies Hinweise zurück, wonach es sich bei dem etwa 50 Jahre alten Mann um ein Mobbingopfer gehandelt habe. Die Spurensicherung habe einen Abschiedsbrief des Mannes gefunden, in dem dieser von zahlreichen Problemen im privaten Bereich berichtete. Diese seien die Ursache für die Selbsttötung. Das sogenannte Todesermittlungsverfahren werde noch diese Woche abgeschlossen, hieß es bei der Staatsanwaltschaft.

 


Die Seite: *** www.behoerdenstress.de *** ist eine Seite von Mitarbeiter für Mitarbeiter, die etwas bewegen wollen und werden!

" DAS SYSTEM DER ANGST MUSS ENDEN"

POLIZEI, FEUERWEHR, RETTUNGSDIENST, JUSTIZ, BEHÖRDEN!

+++ WICHTIGER HINWEIS FÜR ALLE:

### Wer hat diese Wörter in seiner Med. Beurteilung oder Gutachten? Bitte meldet euch, da viele dieser Diagnosen besondere Anforderungen benötigen und dadurch sind die meisten Befunde ungültig! ###

*** Mit den Worten: Querulatorisch, Narzisstisch, Anankastisch, Streitsüchtig, Zwanghaft, Paranoid, Akzentuierte Personlichkeit bzw. Persönlichkeitsstörungen ***

Bouffier gewährt Akteneinsicht!

Umstrittene Stellenbesetzung Bouffier gewährt Akteneinsicht Innenminister Volker Bouffier (Bild: dpa) Akteneinsicht in Bouffiers Auswahlverfahren = Wiesbaden. Die Opposition im hessischen Landtag erhält Einsicht in die Akten zum Auswahlverfahren für den Chefposten der Bereitschaftspolizei. Dies habe Innenminister Volker Bouffier (CDU) den Fraktionen schriftlich mitgeteilt, berichteten SPD und Grüne am Montag in Wiesbaden. An diesem Mittwoch dürften Abgeordnete die Unterlagen sichten, bestätigte das Innenministerium. Wegen der Besetzung des Posten im Range eines Polizeipräsidenten war Bouffier in die Kritik geraten. Er hatte sich für den damaligen Gießener Vize-Polizeipräsidenten Hans Langecker entschieden. Der unterlegene Kandidat klagte aber dagegen. Der Verwaltungsgerichtshof des Landes entschied daraufhin, dass der Posten bis zum Abschluss eines zweiten Auswahlverfahrens nicht besetzt werden dürfe. Die Opposition wirft Bouffier vor, er habe sich einfach über diese Entscheidung des Gerichts hinweggesetzt, was der CDU-Minister bestreitet. Er will nun die Dokumentation zu diesem zweiten Auswahlverfahren für die innenpolitischen Sprecher des Fraktionen offenlegen. (dpa)

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In den nächsten Tagen erscheint ein weiterer riesiger Skandal aus dem Innenministerium hier auf der Seite!

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OPPOSITION WILL AKTENEINSICHT IM FALL LANGENECKER - AUSWAHLVERFAHREN!

Hessen und Rhein-Main 12. März 2010 | dpa | Opposition will Akten zum Langecker-Auswahlverfahren sehen WIESBADEN Um den Posten gab es zwei Bewerber, Bouffier entschied sich für den damaligen Gießener Vize-Polizeipräsidenten Langecker. Ein unterlegener Mitbewerber klagte und verlor ... SPD und Grüne hegen nach wie vor Zweifel, dass der Chefposten der hessischen Bereitschaftspolizei rechtmäßig besetzt wurde. Sie forderten deshalb heute in Wiesbaden von Innenminister Volker Bouffier (CDU) Einsicht in die Akten des Verfahrens. Ein Auswahlverfahren müsse ja in allen Schritten aktenkundig sein, erklärten die Landtagsabgeordneten Günter Rudolph (SPD) und Jürgen Frömmrich (Grüne). Der Linken-Abgeordnete Hermann Schaus kritisierte, Bouffiers Entscheidung zugunsten des Bewerbers Hans Langecker habe schon vor dem Verfahren festgestanden. Aus Sicht des CDU-Abgeordneten Holger Bellino versuchen SPD und Grüne, eine Personalentscheidung zu skandalisieren. Um den Posten gab es zwei Bewerber, Bouffier entschied sich für den damaligen Gießener Vize-Polizeipräsidenten Langecker. Ein unterlegener Mitbewerber klagte und verlor in erster Instanz. Der VGH bestimmte in zweiter Instanz, Bouffier dürfe den Posten bis zum Abschluss eines zweiten Auswahlverfahren nicht besetzen. Bouffier erklärte am Donnerstag im Landtags-Innenausschuss, dieses zweite Verfahren habe es gegeben. Vor diesem Hinweis auf das zweite Verfahren war der Eindruck entstanden, Bouffier habe sich über den Willen des VGH hinweggesetzt. Die Opposition sprach von Rechtsbruch (wir haben berichtet). ,,Wir haben erhebliche Zweifel daran, dass ein zweites Auswahlverfahren stattgefunden hat, das auch nur ansatzweise ordnungsgemäß gewesen ist", erklärten Rudolph und Frömmrich. Es spreche alles dafür, dass es ,,erst nach dem Bekanntwerden des Rechtsbruchs durch Innenminister Bouffier konstruiert worden ist". Daher sollten Vertreter der Fraktionen die Akten einsehen dürfen. Auch Schaus forderte Belege für das zweite Verfahren, sonst stelle sich die Frage nach einem Untersuchungsausschuss. Bellino betonte dagegen, Bouffier habe rechtmäßig gehandelt. Nach der Aussage des Ministers im Ausschuss stehe fest, dass die Ernennung Langeckers zum Präsidenten der Bereitschaftspolizei ordnungsgemäß verlaufen sein.

Dubiose Beförderung in Hessen durch Volker Bouffier?

Hessen Dubiose BeförderungHessens Innenminister Bouffier hat möglicherweise einem Parteifreund von der CDU rechtswidrig einen besseren Posten verschafft. Anzeige Unter Druck. Hessens Innenminister Volker Bouffier. - Foto: ddp Von Christoph Schmidt Lunau, Wiesbaden 14.3.2010 0:00 Uhr Von Christoph Schmidt Lunau, Wiesbaden 14.3.2010 0:00 Uhr Jahrelang galt Volker Bouffier, der hessische Innenminister und ewige Parteivize der Landes-CDU, als möglicher Nachfolger von Ministerpräsident Roland Koch. Jetzt wird in Wiesbaden über Bouffiers Nachfolge spekuliert. Der dienstälteste Innenminister der Republik ist nämlich politisch angezählt. Dieses Wochenende haben ihm SPD und Grüne mit der Forderung nach Akteneinsicht verdorben. Ihr Verdacht: Der Minister habe vor dem Innenausschuss des Landtags die Unwahrheit gesagt, um eine selbstherrliche und rechtswidrig durchgezogene Beförderung eines Parteifreunds zu rechtfertigen. Es geht um Hans Langecker, einen Polizeibeamten, der in Bouffiers Wahlkreis für die CDU im Kreistag sitzt. Den ersten Versuch des Ministers, ihn zum Präsidenten der Bereitschaftspolizei zu befördern, vereitelte ein Mitbewerber per Gerichtsbeschluss. Ende 2008 untersagte der hessische Verwaltungsgerichtshof die Beförderung Langeckers, weil der Mitbewerber „in Nuancen besser“ beurteilt worden war und weil es „Beurteilungslücken“ gebe. Sieben Monate später überreichte Bouffier seinem Kandidaten trotzdem die begehrte Ernennungsurkunde. „Rechtsbruch“ riefen die Oppositionsparteien, als Anfang letzter Woche diese brisanten Details öffentlich wurden. Der Minister ließ lapidar erklären, es gebe eben unterschiedliche Rechtsauffassungen. Erst vier Tage später – im Innenausschuss zur Rede gestellt – lieferte Bouffier eine Erklärung, die ihn scheinbar entlastet. Das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs sei überholt, weil er im März 2009 ein neues, internes Auswahlverfahren gestartet habe, berichtete Bouffier überraschend; in diesem Verfahren habe sich Langecker durchgesetzt. Allerdings verstrickte sich der Minister in Widersprüche. Bei einem Gespräch im März habe sein Staatssekretär dem Mitbewerber eröffnet, dass es ein neues Auswahlverfahren gebe. Sein Staatssekretär berichtete den Abgeordneten von dem Gespräch jedoch lediglich, er habe dem Mitbewerber empfohlen, sich um eine andere berufliche Position zu bemühen. Auch die Umstände der Inthronisierung Langeckers machen misstrauisch. Wenige Stunden nach Zustimmung des Kabinetts überreichte Bouffier seinem Favoriten die Ernennungsurkunde, bevor der Mitbewerber davon erfuhr. Damit war diesem der Weg zum Gericht versperrt. Das Verwaltungsgericht Wiesbaden bescheinigte allerdings dem Minister, er habe sich „grob rechtswidrig über das Gebot einer ausreichenden Wartefrist vor Aushändigung der Urkunde hinweggesetzt“. Die Opposition unterstellt nun sogar, dass es das zweite Auswahlverfahren gar nicht gegeben habe. Der Anwalt des Mitbewerbers fühlt sich „ausgetrickst“ und wirft dem Innenminister vor zu lügen. Bouffiers Krisenmanagement ist in der Sackgasse gelandet, vielleicht auch, weil sein Chef Koch und dessen PR-Stratege Dirk Metz in Sachen Wirtschaftsförderung unterwegs waren. Jetzt droht Bouffier ein Untersuchungsausschuss. Es wäre in diesem Jahr schon der zweite gegen die Regierung, weil Finanzminister Karl-Heinz Weimar sich wegen der fragwürdigen Zwangspensionierung missliebiger Steuerfahnder verantworten muss. Ohnehin hat zuletzt Kochs Autorität gelitten. Dass der dienstälteste CDU-Ministerpräsident bei der nächsten Landtagswahl noch einmal antritt, gilt als unwahrscheinlich. Allerdings ist weit und breit kein geeigneter Nachfolger in Sicht. Bouffiers Staatssekretär Boris Rhein gilt als großes Talent und könnte seinen Minister beerben, sollte der über seine selbstherrliche Personalpolitik stolpern. Das Verhältnis zwischen Koch und Rhein gilt allerdings als schwierig – vielleicht kommt es indes darauf schon bald nicht mehr an.

"Gravierender Verstoß"

Rechtsexperte widerspricht Bouffier

Innenminister Volker Bouffier (CDU) (Bild: picture-alliance/dpa)
Innenminister Volker Bouffier (CDU)

Innenminister Volker Bouffier (CDU) gerät wegen seiner Personalpolitik immer mehr in der Kritik: Nach Ansicht des Jura-Professors Georg Hermes hat er einen schweren Rechtsverstoß begangen - und mit ihm die Landesregierung.

 
Für Rechtsexperten Hermes ist eindeutig, dass es bei der Besetzung des Leitungspostens bei der Bereitschaftspolizei kein zweites Auswahlverfahren nach den Vorgaben des Verwaltungsgerichtshofes Kassel (VGH) gegeben hat.

Dies sei ein "gravierender Rechtsverstoß durch den Minister", sagte der Professor für Öffentliches Recht an der Uni Frankfurt am Freitag in der "hessenschau kompakt". Da nicht der Minister allein, sondern die Landesregierung insgesamt über die Ernennung so hoher Beamter entscheide, betreffe der Rechtsverstoß das gesamte Kabinett.

Minister Bouffier wird von SPD und Grünen vorgeworfen, er habe bei der Besetzung des Präsidentenamtes der Bereitschaftspolizei seinen Favoriten ernannt, obwohl dies der VGH untersagt habe. Um den Posten gab es zwei Bewerber, Bouffier entschied sich für den damaligen Gießener Polizei-Vizechef Hans Langecker, ein CDU-Mitglied. Der unterlegene Bewerber klagte - und bekam recht. Dennoch ernannte Bouffier später Langecker.
 

Experte: Zweites Auswahlverfahren so nicht gültig

Bouffiers Erklärung, es habe ein zweites Auswahlverfahren gegeben, genügt SPD und Grünen nicht: "Wir haben erhebliche Zweifel daran", erklärten die beiden Oppositionsparteien am Freitag unisono. Vielmehr spreche viel dafür, dass das Verfahren "nach Bekanntwerden des Rechtsbruchs konstruiert wurde".

Auch Verwaltungsrechtsexperte Hermes kann kein ordnungsgemäßes zweites Auswahlverfahren erkennen. Der unterlegene Bewerber sei nicht beteiligt worden. Außerdem hätten "mindestens zwei Wochen Frist bestehen müssen zwischen der Entscheidung und der Überreichung der Ernennungsurkunde", sagte Hermes. Tatsächlich jedoch war dem von Bouffier bevorzugten Langecker bereits am Morgen nach der Kabinettsentscheidung die Ernennungsurkunde überreicht worden.

War der Mitbewerber informiert?

SPD und Grüne verlangen inzwischen Akteneinsicht, um Bouffiers Version überprüfen zu können. Die Obleute der Landtagsfraktionen sollten die entsprechenden Dokumente sichten, so der Vorschlag. Damit ließe sich genaueres herausfinden, "da ein Auswahlverfahren ja in allen seinen Schritten aktenkundig sein muss."
 

 
Neben der Opposition schießt auch der Anwalt des unterlegenen Mitbewerbers von Langecker gegen Bouffier. In einem Interview in der "Frankfurter Neuen Presse" bezichtigte er den Innenminister der Lüge. Sein Mandant sei nicht über die Möglichkeit aufgeklärt worden, seine Bewerbung aufrechtzuerhalten.

CDU sieht keinen Klärungsbedarf

Die CDU sieht die Angelegenheit dagegen als geklärt an. Bouffier habe im Innenausschuss des Landtags am Donnerstag "umfassend und ausführlich berichtet". Und weiter: "Danach steht einwandfrei fest, dass es ein erneutes Auswahlverfahren zur Ernennung des Präsidenten der hessischen Bereitschaftspolizei gegeben hat und dieses auch ordnungsgemäß durchgeführt worden ist." Vielmehr würden SPD und Grüne versuchen, die Personalentscheidung zu skandalisieren.
 

 

 

 
12.03.2010

Klüngel-Vorwurf gegen Bouffier

Opposition verlangt Akteneinsicht

Innenminister Volker Bouffier (CDU) (Bild: picture-alliance/dpa)
Innenminister Volker Bouffier (CDU)
Innenminister Volker Bouffier (CDU) steht wegen seiner Personalpolitik weiter in der Kritik. SPD und Grüne glauben nicht, dass es ein zweites Auswahlverfahren für den Chefposten bei der Bereitschaftspolizei gegeben hat und fordern Akteneinsicht.
 
Hat Innenminister Bouffier am Donnerstag vor dem Innenausschuss die Wahrheit gesagt? Der Streit um die Ernennung seines Parteifreundes Hans Langecker zum Präsidenten der Bereitschaftspolizei ist auf jeden Fall noch nicht zu Ende. Bouffiers Erklärung, es habe ein zweites Auswahlverfahren gegeben, genügt SPD und Grünen nicht: "Wir haben erhebliche Zweifel daran", erklärten die beiden Oppositionsparteien am Freitag unisono. Vielmehr spreche viel dafür, dass das Verfahren "nach Bekanntwerden des Rechtsbruchs konstruiert wurde".

"Auswahlverfahren muss aktenkundig sein"

Um das zu überprüfen, verlangen SPD und Grüne nun Akteneinsicht. Die Obleute der Landtagsfraktionen sollten die entsprechenden Dokumente überprüfen, so der Vorschlag. Damit ließe sich genaueres herausfinden, "da ein Auswahlverfahren ja in allen seinen Schritten aktenkundig sein muss."
 

 
Neben der Opposition schießt auch der Anwalt des unterlegenen Mitbewerbers von Langecker gegen Bouffier. In einem Interview in der "Frankfurter Neuen Presse" bezichtigte er den Innenminister der Lüge. Sein Mandant sei nicht über die Möglichkeit aufgeklärt worden, seine Bewerbung aufrechtzuerhalten.

CDU sieht keinen Klärungsbedarf

Die CDU sieht die Angelegenheit dagegen als geklärt an. Bouffier habe im Innenausschuss des Landtags am Donnerstag "umfassend und ausführlich berichtet". Und weiter: "Danach steht einwandfrei fest, dass es ein erneutes Auswahlverfahren zur Ernennung des Präsidenten der hessischen Bereitschaftspolizei gegeben hat und dieses auch ordnungsgemäß durchgeführt worden ist." Vielmehr würden SPD und Grüne versuchen, die Personalentscheidung zu skandalisieren.

Umstrittene Stellenbesetzung, Volker Boffier steht unter Druck!

+ Der objektive Tatbestand ist, der Spruch des VGH! +

Der Spruch des VGH
"Dem Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung vorläufig bis zum Abschluss eines erneuten Personalauswahlverfahrens untersagt, den Beigeladenen bei der Besetzung der Planstelle des Präsidenten des Hessischen Bereitschaftspolizeipräsidiums - Besoldungsgruppe B 4 - dem Antragsteller vorzuziehen und ihn zu befördern. (...)

Der Antragsgegner hat die Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens zu tragen. (...) Dieser Beschluss ist unanfechtbar."

Vorgaben des Verwaltungsgerichtshofs Hessen (VGH) im Streit zweier Bewerber zur Besetzung des Postens des Bereitschaftspolizei-Präsidenten. "Antragsgegner" ist das Land Hessen, "Antragsteller der unterlegene Bewerber, der "Beigeladene" der vom Land gewünschte Bewerber. Vor dem VGH-Beschluss hatte es ein erstinstanzliches Verfahren vor dem Verwaltungsgericht gegeben.

Wie lange soll das mit Volker Bouffier und seinen Helfern gehen!

10.03.2010

SPD: Bouffier nicht mehr tragbar

Nach den Berichten unserer Zeitung über die fragwürdigen Beförderungspraktiken in der hessischen Polizei steigt der Druck auf Innenminister Bouffier. Er will sich morgen im Rechtsausschuss erklären.

Wiesbaden. Die SPD hat Hessens Innenminister Volker Bouffier (CDU) wegen Missachtung eines Gerichtsbeschlusses den Rücktritt nahegelegt. Bouffier habe die Stelle des Präsidenten der Bereitschaftspolizei ohne ein erneutes Auswahlverfahren besetzt, obwohl ihm der Verwaltungsgerichtshof (VGH) des Landes dies untersagt habe, sagte der Fraktionsgeschäftsführer im Landtag, Günter Rudolph. Der Sozialdemokrat sprach von einem «eiskalt kalkulierten Rechtsbruch». Nicht nur Bouffier, auch Regierungschef Roland Koch (CDU) müsse sich fragen lassen, ob ein Minister noch tragbar sei, der sich nicht an Recht und Gesetz halte.

Bouffier wies den Vorwurf des Rechtsbruchs zurück. Er kündigte am Dienstag außerdem an, er werde am Donnerstag im Innenausschuss des Landtages ausführlich Stellung nehmen. Die SPD hat ihm für die Ausschusssitzung einen Fragenkatalog übermittelt. Darin soll Bouffier unter anderem erklären, warum es kein erneutes Auswahlverfahren zur Besetzung der Stelle gab.

Der frühere Präsident der Bereitschaftspolizei war 2008 in den Ruhestand getreten, um die Nachfolge hatten sich zwei Kandidaten beworben. Bouffier hatte sich für Hans Langecker entschieden, zuvor Vizepräsident des Polizeipräsidiums Mittelhessen. Der Mitbewerber hatte gegen die Entscheidung geklagt und in erster Instanz verloren. Der VGH entschied dagegen als zweite Instanz in einer einstweiligen Anordnung, Bouffier dürfe das Amt bis zum Abschluss eines erneuten Personalauswahlverfahrens nicht besetzen. Diese Entscheidung sei rechtskräftig, sagte ein Sprecher des VGH in Kassel.

Der Minister habe von Anfang an seinen Kandidaten durchsetzen wollen, der zudem wie Bouffier CDU-Mitglied sei und der «augenscheinlich eine große persönliche Nähe zu Herrn Bouffier hat», kritisierte Rudolph. Langecker stammt aus Bouffiers Wahlkreis und sitzt für die CDU im Gießener Kreisparlament. Rudolph sprach von einem «Selbstbedienungsladen». Bouffier hätte im übrigen genug Zeit für ein erneutes Auswahlverfahren gehabt.

«Selbstbedienungsladen»



Der Grünen-Abgeordnete Jürgen Frömmrich kritisierte «mangelndes Unrechtsbewusstsein» des Ministers. Die Personalpolitik Bouffiers «nach Gutsherrenart» gehe inzwischen so weit, dass für ihn bei der Beförderung von Beamten die persönliche und parteipolitische Freundschaft offensichtlich mehr zähle als Entscheidungen des höchsten hessischen Verwaltungsgerichts. Die Linke warf Bouffier vor, im «System Koch» werde nach der Devise «legal, illegal, grad egal» gehandelt.

Der VGH hatte die Personalentscheidung als fehlerhaft beurteilt, vor allem deshalb, weil es bei den Beurteilungen der Kandidaten Lücken gegeben habe. Außerdem hatte der VGH seine Entscheidung als unanfechtbar eingestuft. lhe/apn/chb

Im Innenausschuss stehen Volker Bouffier unangenehme Fragen bevor!

Unangenehme Fragen an Bouffier

Innenminister Volker Bouffier (CDU) (Bild: picture-alliance/dpa)
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Innenminister Volker Bouffier (CDU)
Innenminister Volker Bouffier (CDU) unter Druck: Im Landtagsausschuss muss er erklären, warum er einen Parteifreund zum Chef der Bereitschaftspolizei ernannt hat, obwohl ihm das ein Gericht untersagt hatte.

Jura light für Anfänger?

Jura light (Dienstag, 09 März 2010 12:38)

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System Koch macht´s möglich: Ein Innenminister, der nach der Devise handelt ’legal, illegal, grad’ egal’ Dienstag, den 09. März 2010

Zur Personalpolitik des Hessischen Innenministers Volker Bouffier (CDU) nach Gutsherrenart, einschließlich des Ignorierens von Gerichtsbeschlüssen, erklärt Hermann Schaus, Parlamentarischer Geschäftsführer und innenpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:

„Ein bemerkenswerter Vorgang: Der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) urteilt, dass die Neubesetzung des Chefpostens bei der hessischen Bereitschaftspolizei ausgeschrieben werden muss. Und der Hessische Innenminister schert sich nicht darum, vergibt den Posten, entgegen der richterlichen Anordnung, kurzerhand an einen Parteifreund. Wenn es noch eines Beweises bedurfte, dass die Protagonisten des Systems Koch sich ihre eigenen Regeln schaffen, ist er nun erbracht.“

Schaus erinnert daran, dass auch die Besetzung des Polizeivizepräsidenten Hermann-Josef Klüber, der nur über begrenzte Polizeierfahrung verfügt und in einem Rechtsstreit durch eine Kanzlei vertreten wird, der Hessens Innenminister Bouffier angehört, ein höchst dubioser Vorgang gewesen sei.

Schaus: „Bei der Personalie Hermann-Josef Klüber bleibt zumindest ein Geschmäckle zurück. Bei der Personalie Hans Langecker als neuer Chef der Bereitschaftspolizei ist es kein Geschmäckle. Es ist die bittere Erkenntnis, dass Mitglieder der Hessischen Landesregierung Gerichtsbeschlüsse missachten und nach eigenen Regeln handeln.“

Herr Bouffier sollte nach Aussage der SPD zurück treten!

Hessens Innenminister in der Kritik

SPD legt Bouffier Rücktritt nahe

In der Kritik: Innenminister Bouffier
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In der Kritik: Innenminister Bouffier (Bild: dpa)
Wiesbaden. Die Sozialdemokraten im hessischen Landtag haben Innenminister Volker Bouffier (CDU) wegen der Besetzung der Präsidentenstelle der Bereitschaftspolizei scharf kritisiert und ihm den Rücktritt nahegelegt. Als "glatten Rechtsbruch" bezeichnete der Parlamentarische Geschäftsführer Günter Rudolph am Dienstag in Wiesbaden Bouffiers Entscheidung bei der Vergabe des Postens. Der Minister habe einen Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) vom Dezember 2008 ignoriert, der die Beförderung des von Bouffiers favorisierten Hans Langecker untersagt habe. Nicht nur Bouffier, auch Regierungschef Roland Koch (CDU) müsse sich fragen lassen, ob ein Minister noch tragbar sei, der sich nicht an Recht und Gesetz halte.

Rudolph nannte es einen "einmaligen Vorgang", dass sich ein hessischer Minister über das Urteil des VGH hinweggesetzt habe. Das vom VGH geforderte erneute Personalauswahlverfahren sei nicht durchgeführt worden, aber Langecker trotzdem ernannt worden. Hier liege "ein weiterer Fall von Parteibuchwirtschaft" vor, monierte Rudolph. Langecker sei ein langjähriger CDU-Funktionär aus Bouffiers Gießener Heimat und gehöre auch jetzt noch der CDU-Fraktion im Landkreis Gießen an. Die SPD-Fraktion verlange von Bouffier, eine umfassende Erklärung zu der Personalentscheidung.

Die Grünen-Fraktion warf Bouffier mangelndes Unrechtsbewusstsein vor. Der Innenexperte Jürgen Frömmrich beklagte, die "Personalpolitik nach Gutsherrenart" gehe soweit, dass parteipolitische oder persönliche Freundschaften für die Landesregierung mehr zählen würden als VGH-Entscheidungen. "Gerade der oberste Dienstherr der hessischen Polizei sollte einen anderen Umgang mit Recht und Gesetz an den Tag legen", fügte er hinzu.

Gegen den Beschluss Bouffiers, Langecker zum Präsidenten der hessischen Bereitschaftspolizei zu ernennen, hatte ein Mitbewerber geklagt. (ddp/dpa)

Wir begrüssen die ersten beiden Top-Sponsoren auf der Homepage www.behoerdenstress.de die unseren Weg zum Europäischen Gerichtshof sichern!

1. www.rent-a-copy.de

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1. Mobbing muss aufhören!

2. überflüssige Disziplinarverfahren müssen beendet werden!

3 Med. Gefälligkeitsgutachten müssen verhindert werden!

*** Dafür und noch für viel mehr steht das Team von Behoerdenstress für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landes Hessen und Deutschland!

Aufgrund der vielen Anfragen aus allen Bundesländern haben sich mein Team und ich dazu entschlossen, die Homepage weiter zu betreiben!

++ TOP AKTUELLE NEWS! DIE SKANDALE NEHMEN KEIN ENDE? ++

++ Obwohl die Staatsanwaltschaft nach einem halben Jahr zum ersten mal die Ermittlungen am 20.01.2010 aufgenommen hat, stellt sie die Ermittlungen am 04.02.2010 wieder ein! ++

Nachdem die Staatsanwaltschaft Wiesbaden  nach der Strafanzeige vom 31.07.2007, wegen ausstellen falscher Gesundheitszeugnisse gegen zwei Polizeiärzte und einen externen Gutachter die Ermittlungen erst nach einem halben Jahr am 20.01.2010 stellt sie die Ermittlungen nun zum 3. mal ein und zwar zum 04.02.2010.

 

Der Kläger muss zum dritten mal eine Gegendarstellung zur Aufnahme des Verfahrens einreichen.

Da die ersten zwei Gegendarstellungen erfolgreich waren, aber die Ermittlungen trotzdem nicht aufgenommen wurden und er nun zum dritten mal die Staatsanwaltschaft auffordern muss zu ermitteln, geht der Kläger von einer Straftat aus.

 

Seit gestern 24.02.2010 wurde Strafanzeige gegen die Staatsanwältin der Staatsanwaltschaft Wiesbaden wegen Strafvereitlung im Amt und aus allen rechtlichen Gründen gestellt.

Weitere rechtliche Schritte folgen noch!

Wo ist die Justizia?

Die Staatsanwaltschaft hat die Pflicht Straftaten zu verfolgen gemäß § 152 Abs. 2 STPO !

Skandal? Warum geht die STA ihrer Pflicht nicht nach?

Wo ist die Justizia? Wo ist die Justizia?

Definition laut Fremdwörterduden:

  • Die Pflicht der Staatsanwaltschaft und ihrer Hilfsorgane (Polizei) zur Verfolgung aller strafbaren Handlungen.

Durch das sogenannte Legalitätsprinzip (§ 152 Abs. 2 StPO) hat die Staatsanwaltschaft die Pflicht bei allen (verfolgbaren) Straftaten einzuschreiten, sofern hierfür zureichende tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen. Desweiteren hat Sie den Sachverhalt im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens zu erforschen, um zu einer Entscheidung kommen zu können, ob öffentliche Klage zu erheben ist (§ 160 Abs. 1 StPO).

Das Legalitätsprinzip der Polizei ist in § 163 Abs. 1 StPO normiert. Hierdurch sind die Behörden und Beamten der Polizei verpflichtet Straftaten zu erforschen. Sie müssen Ihre Ermittlungsergebnisse ohne schuldhaftes Verzögern der Staatsanwaltschaft übersenden (§ 163 Abs. 2 StPO).

In der täglichen Praxis ermittelt die Polizei in der Mehrheit der kleineren und mittleren Verfahren zunächst ohne Einschaltung der Staatsanwaltschaft. Nach Abschluß Ihrer Ermittlungen werden die Ergebnisse der Staatsanwaltschaft übersandt. Es kommt jedoch auch regelmäßig bei diesen Verfahren vor, dass der Staatsanwaltschaft vorab Zwischenberichte übersandt werden. Ein Beispiel hierfür wäre die Beantragung einer Durchsuchung beim Verdächtigen.
Bei großen und/oder rechtlich bedeutsamen Verfahren wird die Staatsanwaltschaft sofort unterrichtet.
Schlagwort: Die Staatsanwaltschaft ist "die Herrin des Ermittlungsverfahrens". Nur die Staatsanwaltschaft hat das Recht ein Verfahren zum Abschluss zu bringen. Die Polizei muss alle Verfahren der Staatsanwaltschaft übersenden.

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WICHTIGE ANFRAGE:

-- Wir suchen Kolleginnen und Kollegen die bei Dr. A. G. in Mainz, am Dom zur Begutachtung gewesen sind! -- Bitte schnell melden unter Tel.: 0170-6580388 oder dirklauer13@online.de --

** Wem wurde ein Gutachten zum Nachteil des Betroffenen ausgestellt durch Dr. A. G. ???

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*** Wer nicht mitspielt, wird drangsaliert ***

13. Februar 2010 | Von Hans Dieter Erlenbach

,,Wer nicht mitspielt, wird drangsaliert"
Polizei: Mehr Beamte melden sich zu Mobbing - Präsidium Südhessen: keine konkreten Fälle

DARMSTADT.



Mobbing in den Polizeistationen des Polizeipräsidiums Südhessen scheint offenbar weiter verbreitet als bekannt. Nach der ECHO-Berichterstattung zu diesem Thema (Ausgabe vom Donnerstag) meldeten sich mehrere Beamte in der Redaktion. ,,Es ist alles viel schlimmer als dargestellt", sagte einer, der seit Jahren bei der Polizei ist. Ein anderer meint zu den Berichten: ,,Hier stimmt jedes Wort.

Ein Polizeibeamter, der seit mehr als 30 Jahren im Bereich des Polizeipräsidiums Südhessen arbeitet, gibt Einblick in Details. Erfolgsdruck, gepaart mit einer permanenten Unterbesetzung mache viele Polizeibeamte krank.


Der Beamte berichtet von ,,Jahresarbeitsgesprächen", in denen für jeden Polizeibeamten festgelegt werde, wie viele Blutentnahmen und wieviel Bußgeld er ranzuschaffen habe. ,,Da wird dann regelrecht Jagd auf Bürger gemacht", sagt der Polizeibeamte. Zumal das gut sei für die Statistik. Ein Autofahrer, der ohne Gurt oder mit Handy am Ohr erwischt werde, gelte sogleich als gelöster Fall und bringt mindestens 30 Euro in die Kasse. Auch ein Ehemann, der wegen häuslicher Gewalt vorübergehend aus der Wohnung gewiesen wird, oder dessen Personalien notiert werden, gilt als gelöster Fall, egal ob es zu einer Anklage kommt oder nicht. Der Beamte erinnert sich an die Zeit vor 15 Jahren. ,,Damals hatten wir in einigen Dienststellen vierzig Prozent mehr Personal als heute", sagt er.

,,Wer das Spiel nicht mitmacht, wird drangsaliert", berichtet er von unbequemen Beamten, die sich gegenüber Vorgesetzten auch mal kritisch äußerten. Diese Kollegen würden gezwungen, sich im Einvernehmen versetzen zu lassen. Andernfalls komme es zu einer in der Personalakte notierten Zwangsversetzung. Die Versetzungen würden in der Regel einen deutlich längeren Weg zur Arbeit bedeuten. Wer sich dauerhaft auflehne, der lande irgendwann bei einem Amtsarzt mit dem Ziel, ihn in Frühpension zu schicken. Und wer auch das nicht mitmache, gehöre schnell zu den ,,Batteriezählern". So heißen intern Kollegen, die irgendwo in einen Nebenraum gesetzt werden, ohne viel Kontakt mit Kollegen und ohne Publikumskontakt. ,,Das macht die Leute krank", sagt ein Polizeibeamter.

,,Wir brauchen die Politik, um diese Zustände zu ändern", so der Appell des Mannes, der nach eigenen Angaben der SPD-Landtagsfraktion vor einiger Zeit per E-Mail die Zustände im Polizeipräsidium Südhessen schilderte, aber keine Antwort bekam. Den hessischen Innenminister nimmt er in Schutz. Der könne die festgefahrenen Strukturen in der Polizeiführung kaum aufbrechen. Ein Beispiel, wie mit unbequemen Polizeibeamten verfahren werde, sei der Vorruhestand für einen nordhessischen Polizeipräsidenten.

Ferdinand Derigs, stellvertretender Pressesprecher des Polizeipräsidiums (PP) Südhessen, unterstreicht hingegen die Darstellung seines Vorgesetzten Karlheinz Treusch, konkrete Mobbingfälle seien im PP-Südhessen derzeit nicht bekannt. Er empfiehlt betroffenen Beamten, sich statt an die Presse an die verschiedenen innerbehördlichen Stellen zu wenden, die Hilfen anbieten. Niemand müsse deswegen einen persönlichen Nachteil fürchten.


Von Gutachtern aus dem Dienst gedrängt

Polizei: Mobbing in den Revieren offenbar weit verbreitet - Am Donnerstag Thema im Innenausschuss des Landtags

WIESBADEN. 
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Jahrelang wurde Eva L. in verschiedenen südhessischen Polizeidienststellen gemobbt. Schließlich wurde sie psychisch krank. Foto: Hans Dieter Erlenbach Hans Dieter Erlenbach

 

 


Für Hessens Innenminister Volker Bouffier sind es lediglich Einzelfälle, zu denen er aber keine Stellung bezieht, weil teilweise noch Gerichtsverfahren anhängig sind. Mobbing bei der Polizei scheint jedoch noch stärker ausgeprägt als Mobbing in den Finanzbehörden, das vier führende Steuerprüfer vor einigen Jahren den Job kostete.

 

Als das ECHO im Spätsommer vergangenen Jahres erstmals über den Fall des Rüsselsheimer Polizeibeamten Dirk Lauer berichtete, meldeten sich innerhalb kurzer Zeit rund ein halbes Dutzend ebenfalls betroffener Polizisten und Polizistinnen. Eine Anfrage der Linken im hessischen Landtag, ausgelöst durch den ECHO-Bericht, brachte damals keine klaren Aussagen des Innenminister. Nun, nachdem Lauers Fall in mehreren Fernsehsendungen aufgegriffen wurde, verstärken nicht nur die Linken, sondern auch SPD und Grüne den Druck auf den Innenminister. Die Linke hat für die heutige Innenausschusssitzung des hessischen Landtags einen Dringlichkeitsantrag zu diesem Thema eingebracht. Der Fraktion liege inzwischen eine längere Liste Betroffener vor, so der innenpolitische Sprecher Hermann Schaus gegenüber dem ECHO.

 

Dirk Lauer berichtete, nach dem Fernsehbeitrag hätten sich auch bei ihm fast fünfzig betroffene Kolleginnen und Kollegen gemeldet.

 

Lauer erzielte inzwischen einen Teilerfolg. Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen drei Gutachter und Ärzte, die Lauers Dienstunfall als nicht ursächlich für seine Arbeitsunfähigkeit ansahen, was dem Land Hessen bei den Pensionszahlungen eine schöne Stange Geld spart.

 

Der Darmstädter Rechtsanwalt Alfred Stapelfeldt, der mehrere Polizeibeamte vertritt, stellt der Polizeiführung in Hessen ein schlechtes Zeugnis aus. Beamte, die auch mal ihre eigene Meinung vertreten, würden immer wieder zum Psychologischen Dienst geschickt, wohl um sie zu disziplinieren. Auch er kennt Fälle, bei denen mit Gutachten verhindert werden soll, Dienstunfälle auch als solche anzuerkennen. Es gebe nur eine kleine Gruppe Polizeiärzte, die für diese Gutachten zuständig seien. Dirk Lauer verweist in diesem Zusammenhang auf seinen Fall, wo es nachweislich Absprachen zwischen den Polizeiärzten und den psychologischen Gutachtern gegeben habe.

 

Ein betroffener Beamter sagt gegenüber dem ECHO, in den Polizeidienststellen seien eigene Meinung oder eigene Ideen nicht gefragt. Wer sich kritisch gegenüber einer Anordnung von Vorgesetzten äußere, sei bei diesen sofort unten durch. ,,Dann beginnt das systematische Mobbing und man geht dabei drauf", sagt der Mann, der unerkannt bleiben will.

 

Ähnliche Erfahrungen machte die Polizeibeamtin Eva L. (Name der Redaktion bekannt) aus dem Kreis Bergstraße. Sie trat 1981 in den ersten Lehrgang für weibliche Bewerber bei der Polizei ein. Nach ihrer Ausbildung kam sie zur Schutzpolizei, später in den Kriminaldauerdienst. 1990 bekam sie eine Tochter und wurde zu einem Studium zugelassen. Nach ihrem Studium wurde sie statt dem Darmstädter dem Frankfurter Polizeipräsidium zugeteilt und musste täglich 90 Kilometer zur Arbeit fahren.

 

Inzwischen alleinerziehende Mutter, die auf Unterhalt verzichtet hatte, musste sie eine Ganztagsstelle haben. Sie bemühte sich um eine Stelle näher an ihrem Wohnort in Südhessen. 1994 kam sie dann in die Polizeidirektion Bergstraße. Obwohl inzwischen Sachbearbeiterin in Leichensachen, wurde sie nun für Kapital- und Sittendelikte eingesetzt. Als Polizeibeamtin im Mittleren Dienst merkte sie sehr schnell, dass Kollegen Angst um ihre eigene Beförderung hatten. Während sie in Frankfurt im Rang einer Dienstgruppenleiterin arbeitete, habe man ihr in Heppenheim jedes selbstständige Arbeiten abgesprochen.

 

Durch die mangelnde Anerkennung ihrer Person und ihrer Qualifikation wurde die Polizistin krank. Sie wurde später nach Lampertheim versetzt, ihre psychische Situation verschlimmerte sich jedoch zusehends. Ärzte diagnostizierten eine ,,larvierte Depression" und ordneten eine stationäre psychotherapeutische Behandlung an. Das gefiel den Vorgesetzten gar nicht. Wenn sie nicht bald wieder arbeite, werde sie in den vorzeitigen Ruhestand versetzt, wurde ihr mitgeteilt. Sie brach ihre Therapie ab und ging wieder zum Dienst. ,,Nun wurde mir bei jeder Gelegenheit zu verstehen gegeben, dass ich sie sowieso nicht alle beisammen hätte."

 

In der Folgezeit verschwanden von ihr bearbeitete Akten auf mysteriöse Weise, sie wurde, nachdem sie die vorgesetzte Dienststelle auf zu langen polizeilichen Gewahrsam von Straftätern hinwies, als ,,rachsüchtige Lügnerin" bezeichnet. Ihr wurde unterstellt, zu lange an ihren Akten zu arbeiten und überfordert zu sein.

 

Eva L., die ihren Beruf als Berufung betrachtet, fand schließlich Hilfe über die Deutsche Polizeigewerkschaft. Inzwischen arbeitet sie wieder in einer Dienststelle in Südhessen. Gesundheitlich gehe es ihr hervorragend, ,,denn ich werde wieder als Mensch und als Kollegin geachtet". Sie kenne mehrere Leute aus Südhessen, denen es bei der Polizei ähnlich ergehe. Ein Kollege sei wegen fortgesetzten Mobbings seit fünf Jahren im Vorruhestand.

 

Ähnliche Erfahrungen schildert auch Stefanie M. (Name der Redaktion bekannt) aus Hemsbach, die in einer hessischen Polizeistation so lange gemobbt wurde, bis sie ihren Dienst freiwillig quittierte. ,,Ich habe das nicht mehr ausgehalten."

 

,,In der Polizei herrscht noch immer das Denken von vor 50 Jahren", beschwert sich Polizeibeamter Uwe K. (Name der Redaktion bekannt) Kritik und eigene Meinung seien unerwünscht. ,,Die wollen Mitläufer." Kritische Beamte würden als Querulanten und Psychopathen abgestempelt, grundlos versetzt und aus dem Polizeidienst gedrängt.

 

Die Linke will in der Sitzung des Innenausschusses vom Innenminister unter anderem wissen, nach welchen Kriterien die Gutachter ausgewählt werden, wie viele Versetzungsverfügungen es seit 2001 gab und wie viele davon dienstrechtlich angefochten wurden und in welchen Fälle Kürzungen der Dienstbezüge vorgenommen wurden.

 

Mobbing bei der Polizei scheint nicht nur ein hessisches Problem zu sein. In verschiedenen Internetforen schildern zahlreiche Polizisten, wie es ihnen in ihren Dienststellen ergeht. So berichtet ein Polizeibeamter aus Bayern von einem ,,unvorstellbaren Mobbing". Alleine aus seiner Ausbildungsgruppe hätten sich kurz hintereinander zwei Beamte umgebracht. Ein anderer schreibt von ,,Mobbing und Arschkriecherei jeden Tag", wieder ein anderer von ,,perversen Machtmissbräuchen".

 

 

Mehr zum Thema lesen Sie im ECHO-Thema der ECHO-Zeitungen am 11. Februar 2010.

 


 

 
11. Februar 2010  | 

Der Fall Lauer: Nach einem Angriff psychisch krank

 

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Seit Jahren kämpft Dirk Lauer gegen Gutachter, Polizeiärzte und Mobbing im Dienst. Archivfoto: Hans Dieter Erlenbach

Der in Rüsselsheim wohnende Polizeibeamte Dirk Lauer brachte mit seinem Fall eine wahre Lawine ins Rollen. Im Gegensatz zu vielen anderen Betroffenen suchte Lauer die Öffentlichkeit, um auf die seiner Meinung nach unhaltbaren Zustände bei der Polizei aufmerksam zu machen. Die Beamten seien den Ärzten und Gutachtern, die sich untereinander gut kennen und absprechen würden, schutzlos ausgeliefert.

 

Lauer, damals Beamter der Bereitschaftspolizei, wurde 1996 bei einer Festnahme im Frankfurter Hauptbahnhof von einem mutmaßlichen Taschendieb, der beim Stehlen beobachtet wurde, gebissen und verletzt. Später stellte sich heraus, dass der Drogenabhängige HIV-positiv und mit Hepatitis-C-infiziert war.

 

Lauer wurde beim Polizeiarzt nur flüchtig untersucht und bekam eine Tetanusspritze, eine Untersuchung auf HIV und Hepatitis gab es zunächst nicht. Die machte er dann Jahre später auf eigene Kosten um zu erfahren, dass er sich nicht angesteckt hatte. Die Jahre der Ungewissheit führten bei Lauer zu erheblichen psychischen Beeinträchtigungen und immer wieder zu einem längeren Krankenstand. Allerdings erschien die Attacke im Frankfurter Hauptbahnhof nie als Dienstunfall in seiner Personalakte.

 

2004 wurde er wegen seiner anhaltenden Krankheit als zu sechzig Prozent schwerbehindert eingestuft. Nachdem er 2006 einen Unfall bei Arbeiten an seiner Garage erlitt, schickten ihn die Polizeiärzte in den Ruhestand. Da sein Dienstunfall nicht als ursächlich für seine Krankheit anerkannt wurde, sondern plötzlich der Sturz von einer Leiter in seinem Garten verantwortlich sein sollte, bekommt Dirk Lauer statt des Unfallruhegehaltes bis heute nur eine Erwerbsunfähigkeitsrente, die rund 800 Euro niedriger liegt als bei einem Unfallruhegehalt.

 

Seit einigen Jahren ficht Lauer seine Differenzen mit dem Land Hessen vor Gericht aus. Vor einigen Wochen errang er einen ersten Teilsieg, weil auch das Gericht erkannte, dass Polizeiärzte und Gutachter nicht korrekt handelten. Gegen sie wird jetzt ermittelt.ha

Wir müssen folgende Dinge STOPPEN!

 

1. Mobbing

2. med. Gefälligkeitsgutachten

3. unsinnige Disziplinarverfahren

4. sexuelle Belästigung

5. Korruption

6. Seilschaften

7. Bedrohung

8. nicht Einhaltung Schwerbehinderten-

    rechte

9. nicht Beachtung von Personalrechten

 

Dies sind die Kernaufgaben die diese Homepage sich als Aufgabe stellt, um die oben beschriebenen Missstände zu beenden!

Hier noch ein paar kritische Fragen:

 

1. Wo ist und war die GDP bis jetzt?

2. Wo ist und war die DPOLG bis jetzt?

3. Wo ist und war der BDK bis jetzt?

4. Wo waren und sind die ganzen Beauftragten des Landes Hessen?

5. Warum bekommen SPD und Grüne keinen Untersuchungsausschuss hin?

6. Wo sind und waren die ganzen Personalräte?

7. Warum sind bis jetzt noch nicht mehr Betroffene veröffentlicht worden?

8. Warum machen nicht mehr Betroffene aktiv und öffentlich mit?

9. Warum arbeiten SPD und Grünen nicht mit der Linkspartei zusammen,

    denn es geht hier nicht um Politik, sondern nur um die Sache?

In der Innenausschusssitzung vom 11.02.2010 bügelte der Innenminister alle Vorwürfe aufgrund von Mobbing, med. Gefälligkeitsgutachten und überflüssige Dizisplinarverfahren als Einzelfälle ab!

Nun habt Ihr als Betroffene nur noch die Chance um das Gegenteil zu beweisen die Möglichkeit euch mit Namen bei den Fraktionen zu melden!

Die Presse wie Frankfurter Rundschau, Hessischer Rundfunk, HR Hessenschau benötigen Kolleginnen und Kollegen die Aussagen und Beweise vorlegen können!

Wer jetzt nicht auf steht, sollte sitzen bleiben !!! ( Kommentar eines Betroffenen )

Jeder sollte überlegen, ob er Angst hat in der Öffentlichkeit etwas zu sagen oder in Angst weiter arbeiten will?

NEWS: Beihilfe verweigert seit 26 Monaten jegliche Behandlung im Bezug auf den Dienstunfall!

Keine Behandlungsgenehmigung durch die Beihilfe?
Scan0126.pdf
PDF-Dokument [677.8 KB]

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§ § § § § § § § § § § § § § § § § § § § § § § § § § § § § § §

Diese Gutachten erkennen die Kausalität zwischen Dienstunfall und Gesundheitsschäden an:

 

1. Frankfurt

2. Mannheim

3. München

4. Darmstadt

5. Mainz

6. Heidelberg

7. Wiesbaden

 

Alle stellen sich die Frage, warum das Land Hessen noch vor das Verwaltungsgericht ziehen will?

 

Ausserdem ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen zwei Polizeiärzte und einen externen Gutachter die alle an dem Verfahren beteiligt sind?

Dies hätte können vermieden werden, da dies durch eine Dienstaufsichtsbeschwerde dem HMDI mitgeteilt wurde!

Trotz fragwürdigem vorgehen der Staatsanwaltschaft, sind mein Anwalt und ich zu Gesprächen bereit, mit dem Innenministerium!

Aber bis heute waren alle Angebote um das Verfahren ohne Gerichtsverhandlung zu beenden erfolglos, im Gegenteil Anwaltschreiben wurden noch nicht mal mit Eingangsschreiben bestätigt!

Die ganzen Klageverfahren hätten bei den vorliegenden Unterlagen und Fakten nicht sein müssen!

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Der Innenminister sprach nach Mobbingfällen von Einzelfällen bei der Polizei?

Der Innenminister sagte auf die Mobbingvorwürfe bei der Polizei von dies ist UNSINN?

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STA Wiesbaden nimmt nach 2 Gegendarstellungen nach fast einem haben Jahr erst die Ermittlungen wegen Austellen falscher Gesundheitszeugnisse auf?

Der ganze Vorgang ist unter Sonderseite Strafanzeige, warum ermittelt die STA nicht und nun doch nach fast 6 Monaten?

Liegt hier Strafvereitlung im Amt vor, bzw. wurden die Ermittlungen gezielt verweigert?

Welche Schäden bzw. welche nachteile sind durch die Ermittlungsverweigerung entstanden?

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Meldet euch bei den Landtagsfraktionen:

--- Landtagsfraktion die Linke: Herrmann Schaus

--- Petitionsauschuss im Hessischen Landtag

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Neuer Skandal im Hessischen Innenministerium durch Führungskräfte der Berufsfeuerwehr ?

Ministereid in Hessen !!!

"Ich schwöre, daß ich das mir
übertragene Amt unparteiisch nach bestem
Wissen und Können verwalten sowie
Verfassung und Gesetz in demokratischem
Geiste befolgen und verteidigen werde."

AUFRUF:

Alle Kolleginnen und Kollegen werden gebeten sich bei Mir zu melden, da das ganze Verfahren nur aufgrund von Fakten und Aussagen weiter betrieben werden kann ?

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Unterschätzt das Land Hessen zuerst seine Mitarbeiter und wenn die Mitarbeiter auf Fehler im System hinweisen, werden Sie etwa zu gunsten des Landes und zum Nachteil der Betroffenen entsorgt?

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Hallo an alle Kolleginnen und Kollegen des öffentlichen Dienstes, gleichgültig ob Angestellte, Beamte oder Arbeiter.

Diese Seite soll darüber aufklären, was ansonsten verborgen bleiben würde, als da wären:

1. Mobbing

2. sexuelle Belästigung

3. Nötigung

4. Erpressung

5. Korruption

6. Gefälligkeitsgutachten

7. Stalking

8. Betrug

9. Dienstvergehen

10. Verstösse des Landes gegen Fürsorgepflicht

11. Mißachtung von Schwerbehindertenrechten

12. manipulierte Beurteilungen

13. und sonstige Ungerechtigkeiten

 

Alle Personen, die ähnliche Erfahrungen gemacht haben, sollten sich in diesem Gästebuch melden, wobei natürlich  alle Personen und Daten vertraulich behandelt werden!

Es muss Schluss sein mit Verschweigen von Tatsachen, die alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als dauernde Belastung mit sich herum schleppen.

Ich und meine Kontakte werden versuchen, Ihnen bzw. Ihrem Partner zu helfen.

Alle Skandale des öffentlichen Dienstes müssen offiziell und öffentlich werden.

 

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Amtshaftung bei Mobbing gg. Beamte (Polizei) BGH Beschluss vom 01.08.2002, III ZR 277-01

www.behoerdenstress.de, www.dirklauer.de, info@dirklauer.de, dirklauer13@online.de

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